Einsicht in Lohn,- und Gehaltslisten

  • die schriftliche Aufforderung hat der AG schon bekommen. Antwort lautete : Ich könne mir diese gerne an Ihrem Bildschirm anschauen. Nur wenn ich das Büro wieder verlassen habe, dann hab ich doch bei über 530 Mitarbeiter keinen Überblick mehr was ich hier in kurzer Zeit gezeigt bekommen habe, zumal wir 15 Standorte haben.

  • Einsichtsberechtigt ist der Betriebsausschuss bzw. der entsprechende 28er Ausschuss, nicht das einzelne BRM. Lediglich wenn es keinen BA gibt ist der BRV der Berechtigte.

    Du darfst dir Notizen machen um den Überblick zu behalten.

  • Einsichtnahme bedeutet auch ungestört, also nix an ihrem Bildschirm und wenn überhaupt würde ich das bei so einer Antwort sowieso nur mit dem ganzen Betriebsausschuss machen und dafür mindestens den kompletten Tag benötigen wenn nicht noch mehr.

    Wir haben das auch mal so durchgezogen, unser damaliger Personalchef wollte uns die Listen nur in seinem Beisein und in seinem Büro überlassen. Also haben wir dort mit 5 Leuten gesessen, lautstark jede Zahl diskutiert bis es ihm, nach ca. 1 Stunde, zu viel wurde und er uns gebeten hat mit den Listen in unser BR-Büro zu gehen und ihm die Listen nachher wieder zu geben.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Bei 530 MA solltet ihr einen Ausschuss von 5 BRM haben. Diese können dann die Listen Einsehen und sich die Notizen machen die Sie für erforderlich halten.

    Dies kann dann auch durchaus mehrere Stunden und/oder mehrere Tage dauern.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Solche Aussagen von irgendwelchen HR-Menschen verstehe ich auch regelmäßig als Spielaufforderung.


    Und wenn der Personalchef spielen möchte, dann machen wir das auch. Und zwar genau so, wie es rtjum gesagt hat. Bei uns hat die erste Einsichtnahme auch länger gedauert und wir haben das komplette Büro unterhalten. Und sobald wir eine Neueinstellung hatten, haben wir im Folgemonat gleich wieder die Gehaltslisten eingesehen. Das Spielchen hat er zwei mal mitgemacht (ja er ist ein Sturkopf) und danach bekamen wir ein Besprechungszimmer in der wir die Liste alleine einsehen konnten.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • rtjum und sein Gremium haben es genau richtig gemacht. :thumbup:

    Zusammenfassung: Der/die/das Einsehende/n haben keinen Anspruch auf Überlassung irgendwelcher Listen, wohl aber, sich Notizen zu machen. Andererseits ist dem AG die Überlassung von Listen auch nicht verboten. Also trifft der AG eine wirtschaftliche Entscheidung, die in seiner alleinigen Verantwortung liegt und bei der ich ihm auch nicht reinreden würde...

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)