Bedrohung während der Freizeit

  • Was auch geklärt werden sollte ist der ursächliche Streitgegenstand

    Das ist doch hier der springende Punkt.

    Ist der Streitgegenstand, dass die Azubine sowas gesagt hat wie: "Die Kollegin sieht in ihrem neuen Kleid voll fett aus", dann wird sich das evtl. irgendwie klären lassen.

    Ist der Streitgegenstand aber, dass die Azubine beim Koitus mit dem Ehemann der Kollegin erwischt wurde sieht das ganz anders aus. Dann ist die Bedrohung nicht das eigentliche Problem, sondern die Konsequenz des eigentlichen Problems.


    Letztendlich ist das doch mal wieder so ein Fall der sich nur sinnvoll beurteilen lässt wenn man wirklich alle Fakten kennt.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser