Nutzt Ihr praktisch Eure Teilfreistellungen aus?

  • Guten Morgen,


    wahrscheinlich gehe ich als der mit den dummen Fragen in die Geschichte ein :D


    Wie handhabt Ihr das praktisch mit den Teilfreistellungen? Nutzt Ihr diese vollständig aus? Damit meine ich nicht die grundsätzliche Aufteilung, sondern die wöchentliche Praxis. Wir hatten beispielsweise letzte Woche über die Sitzung hinaus und 2 Mitarbeitergesprächen in der Firma keine weitere BR Arbeit. Das mag komisch klingen und kommt nicht oft vor, aber diese Woche war sehr ruhig. Das liegt auch daran, dass wir aktuell an BVs gearbeitet haben, die beim RA lagen und nun von der GF unterschrieben wurden. Sprechstunden etc. sind derzeit ausgesetzt wegen Corona, so dass wir auch weniger in den Abteilungen unterwegs sind.

    Eine Erholpause. Meinem Rechtsempfinden nach bin ich dann eben in einer Woche, wo nicht so viel zu tun ist, normal an meinem Arbeitsplatz, selbst wenn ich meine Teilfreistellung dann nicht komplett nutze. Ein Kollege von mir ist der Ansicht, dass dies problematisch sein kann, weil dann die GF irgendwann weniger Freistellungen zur Verfügung stellen könnte. Ich meine aber, die Zahl der Freistellungen ist im BetrVG vorgegeben und kann durch die GF nicht verändert werden. Dazu kommt noch, dass auch von den nicht freigestellten Mitgliedern ja immer BR Zeit geschrieben wird, im Jahr Fortbildungen dazu kommen etc, so dass in der Summe die BR Zeit sowieso weitaus höher liegt als die der festen Freistellungen.


    Wie seht Ihr das?


    Viele Grüße, Struggler

  • Die Zeit würde ich zur Weiterbildung (Urteile usw) nutzen.
    Im BetrVG ist die Mindestzahl festgeschrieben (§38). Der Arbeitgeber kann aber mehr als dort vorgegeben freistellen wenn er das will. Und ja so Arbeitgeber gibt es auch.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Ja gut, dass man sich immer irgendwas suchen kann, soweit ist mir das klar.

    Ich bin aber nicht der Fan davon, die Zeit irgendwie voll zu kriegen und Zeit zu schinden, wenn ich im regulären Job nen Schreibtisch habe, der abgearbeitet werden will.

    Für mich gilt die Freistellung für notwendige Arbeit. Sich von der Arbeit zu befreien, um dann Zeit abzusitzen, anstatt seiner Arbeit nachzugehen, wenn es gar keine notwendige BR Arbeit gibt, ist nicht so meine Mentalität.

  • Ich sehe kein Problem darin, dann auch mal weniger BR-Arbeit zu machen und mehr "normale Arbeit". Ich habe auch 50% Freistellung und in Tatsache ist es mal mehr und mal weniger. Die Freistellungszeit ist eben die Zeit für die du dich nicht extra abmelden musst und ich denke auch der AG hat kein Problem wenn du ihm sagst ich geh dann mal "richtig arbeiten" weil im BR gerade nichts anliegt. Auch das gehört doch irgendwie zu vertrauensvoller Zusammenarbeit, oder?

  • Auch das gehört doch irgendwie zu vertrauensvoller Zusammenarbeit, oder?

    wenn die im Betrieb so auch gelebt wird, dann bin ich da voll bei Dir, wenn es aber Einbahnstraße sein sollte, dann muss man als BR auch konsequent sein.

    Grundsätzlich denke ich auch, wenn denn mal tatsächlich nichts anliegt kann ein teilfreigestelltes BRM dann durchaus auch seine normale Arbeit machen. Ich finde es nur immer wieder interessant, dass es Betriebe gibt in denen Freigestellte "nichts zu tun" haben.


