Neue BV zur AZ....viele nicht begeistert

  • Hallo Ihr Lieben,


    unsere neue BV zur Arbeitszeit soll im Sommer testweise für 1 Jahr aktiv werden. Da stehen aber paar Sachen drin, die wir irgendwie nicht so ganz nachvollziehen können. Vielleicht habt Ihr da eine Sichtweise oder Erklärung, die uns weiter bringt. Ich habe mal der Übersicht halber nur das kopiert, was uns beschäftigt.


    1. Punkt - Pausenzeiten:

    "Die Mitarbeiterinnen haben Anspruch auf Pausen, die zur persönlichen Erholung dienen. Pausenzeiten sind keine Arbeitszeit, sie werden von der täglichen Anwesenheitszeit abgezogen. Unter Anwesenheit im Sinne dieser Regelung wird ortsunabhängiges Arbeiten verstanden.
    (3) Die Pausenzeiten werden von der täglichen Anwesenheit, unabhängig von der tatsächlichen Lage
    der Pause, nach folgenden Regelungen automatisch abgezogen:
    • Ab in Summe drei Stunden Anwesenheitszeit kommt ein Pausenblock von 15 Minuten zur Anrechnung
    ° Ab in Summe sechs Stunden Anwesenheitszeit kommt ein weiterer Pausenblock von 30
    Minuten zur Anrechnung

    5) Die in Ziffer 4, Absatz 1-4 definierten Pausenregelungen gelten grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte.


    "Anspruch auf Pausen" heißt doch lediglich, dass man Pause nehmen kann (außerhalb der gestzlichen Vorgaben). Unsere TZler wollen nun aber nicht, dass sie nach 3 Stunden eine Pflichtpause machen müssen. Denn die Zeiten aus der BV werden wieder fest ins Abrechnungsprogramm eingehämmert. In meinem Änderunsvertrag zur TZ steht, dass für Urlaub die gesetzlichen Regelungen gelten. Bei anderen TZlern steht das auch so. Können wir denn jetzt diese Pause nach 3 h ablehnen?


    Das zweite Thema finden wir ziemlich heftig, sodenn wir es richtig verstanden haben. Da geht es um die Dienstpläne. Bisher war es ja so, dass der DP am 15. des laufenden Monats für den kommenden Monat bestätigt werden. Danach ist ja eine Änderung nur noch schwer möglich. Jetzt steht folgendes in unserer BV:


    "Es gibt Arbeitsbereiche, bei denen regelmäßig feste Einsatz- bzw. Anwesenheitszeiten erforderlich sind und die überwiegende Arbeitszeit der Mitarbeiterin betroffen ist (zum Beispiel Arbeitsbereiche mit festen Öffnungszeiten). In diesen Bereichen kann die Rahmenarbeitszeit nach Ziffer 2.1 auf die Dauer der festen Öffnungszeiten erweitert werden. Ziffer 2.3 Betriebszeit findet ebenso keine Anwendung. Die betroffenen Arbeitsbereiche sind in Anlage 1 (Übersicht Arbeitsbereiche mit Servicezeit) aufgeführt.
    (2) Für diese Arbeitsbereiche ist ein Rahmendienstplan zu erstellen. Dieser bildet die Anzahl der erforderlichen Kapazitäten, die Lage und Dauer der jeweiligen Einsatzzeit und die ggf. notwendige Rolle ab.
    (3) Die Gestaltung der Rahmendienstpläne:

    Im Rahmendienstplan darf eine Mitarbeiterin täglich höchstens bis zu 1/5 der regelmäßigen Arbeitszeit gem. MTV verplant werden.

    - Die täglichen Einsätze sind zusammenhängend zu planen.
    - Der Beginn und das Ende der Servicezeit können von dem individuellen Beginn und Ende der Arbeitszeit abweichen.

    (4) Die Planung der Einsätze:
    • Die Einsätze, auf Grundlage der Rahmendienstpläne, werden in Absprache untereinander und der Führungskraft mindestens für den Zeitraum eines Kalendermonats bis zum 15. des Vormonats aufgestellt und dem Arbeitsbereich zur Verfügung gestellt.
    • Eine Änderung der Einsätze kann durch die Führungskraft im Ausnahmefall bei betrieblichen Erfordernissen mit einer Ankündigungsdauer von 24 Stunden angeordnet werden. Bei krankheits- oder unfallbedingten Ausfällen sind kurzfristigere Änderungen möglich.

    Laut Anhang sind wir so ein Servicebereich. Nach Punkt 3 heißt das jetzt, dass von den 7,6 täglichen Stunden nur ca 1,5 h verplant werden??? Und zum letzten Abschnitt: Das ist in unseren Augen eine sehr extreme Verschiebung in Richtung größeren Handlungsspielraum des AG. Keiner kann uns sagen, was "betriebliche Erfordnisse" beinhaltet. Und extremst frech finden wir den letzten Satz. Da kann der AG nun abends um 22 Uhr anrufen und den MA in die Frühschicht holen, obwohl er frei hätte? Oder am freien Wochenende, wo man was mit der Familie geplant hat (ich rede jetzt allgemein unter Nichtbeachtung der derzeitigen Coronabestimmungen) und dann muss der Papa auf Spätschicht? Ja, mir ist bekannt, dass niemand ans Telefon gehen muss.


    Also bitte sagt mir, dass wir diesen Text völlig missverstanden haben, sonst wird es hier bald krachen || Und Entschuldigung für die Länge.


    LG Lilex


    Ach und nochwas: Ein MA macht ab Mai nur noch halbe Tage. Da unser Personal eh sehr knapp bemessen wurde, bräuchten wir theoretisch noch einen zusätzlichen MA. Gibt es da spezielle Formeln, wie man einen Personalbedarf berechnen kann? Habe im Netzt nicht so richtig was gefunden...

