Bedrohung während der Freizeit

  • Hallo Zusammen,


    In diesem Fall komme ich nicht weiter. Ich bin die Filialverantwortliche in dem Fall.


    Zwei Kolleginnen werden Freundinnen und unternahmen privat sehr viel miteinander. Eine davon ist ein Azubi die andere festeingestellt.


    Durch einen privaten Streit ausserhalb des Geschäftes, bedrohte die Festeingestellte die Azubine mit einer Waffe zu verletzen... Daraufhin ging die Bedrohte zur Polizei, dessen Anzeige aber fallen gelassen wurde...


    An eine Filialversetzung sind wir dran die aber nicht so schnell durchzuführen ist momentan. Gegensätzliche Schichten kann ich verplanen sind aber auch nicht immer 100% sicher.


    Diese Situation habe ich bereits mit beiden Beteiligten besprochen und sie darum gebeten, diese Private Angelegenheit nicht auf die Arbeit zu übertragen.

    Beide waren einsichtig.

    Trotzallem ist die bedrohte ängstlich und panisch, was ihr ausserhalb der Arbeit auf der Busstation passieren könnte..


    Meine Frage hierzu:


    Ist dies ein Fall, wo mich überhaupt etwas so tiefgründig angeht?

    Kann sie ihre Arbeit verweigern dadurch?

    Es ist rein gar nuchts davon während der Arbeitszeit und Umgebung passiert.

    Müssen die zwei volljährigen Damen das auch in gewissermaßen nicht selbst untereinander klären?


    Mir selbst ist das sehr peinlich dieses Thema, beide Teilnehmer sind nie zuvor auffällig gewesen.


    Ich bitte um Tipps.

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  • Hallo yamu,


    Einerseits: eine Bedrohung ist nicht zu rechtfertigen, ob während Arbeitszeit oder Freizeit. Dazu habe ich ein Urteil gefunden.


    Andererseits: Im Gegensatz zur Täterin des verlinkten Urteils ist deine Kollegin einsichtig (oder gibt es zumindest vor). Aus deiner Schilderung werde ich nicht ganz schlau: Hat sie nun beispielsweise gedroht: "Das nächste mal ziehe dir einen Baseballschläger über den Kopf" oder hat sie tatsächlich mit der Waffe vor ihr gestanden? Das macht für mich einen Unterschied, ob eine Drohung im Zorn rausgerutscht ist, oder wirklich eine bedrohliche Situation entstanden ist. Da die Bedrohte jetzt verängstigt ist, würde ich eher von letzterem ausgehen. Haben sich die beiden in deiner Gegenwart mal gegenüber gestanden und die Droherin sich gegenüber der Bedrohten entschuldigt? Oder hast du den Eindruck, dass die Bedrohte vielleicht überreagiert, wofür ja auch die Reaktion der Polizei sprechen könnte?


    Meines Erachtens geht es dich schon etwas an, weil du als Weisungsberechtigte eine Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeiterinnen hast. Ich würde die gegensätzlichen Schichten erstmal weiter verfolgen und bei nächster Gelegenheit die Versetzung der Droherin vornehmen, falls sie sich nicht beide wieder einkriegen.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Letztendlich kannst du nur versuchen für eine Trennung (siehe Gegenschichten) die beiden in der Firma zu trennen.
    Wenn das nicht geht und auch natürlich bei Gegenschichten kannst du nur klar machen das die Differenz nichts in der Firma zu suchen hat.
    Und das es natürlich Möglichkeiten gibt in der Arbeit Fehlverhalten zu sanktionieren.

    Wenn sich die beiden Kontrahentinnen dann privat an die Gurgel gehen bist du als Filialleitung außen vor. Da kannst du nichts verhindern, das müssen die beiden Personen das Zivilrechtlich klären.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Mit dem Argument Störung der Betriebsruhe, sollte man durchaus Erfolg haben.

    Die Betriebsruhe wurde aber bisher gar nicht gestört, denn

    Diese Situation habe ich bereits mit beiden Beteiligten besprochen und sie darum gebeten, diese Private Angelegenheit nicht auf die Arbeit zu übertragen.

    Beide waren einsichtig.

    Trotzallem ist die bedrohte ängstlich und panisch, was ihr ausserhalb der Arbeit auf der Busstation passieren könnte..