    Gerade wenn z.B,. Sprechstunden ausfallen muss ich mir doch Mittel und Wege suchen mit den Kolleginnen und Kollegen in Kontakt zu kommen.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • wenn die im Betrieb so auch gelebt wird, dann bin ich da voll bei Dir, wenn es aber Einbahnstraße sein sollte, dann muss man als BR auch konsequent sein.

    Grundsätzlich denke ich auch, wenn denn mal tatsächlich nichts anliegt kann ein teilfreigestelltes BRM dann durchaus auch seine normale Arbeit machen. Ich finde es nur immer wieder interessant, dass es Betriebe gibt in denen Freigestellte "nichts zu tun" haben.


    Gerade wenn z.B,. Sprechstunden ausfallen muss ich mir doch Mittel und Wege suchen mit den Kolleginnen und Kollegen in Kontakt zu kommen.

    Warum soll es nicht mal weniger Arbeit als Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertretung geben?
    Wenn die Arbeit dort ist das man im 30 Minuten Takt Fälle und Probleme abarbeitet dann stimmt da auch einiges nicht im Betrieb. Und wird auch den Fragesuchenden auch nicht gerecht. Man muss auch mal über ein Fall nachdenken um Lösungen bzw. Lösungsansätze zu finden.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo Struggler,


    ich finde, dass es Rtjum schon sehr schön gesagt hat. Dies würde ich nur gerne um eines ergänzen.


    Bevor ich tatsächlich an meinen Arbeitsplatz gehe um meinem eigentlichen Job nachzugehen, würde ich erst mit meinem Vorsitzenden bzw. dem Betriebsausschuss reden, ob es tatsächlich keine Arbeit gibt, so wie du es siehst. Vielleicht ist dein Eindruck ja auch nur subjektiv und du siehst die Arbeit nicht. (ein schönes Beispiel ist das von Rtjum: Evtl. hat zum Beispiel noch keiner daran gedacht, wie man die Mitarbeiter erreicht, wenn es keine Sprechstunden gibt, oder der Wirtschaftsausschuss läuft noch nicht so richtig, es wurde schon ewig kein Rundgang mehr gemacht oder man wollte vor Jahren einmal eine Umfrage machen und die ist dann liegen geblieben, weil zu viel Arbeit war usw.)


    Wenn aber tatsächlich keine Arbeit da ist, würde ich auch an meinen "normalen Arbeitsplatz" gehen um dort meine Arbeit zu erledigen. Vorausgesetzt, die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat passt.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • ich habe 50% Freistellung und arbeite sowohl als BRV als auch als AN nach Bedarf, heißt kann auchmal 100% BR-Arbeit sein oder 100% AN-Arbeit.

    Wobei ich zwei Vorteile habe:

    1. ich kann meine AN-Arbeit selbst organisieren

    2. BR-Arbeit geht vor, das sieht auch der AG so


    aufgrund der o.g. Konstellation ist das genaue Einhalten von 50% vbei mir nicht notwendig, also mache ich es so wie gerade passt.

    Nur um die 50% Freistellung vollzukriegen irgendwelche "Scheinaufgaben" zu machen, wäre mir auch zu blöd.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Nur um die 50% Freistellung vollzukriegen irgendwelche "Scheinaufgaben" zu machen, wäre mir auch zu blöd.

    So sehe ich das im Prinzip auch.



    Ein Kollege von mir ist der Ansicht, dass dies problematisch sein kann, weil dann die GF irgendwann weniger Freistellungen zur Verfügung stellen könnte.

    Die Sorge ist völlig unbegründet. Das Gesetz regelt klar, wie viele AN mindestens von der Arbeit freizustellen sind. Darunter kann/darf der AG schlicht nicht gehen.

    Und spätestens, wenn der AG eine solche Diskussion überhaupt nur andenken würde, würde ich ihn vor die Wahl stellen: wir machen unsere BR-Arbeit eigenverantwortlich und im Sinne des Unternehmens, sprich, kann auch schon mal weniger sein (aber eben auch mehr) oder du willst da reinregieren, dann sorgen wir dafür, dass wir immer die Mindestzeiten beschäftigt sind. Damit beschränkt sich die Flexibilität auf mehr Zeit. Such es dir aus...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Der AG ist hier tatsächlich weniger das Problem, der lässt mir den Freiraum.

    Bei uns sind es eher BR Kollegen, die so auf Konfrontation mit dem AG fixiert sind, dass sie jeglichen Ansatz von "regulärer Arbeit an BR Tagen" als ein Schwächeln des Gremiums auslegen.

    Für mich geht es auch eher in Richtung der Auffassung von Randolf: Wenn dringende und notwendige BR Arbeit ansteht, hat die normale Arbeit hinten anzustehen, wenn dringende und notwendige Arbeit in der Firma ansteht, dann haben die allgemeinen BR Tätigkeiten durchaus mal ein bisschen Zeit.

    Für mich ist das eine halbwegs flexible Sache - aber einige meiner Gremiumskollegen meinen: bloß nichts zugunsten des AG und sitzen dann tatsächlich auch mal an einem Tag die Zeit im BR Büro ab, auch wenn da nichts zu tun ist (also tatsächlich nichts zu tun), nur um nicht gegenüber dem AG den Eindruck zu vermitteln, es stehe mal keine BR Arbeit an.

    Bei uns sind sehr unterschiedliche Mentalitäten im Gremium. Die einen freuen sich, wenn sie etwas für die MA erreichen, auch in konstruktiver Zusammenarbeit mit dem AG, die anderen sind nur dann glücklich, wenn Dinge für die MA nur erreicht werden, wenns mit der GF richtig kracht und möglichst noch Kosten zulasten des AG erzeugt werden.

  • und sitzen dann tatsächlich auch mal an einem Tag die Zeit im BR Büro ab

    Das siehst du völlig falsch. Da findet die Weiterbildung im kollegialen Gespräch statt... ganz im Sinne des 70-20-10-Modells ;)


    Was ich damit sagen will: als Betriebsräte haben wir nun mal eine gewisse Freiheit unsere Arbeit zu sortieren und zu machen. Und wenn die Kollegen der Meinung sind, sie müssten das so handhaben, dann würde ich das erst einmal so hinnehmen.


    Nicht hinnehmen würde ich allerdings, wenn sie mir vorschreiben wollten, so etwas unsinniges ebenfalls zu tun. Die Rechtslage ist eindeutig. Wenn du meinst, du hast am Arbeitsplatz mehr zu tun, dann tust du das. Punkt.


    Und sollte das irgendwem auffallen, dann kannst du jederzeit sagen, dass für DICH gerade keine BR-Arbeit zu erledigen gewesen sei. Du solltest hier nur keine Aussagen über die Kollegen treffen. Das wäre kontraproduktiv.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • sitzen dann tatsächlich auch mal an einem Tag die Zeit im BR Büro ab

    hab mal irgendwo gelesen:


    Freigestellte BR müssen sich zur Erledigung anfallender BR-Tätigkeiten zur Verfügung halten


    Daher kann man das natürlich so sehen, ich will aber wieder die vertrauensvolle Zusammenarbeit hinweisen. Bei Teilfreigestellten denke ich sollte man das so machen wie Du

    wenn dringende und notwendige Arbeit in der Firma ansteht, dann haben die allgemeinen BR Tätigkeiten durchaus mal ein bisschen Zeit.


    Das kommt, denke ich, auch bei den meisten Kollegen gut an.

    Ich bin nun seit einigen Jahren komplett freigestellt, bin aber auch schon einige Jahre vorher als örtlicher Vertreter des Gefahrgutbeauftragten unseres Unternehmens tätig gewesen und berate und helfe bis heute bei diesen Themen.

