Hallo Gemeinde,
wir haben im Unternehmen einen Arbeitssicherheitausschuss welcher auf "GBR-Ebene" arbeitet. Von jedem örtlichen Gremium wird hier ein Mitglied ensendet.
Nun sind einige ASA Mitglieder mit dem Wunsch an den GBR rangetreten, sich im Vorfeld der eigentlichen Veranstaltung nur im Rahmen der Arbeitnehmervertreter zu treffen. Ich bin mir hier aber nicht sicher, ob dies rechtlich überhaupt möglich ist, bzw ob es da einen Anspruch gibt. Auch gegen den Widerstand des AG. Daher hier mal folgende Fragen:
1.) Wer ist "Veranstalter" des ASA bzw wer beruft ihn ein?
2.) Haben die AN-Mitglieder das Recht sich im Vorfeld auch ohne die AG-Vertreter zu treffen?
3.) Wenn ja, aus welchen Gesetzen/Verordnungen ergibt sich dieser Anspruch?
4.) Können die An-Vertreter dem AG Fristen setzen um Maßnahmen zum Gesundheitsschutz umzusetzen? Oder beauftragt der ASA den GBR/BR damit?
So, vielen Dank für Eure Hilfe