    Wenn sie sich immer noch privat bedroht fühlt hat das erst mal nach der Beschreibung mit der Arbeit nichts zu tun. Da wäre die Polizei Ansprechpartner, aber warum auch immer wurde die Anzeige anscheinend zurückgenommen. Das ist aus meiner Sicht aber komplett Privatsache, da es auf der Arbeit anscheinend ja funktioniert und eben die Betriebsruhe nach der Beschreibung nicht stört!

    Ich bin die Filialverantwortliche in dem Fall.

    Im Übrigen ist dies hier ein Forum für Betriebsräte! Gibt es in der Filiale einen Betriebsrat?

    Ohne genaue Kenntnis (Anzeige fallengelasssen, daher rechtlich anscheinend doch nichts gewesen?) hier den Abteilungsleitern zu raten einen Mitarbeiter zu versetzen finde ich doch sehr anmaßend!

  • Die Aussage war mittels über dritte an die bedrohte : ich besorge mir jetzt eine Waffe und fahre zu ihr..

    Also aus meiner sicht war das eine ganz klare Aussage ausbdem Zorn heraus da bisher tatsächlich diese Drohung durchgesetzt wurde.

    Auf der Arbeit ist bielang nie etwas deratiges hervorgekommen.

    Ich versuche in den nächsten Tagen bei dem ersten zusammentreffen nochmals aber diesmal mit beiden daruber zu sprechen und werde einfach nichmals klar machen das dies auf der Arbeit nichts zu suchen hat. Und sie diese Streitigkeiten die in meiner Sicht nur das privateleben beansprucht, selbst eine Lösung finden sollen. Da die bedrohte die Angst er spürt wenn sie ausserhalb der Arbeit ist, war ihre Aussage.


    Wir haben keinen Betriebsrat und rechtens wurde die Strafanzeige wie gesagt abgelehnt. Und derartiges im Web nichts finden konnte, da alles was ich gefunden habe während der Arbeitszeit stattgefunden hat.


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen

  • Daraufhin ging die Bedrohte zur Polizei, dessen Anzeige aber fallen gelassen wurde...


    rechtens wurde die Strafanzeige wie gesagt abgelehnt.


    Die Aussage war mittels über dritte an die bedrohte : ich besorge mir jetzt eine Waffe und fahre zu ihr..

    klingt nach Hören-Sagen-Weitersagen


    da die Polizei offensichtlich die Sache nicht verfolgt gibt es keinen Grund, das Du dich darum kümmerst und meiner Meinung nach auch keine Verpflichtung oder Berechtigung soweit es den Vorfall grundsätzlich angeht.

    Da müsste die Betroffene sich schon z.B. mittels eines Anwaltes selbst kümmern.


    Was Deine Position als Filialleiterin angeht: solange es den Betriebsfrieden nicht stört oder die Arbeit nicht belastet, würde ich mich aus der Privatsache heraushalten.


    Aber

    alleine die Tatsache, dass Du dich hier meldest zeigt mir eine indirekte Störung der Betriebsfriedens bzw. des Arbeitsablaufes, weil Du dich damit beschäftigst und Du dir darüber Gedanken machst, d.h. Du bist von der Arbeit abgelenkt.


    Wie Du das jetzt löst?

    Du kannst ja nicht jedesmal, wenn es Probleme gibt, bei denen Du dich "angesprochen" fühlst eine personelle Massnahme bei den Kollegen durchführen.

    Ich habe auch so meine Bedenken, ob es gerechtfertigt ist eine Versetzung wegen privater Probleme durchzuführen, wenn beide damit kein Probleme bei der Arbeit haben.


    Wenn die Betroffene selber gerne versetzt werden möchte und Du sie dabei unterstützen kannst, dann ist das ok.

    Aber die angebliche "Täterin" zu versetzen aufgrund von Hören-Sagen, das erscheint mir überzogen und wird auch wohl im Zweifel nicht zu rechtfertigen sein.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    2 Mal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Meines Erachtens geht es dich schon etwas an, weil du als Weisungsberechtigte eine Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeiterinnen hast. Ich würde die gegensätzlichen Schichten erstmal weiter verfolgen und bei nächster Gelegenheit die Versetzung der Droherin vornehmen, falls sie sich nicht beide wieder einkriegen.

    So sehe ich es auch! Sobald die Bedrohung, wenn sie denn wirklich eine war (Wie oft hab ich schon gesagt, dass ich meinen Chef jetzt dann erwürge), Einfluss auf die Arbeit hat, gehen hier deine Rechte sogar relativ weit. Im Extremfall, kann das sogar bis zur Kündigung führen. Auch wenn die Bedrohung oder Beleidigung außerhalb der Firma und außerhalb der Arbeitszeit war.


    Ich kenne natürlich nicht die Umstände des Einzelfalls, aber je nach Sachlage kann man vor einer Versetzung der "Täterin" auch einmal versuchen, dass ganze zu befrieden indem man Gespräche führt. Erst einmal Einzelgespräche um herauszufinden was überhaupt passiert und wie ernst die Lage ist und welchen Einfluss dass auf das Betriebsklima bzw. die Arbeit hat und dann, wenn es erforderlich ist, ein oder zwei gemeinsame Gespräche, mit dem Ziel, dass sich beide bei dem jeweils anderen entschuldigen. Aber ernsthaft entschuldigen und nicht wegen des üblichen: "So und jetzt geben wir uns die Hand und entschuldigen uns, dann ist alles vergessen". Je nach Firmengröße und Budget könnte man hierzu auch einen Mediator hinzuziehen, wenn man das alleine nicht hinbekommt. (Konfliktbewältigung kann sehr schwer sein und erfordert Methodenkompetenz)


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Die bedrohte hat den wunsch geäußert wegen diesen Umständen versetzt zu werden. Da geht aber nicht so einfach und schnell. Ihr wäre es amliebsten von norgen an nicht mehr in dieser Filiale tätig zu sein.

    Und solange wurde sie gerne ihrer Arbeit nicht nachkommen, weil sie vor dieser Kollegin Angst hat..

    Ich würde gerne nur wiessen, ob sie wegen ihrer Privaten Angst, die Arbeit verweigern kann nur weil diese Person auch mit im Raum ist.

    • Hilfreichste Antwort

    Ich würde gerne nur wiessen, ob sie wegen ihrer Privaten Angst, die Arbeit verweigern kann nur weil diese Person auch mit im Raum ist.

    Wie würde es ein sehr geschätzter Forumskollege so schön sagen: "Womöglich ja, vielleicht nein"

    Einerseits kommt es auf die Drohung an sich an. Und damit meine ich nicht nur den Wortlaut, sondern auch wie wurde es wem gesagt und wie ernsthaft war sie. Hier zählt auch nicht alleinig, wie das die Bedrohte selbst empfindet, sondern auch wie die Drohung objektiv zu bewerten ist. Sollte die Drohung objektiv so ernsthaft gewesen sein, dass sich die Auszubildende (die ein besonderes Schutzinteresse hat) zu Recht geängstigt fühlt sind sofortige Maßnahmen fällig. Wie die aussehen? Kommt drauf an........ Das kann von Freistellung der Azubine bis zur fristlosen Kündigung der Drohenden gehen. Dennoch würde ich noch einmal versuchen, mit der Auszubildenden zu reden und versuchen, herauszufinden, weshalb sie so geängstigt ist und ob es eine Lösungsmöglichkeit ohne personelle Maßnahmen gibt.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Wie würde es ein sehr geschätzter Forumskollege so schön sagen: "Womöglich ja, vielleicht nein"

    Da es selbst bei der Polizei für eine Anzeige nicht reicht, ein ganz klares NEIN.


    Und wenn ein BR hier zu Kündigungen rät obwohl es nur ein hören-sagen über Dritte ist und es bei der Arbeit keine weiteren Probleme gibt, als dass die Vorgesetzte sich um das Gerede von dritten kümmert finde ich es weit übers Ziel hinausgeschossen.

  • Bin ja schon ein paar Jahre hier im Forum und habe schon einiges erlebt... der "Fall" kommt mit Sicherheit in die "Best of..." meiner Memoiren ;)


    Ich würde gerne nur wiessen, ob sie wegen ihrer Privaten Angst, die Arbeit verweigern kann nur weil diese Person auch mit im Raum ist.

    Die Frage würde ich erst einmal verneinen wollen. Was die Kollegin aber nicht davon abhält, sich u.U. wegen einer Angststörung in Behandlung zu begeben.


    Wenn ich mir die ganze Geschichte versuche zusammen zu reimen, dann erscheint mir die Reaktion eurer Azubine (auch wenn Du kein BR ist, pflegen wir hier das im Web verbreitete du ;) ) ein wenig überzogen.


    Und wenn, so habe ich das verstanden, ein gemeinsames Gespräch im Betrieb noch möglich ist, dann sollte sich die Situation doch lösen lassen...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Und solange wurde sie gerne ihrer Arbeit nicht nachkommen, weil sie vor dieser Kollegin Angst hat..