    Das gehört für mich einfach dazu, auch wenn ich bei den anderen Tätigkeiten, die ich vorher ausgeübt habe, mittlerweile, ohne erneutes Anlernen, keine Hilfe mehr wäre.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • aber einige meiner Gremiumskollegen meinen: bloß nichts zugunsten des AG und sitzen dann tatsächlich auch mal an einem Tag die Zeit im BR Büro ab, auch wenn da nichts zu tun ist (also tatsächlich nichts zu tun), nur um nicht gegenüber dem AG den Eindruck zu vermitteln, es stehe mal keine BR Arbeit an.

    Und denen gebe ich recht.

    Zum einen sagt das BetrVG in Betrieben mit xx MA sind xx BRM freizustellen. also ein muss.

    Dann sagt der Fitting, habe ich gerade nicht zur Hand, das freigestellte BRM hat sich am Betriebssitz für BR Arbeit bereitzuhalten.

    Also völlig Irrelevant ob Arbeit da ist.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Und denen gebe ich recht.

    hat glaube ich auch keiner behauptet, dass es unrecht ist sich mit "Selbststudium" zu beschäftigen?

    wenn ein BRM allerdings dann doch lieber arbeitet als "Selbststudium" durchzuführen, dann steht es den BR-Kollegen die es anders sehen aber wohl kaum zu, diesen Kollegen dafür zu maßregeln.

    Wichtig ist nur, dass die BR-Arbeit ordentlich erledigt wird.


    Sowie der eine eben seine Meinung hat, darf der andere eine andere Meinung haben.

    Ansprechen ist ok, Meinung vernünftig austauschen ist ok, maßregeln oder anderen die eingene Meinung "aufzwingen" eben nicht.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Dann sagt der Fitting, habe ich gerade nicht zur Hand, das freigestellte BRM hat sich am Betriebssitz für BR Arbeit bereitzuhalten.

    Darf ich dich um deine Einschätzung bitten bzgl. "Home-Office, wo möglich" bei freigestellten BRs?

    Tue es oder tue es nicht. Es gibt kein Versuchen. [YODA] - BRV, 9er Gremium, kein Tarif, sGBRV, sSBV

  • Hallo esci,


    ob erco mit seiner Behauptung recht hat, dass "sich freigestellte Betriebsräte am Betriebssitz für BR-Tätigkeiten bereitzuhalten haben" und das auch, wenn sie wirklich garnichts zu tun haben, wage ich jetzt einmal zu bezweifeln. In diesem Urteil ging es nur darum, ob ein BRV seine BR-Tätigkeit grundsätzlich wo anders machen kann. Hier ging es, soweit ich mich erinnern kann darum, ob ein BRV von einer weit entfernten Filiale an die Hauptgeschäftsstelle des Betriebs wechseln muss.


    Und wenn ich der Argumentation des damaligen Urteils folge, dürfte es mit dem Homeoffice schwierig werden, solange der BRV nicht der einzige MA vorort ist. Allerdings darf man nicht außer acht lassen, dass es ja momentan eine gewisse Ausnahmesituation gibt, im Zuge derer eine besondere Verordnung erlassen wurde, in der Homeoffice angeordnet wurde, soweit es möglich ist.


    Also grundsätzlich als Freigestellter ins Homeoffice geht mit großer Wahrscheinlichkeit nicht, in der jetzigen Ausnahmesituation wahrscheinlich doch.


    LG

    Markus


    P.S.: Sorry, ich heiß zwar nicht erco, konnte aber leider nicht an mir halten ;)

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • "sich freigestellte Betriebsräte am Betriebssitz für BR-Tätigkeiten bereitzuhalten haben"

    d.h. ja nicht, das ich BR-Arbeit machen muss oder im BR-Büro sein muss, ich muss für jeden MA erreichbar sein und meine BR-Tätigkeit jederzeit aufnehmen können.

    Wenn meine "normale Arbeit" das zulässt, erfülle ich die Vorgaben.


    dürfte es mit dem Homeoffice schwierig werden

    solange mind. 1 BRM am Betriebssitz vor-Ort-ist als Ansprechpartner und der BRV bei Bedarf "reinkommen" kann, dürfte es damit kein Grundsätzliches Problem geben, gerade wenn Erreichbarkeit über online-Medien gegeben ist.


    Sollten die anderen MA auch überwiegend im HO sein, dann macht vor-Ort auch nicht wirklich Sinn, da der Erstkontakt sowieso über e-mail oder Telefon oder Skype etc. erfolgt.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Zum einen sagt das BetrVG in Betrieben mit xx MA sind xx BRM freizustellen. also ein muss.


    Das richtet sich an den AG. Besagt allerdings nicht, wie ich als BRM meine Zeit aufzuteilen habe. Denn das muss sich tatsächlich an den Notwendigkeiten orientieren.


    Dann sagt der Fitting, habe ich gerade nicht zur Hand, das freigestellte BRM hat sich am Betriebssitz für BR Arbeit bereitzuhalten.

    Das bedeutet aber nur, dass man sich bereithalten muss. Das man in dieser Bereitschaft keine normale Arbeit verrichten dürfe, widerspricht dem Gedanken, dass ich mich nach erfolgter BR Arbeit wieder am Arbeitsplatz zurückmelden muss. Es wäre etwas kurios, sich beim Vorgesetzten wieder von der BR Arbeit zurück zu melden mit der Anmerkung, dass man jetzt aber keine normale Arbeit verrichten könne, weil man sich in Bereitschaft für mögliche BR Arbeit halten müsse.

    Dann wäre die Teilfreistellung ganz schnell keine Teilfreistellung mehr.

  • Das man in dieser Bereitschaft keine normale Arbeit verrichten dürfe, widerspricht dem Gedanken, dass ich mich nach erfolgter BR Arbeit wieder am Arbeitsplatz zurückmelden muss.

    Naja, das stimmt aber auch nicht so ganz: Als (Teil-)freigestelltes BRM brauche ich mich im Prinzip nicht zurückmelden. Zumindest dann nicht, wenn mit dem AG eine feste Freistellungszeit ausgemacht wurde.

    Nur als BRm, das nach §37 II BetrVG freigestellt wurde, muss sich im Anschluss an die erforderliche BR-Tätigkeit wieder zurückmelden.


    Der unterschied zwischen Freistellung nach §38 und §37 II BetrVG ist im wesentlichen, dass ein BRM nach §37 II "nur" für erforderliche BR-Tätigkeit freizustellen ist. Die Freistellung nach §38 BetrVG ist für BR-Tätigkeit im Allgemeinen. Das heißt, so lange die Zeit mit irgendetwas zu tun hat, dass auch nur mittelbar mit der BR-Tätigkeit zu tun hat, ist das in Ordnung (laut Gesetz). Hierzu gehört sogar das lesen von Tageszeitungen, so weit ist das gefasst.


    Das man aber einem freigestellten BRM einen Strick daraus drehen könnte, weil es seinem "normalen" Job nachgeht, glaube ich eher weniger. Da müsste schon dringend erforderliche Arbeit im BR-Büro liegen bleiben.


    Da glaube ich, gab es letztes Jahr auch ein Urteil des BAG, dass auch komplett Freigestellte normale Tätigkeiten machen können.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Das man aber einem freigestellten BRM einen Strick daraus drehen könnte, weil es seinem "normalen" Job nachgeht, glaube ich eher weniger. Da müsste schon dringend erforderliche Arbeit im BR-Büro liegen bleiben.....


    das einzige was da doch passieren kann ist, dass das Gremium diese Freistellung entzieht!


    Und wenn jemand trotz Freistellung mehr an seinem eigentlichen Arbeitsplatz statt im BR Büro ist würde ich dies auch machen. Als Betriebsrat hat man immer Arbeit davon weiche ich nur ab wenn es mal absolut eng ist vielleicht zwei drei Tage im Jahr.