    Ich würde gerne nur wiessen, ob sie wegen ihrer Privaten Angst, die Arbeit verweigern kann nur weil diese Person auch mit im Raum ist.

    Möglichkeit 1: sie nimmt Urlaub bis es geklärt ist

    Möglichkeit 2: sie lässt sich unbezahlt freistellen bis es geklärt ist

    Möglichkeit 3: sie bekommt gesundheitliche Problem und geht zum Arzt (DAS IST AUSDRÜCKLICH KEINE EMPFEHLUNG SICH SO ZU VERHALTEN!!! es ist nur die sachliche Feststellung was passieren kann)


    1+2 kannst Du evt mal mit Ihr besprechen.

    Arbeitsverweigerung ist immer mit der Gefahr verbunden dadurch eine Kündigung zu riskieren, das muss man schon beweisen können, das man nicht anders handeln konnte.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • der "Fall" kommt mit Sicherheit in die "Best of..." meiner Memoiren ;)

    Jetzt hast du natürlich meinen Ehrgeiz geweckt. ^^ Ich möchte auch 2 Best of Kandidaten vorstellen.



    Da es selbst bei der Polizei für eine Anzeige nicht reicht, ein ganz klares NEIN.

    Dazu Fall 1: Vor einigen Jahren klingelte ich bei einem Haus um reinzukommen. Scheinbar habe ich jemandem bei einer wichtigen Tätigkeit gestört, jedenfalls kam er schreiend und mit erhobenen Fäusten auf mich zugerannt. Ich habe sofort meine Post fallen lassen, die Linke vors Gesicht und mit der Rechten zum Gegenschlag ausgeholt (ich bin ausdrücklich kein Schläger, aber auch kein Hänfling und kann mich meiner Haut wehren...) Im letzten Moment hat er wohl eingesehen, dass er wahrscheinlich den kürzeren ziehen würde und hat nur weitergebölkt. Ich war mir aber sicher, dass er bei einer anderen Reaktion meinerseits zugeschlagen hätte oder auf einen weniger kräftigen Kollegen losgegangen wäre. Ich bin dann auch zur Polizei gegangen und wollte Anzeige erstatten, auch zum Schutz von Kolleg/innen, die mich mal vertreten müssen. Die Anzeige wurde ebenfalls nicht aufgenommen. Der Polizist meinte in etwas amtsdeutscheren Worten: "Erst der Brunnen, dann das Kind und dann der Deckel". Seitdem klingel ich nicht mehr bei ihm und warne auch andere vor dem Psycho.


    Wenn ich mir die ganze Geschichte versuche zusammen zu reimen, dann erscheint mir die Reaktion eurer Azubine (...) ein wenig überzogen.

    Dazu Fall 2: Eine Kollegin, klein, schmächtig und extrem ängstlich wurde bei der Zustellung für eine Schule von Halbstarken mit Schneebällen beworfen. Ich hätte wohl eine Schneeballschlacht als nette Abwechslung empfunden ;) , aber die Kollegin war so verstört, dass sie die Arbeit abbrechen musste und nach Hause gefahren wurde und Angst hatte, in dieser Schule weiter zuzustellen. Unser Depotleiter hat dann mit dem Rektor gesprochen sagte ausdrücklich, dass er das Ganze für eine Dummejungenstreich hält, aber die Kollegin seitdem unter Angst leidet. Der Rektor machte die "Übeltäter" auch ausfindig und sie haben sich mit einem netten Brief und einer Schachtel Pralinen entschuldigt. Danach war es für die Kollegin auch wieder okay.


    Moral: Auch die Polizei macht sich nicht gerne mehr Arbeit als nötig. Und was für den einen ein Furz ist, ist für den anderen ein Donnerschlag. Welche Kriterien will man da anlegen? Ich würde aber sehen, dass das Betriebsklima offensichtlich gestört ist, wenn die Azubine aus Angst vor Kollegin sich kaum noch zur Arbeit traut und würde mich als Vorgesetzter nicht einfach raushalten. Falls die Situation sich nicht entspannen lässt und eine versetzt werden muß, wäre ich im Zweifelsfall auf Seiten der Azubi.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Vielen Dank für Deine Anekdoten, sie beschreiben eindeutig wie unterschiedlich die Dinge aufgefasst werden.


    Aber das hier:

    Ich würde aber sehen, dass das Betriebsklima offensichtlich gestört ist, wenn die Azubine aus Angst vor Kollegin sich kaum noch zur Arbeit traut

    trifft anscheinend gar nicht zu. Aus der Beschreibung geht eindeutig hervor, dass es auf der Arbeit in Ordnung ist und die Angst erst an der Bushaltestelle auftritt. Das ist zwar immer noch der Arbeitsweg, aber auf der Arbeit selbst ist alles noch in Ordnung:

    Da die bedrohte die Angst er spürt wenn sie ausserhalb der Arbeit ist, war ihre Aussage.

  • Aus der Beschreibung geht eindeutig hervor, dass es auf der Arbeit in Ordnung ist und die Angst erst an der Bushaltestelle auftritt. Das ist zwar immer noch der Arbeitsweg, aber auf der Arbeit selbst ist alles noch in Ordnung:

    Ach, und wenn sie Angst hat, weder von der Arbeit heim noch unbeschadet zur Arbeit zu kommen, dann hat das keinen Einfluss auf die Arbeit? Aber ich denke, das wir das von außen auch garnicht beurteilen können. Deshalb habe ich ja auch gesagt, dass das yamu beurteilen muss, in wie fern die Angst berechtigt ist. Dazu gehört nicht ausschließlich das subjektive Empfinden der Azubine aber auch nicht die rein objektive Betrachtung von außen.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo yamu,


    von aussen ist so ein Fall schwer einzuschätzen, aber ein paar Denkanstöße meinerseits.

    Die Auszubildende steht noch am Anfang Ihres Berufslebens und hat höchstwahrscheinlich wenig Lebenserfahrung aufgrund ihres Alters, von daher kann so eine Situation wie von Dir geschildert für Sie sehr belastend sein und wird sich trotz allen Aussagen in einem Gespräch auf die Ausbildung auswirken, von daher sollte im Betrieb für Sie immer ein Ansprechpartner vorhanden sein bei dem Sie sich sicher fühlt, insbesondere auch zu den Zeiten in denen die andere Mitarbeiterin da ist.


    Ob ein gemeinsames Gespräch hilft? Möglich ist es, aber dazu sollte vorab die Auszubildende gehört werden ob Sie das will.

    Was auch geklärt werden sollte ist der ursächliche Streitgegenstand, den erst wenn dieser geklärt ist kann es eine für beide Seiten akzeptable Lösung geben.

    Ich sehe hier die Gefahr dass die Belegschaft möglicherweise sich in zwei Lager spaltet und spätestens dann hast du ein Problem in der Filiale.


    Letztendlich sollte es hier nicht unbedingt darum gehen was rechtlich zulässig ist (Arbeit verweigern - was ich momentan nur begrenzt sehen würde) sondern präventiv einzuschreiten damit dieser Konflikt nicht eskaliert.

    Dein Ansatz mit den unterschiedlichen Schichten ist sicher ein guter Anfang, aber der Konflikt muss soweit gelöst werden dass jeder Angst frei miteinander auskommen kann.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Dieser Streit zwischen den Zwei hat anscheinend in einem gemeinsamen Freundeskreis begonnen über eiben Massengerdienst in einer gemeinsamen Gruppe.

    Alle Berechtigten Personen sind volljährig.


    Wie gesagt, ich habe der verängstigten Person angeboten ein gemeinsames Gespräch zu führen.

    Das wir momebtan keine versetzung von heute auf morgen anbieten können.

    Mich macht das nur etwas wütend, dass sie das nicht selbst untereinander klären können.


    Danke allen, die hierzu geantwortet haben ?

  • Fakt ist: Eine Kollegin hat eine Azubi außerhalb der AZ bedroht. Das sollte auch Konsequenzen in der Arbeit haben.

    Hatte es ja auch da ein Gespräch stattgefunden hat. Ob hier eine Er- oder Ab-Mahnung ausgesprochen wurde weiß ich nicht.

    Was das ganze brisant macht ist die Tatsache das es sich um eine Azubine handelt.

    Aber wie auch immer halte ich den Fall damit für erledigt. So denn keine neuen Vorfälle auftreten.

    Wenn die Azubine keine konkreten Anhaltspunkte darlegen kann halte ich ihre Reaktion für übertrieben.

    Das Angebot hier noch ein Gespräch zu führen halte ich für gut. Besonders dann wenn die Bedrohende hier nochmals eindeutig erklärt das von ihr keine weitere Bedrohung ausgeht.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Das Angebot hier noch ein Gespräch zu führen halte ich für gut. Besonders dann wenn die Bedrohende hier nochmals eindeutig erklärt das von ihr keine weitere Bedrohung ausgeht.

    jupp, finde ich auch!

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)