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

    Einmal editiert, zuletzt von Lilex ()

  • was sagt denn euer BR dazu der hat das doch verhandelt?

    Wenn der Pausen nach 3 Stunden für alle verhandelt dann ist das so, und auch bei dem zweiten angesprochenen Thema muss der BR Gründe für das aushandeln einer solche VB haben.

    Und wenn Du als BR fragst, der noch verhandeln will/muss dann sagt dem AG, dass das ein Nogo ist und legt ihm euren Maximalvorschlag vor, das wird für den dann ein NoGo sein und die Spiele können beginnen

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Wenn ein Betriebsrat die eigenen BVs nicht versteht tut er mir leid!!!!!


    Wenn er etwas nicht versteht was der AG vorschlägt lass ich mich beraten bis ich eine eigene Meinung habe! Und dann geht es solange hin und her bis beide Parteien mit der Bv leben können oder einer die Einigungsstelle anruft.


    Die letzte Frage nach der Formel vom Personalbedarf dies gibt es natürlich in einigen Bereichen z.B. in Krankenhäusern. Ansonsten muss ein AN nur durchschnittliche Arbeitsleistung abliefern wenn dann was liegen bleibt weil zu wenig Personal da ist hat der AG eben Pech. Hier kann der BR gut reagieren indem er Mehrarbeit ablehnt!

  • Unser BR? Der hat uns das Ding (nach 21 Verhandlungsterminen) vor ein paar Tagen vorgestellt. Fragen wurden nicht beantwortet, da wird wieder ein FAQ erstellt. Heißt: Null Info bisher. Wird sind echt geschockt!

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  • Wenn ein Betriebsrat die eigenen BVs nicht versteht tut er mir leid!!!!!


    Wenn er etwas nicht versteht was der AG vorschlägt lass ich mich beraten bis ich eine eigene Meinung habe! Und dann geht es solange hin und her bis beide Parteien mit der Bv leben können oder einer die Einigungsstelle anruft.


    Die letzte Frage nach der Formel vom Personalbedarf dies gibt es natürlich in einigen Bereichen z.B. in Krankenhäusern. Ansonsten muss ein AN nur durchschnittliche Arbeitsleistung abliefern wenn dann was liegen bleibt weil zu wenig Personal da ist hat der AG eben Pech. Hier kann der BR gut reagieren indem er Mehrarbeit ablehnt!

    Mir tut er nicht leid, mich macht das langsam nur wütend. Das Liegenbleiben von Arbeit ist in diesem Fall irrelevant, aber die Schichten (24/7) können dann nur noch durch Mehrarbeit abgedeckt werden. Und unser BR? Der winkt alles schön brav durch. So einmal im Jahr trauen sie sich, so einen DP mal abzulehnen, aber nach 1 oder 2 Mails vom AG, dass der Mehr-Einsatz gaaaaanz dringend nötig ist, weil sonst unter großen Verlusten die Anlage abgefahren muss, dann wird er sofort bestätigt.


    Ich bin froh, dass ich bis eine weitere Mitstreiterin für die nächste Wahl gefunden habe! Dann sind wir schon 2 auf unserer Liste :)

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  • In meinem Änderunsvertrag zur TZ steht, dass für Urlaub die gesetzlichen Regelungen gelten. Bei anderen TZlern steht das auch so. Können wir denn jetzt diese Pause nach 3 h ablehnen?

    Ähhm, was hat Urlaub mit der Pause zu tun, das versteh ich nicht.


    Wenn der BR die BV mit diesem Passus so unterschreibt, haben alle mit mehr als 3 Stunden tägliche Arbeitszeit das Recht und die Pflicht eine Pause von 15 Minuten zu machen. Wenn euch das nicht gefällt, dann müsst ihr als BR verhandeln und versuchen eine bessere Regelung zu finden.

    Laut Anhang sind wir so ein Servicebereich. Nach Punkt 3 heißt das jetzt, dass von den 7,6 täglichen Stunden nur ca 1,5 h verplant werden???

    Ich gehe davon aus, dass damit die wöchentliche Arbeitszeit gemeint ist. Der AG möchte dadurch verhindern, dass jemand sich eine 4-Tage-Woche planen lässt. Dies würde ich einfach klären, wie das gemeint ist. Evtl. eine Protokollnotiz machen.

    Keiner kann uns sagen, was "betriebliche Erfordnisse" beinhaltet. Und extremst frech finden wir den letzten Satz. Da kann der AG nun abends um 22 Uhr anrufen und den MA in die Frühschicht holen, obwohl er frei hätte? Oder am freien Wochenende, wo man was mit der Familie geplant hat (ich rede jetzt allgemein unter Nichtbeachtung der derzeitigen Coronabestimmungen) und dann muss der Papa auf Spätschicht?

    Auch hier: Wenn euch die Regelung nicht gefällt, dann verhandelt etwas besseres. Und vor allem: Sichert euch das MBR. Schreibt explizit hinein, dass der Dienstplan auch bei kurzfristigen Änderungen vom BR genehmigt werden muss.


    LG

    Markus


    Edith hat gerade festgestellt, dass die Verhandlungen schon durch sind. Dann bleibt nur noch der Kommentar von Rtjum: "Nächstes Jahr sind Wahlen! Dankt es dem jetzigen BR durch Abwahl.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

    Einmal editiert, zuletzt von Markus 1973 ED ()

  • Markus, das Ding ist schon unter Dach und Fach und von beiden unterschrieben =O Ich bin ja nur Ersatzi, kannte also keinerlei Inhalt. Der erste Punkt (Urlaub vs. Pause) war eine Verwechslung, sorry.

    ja was soll ich sagen...nächstes Jahr sind Wahlen

    Jepp!!! Hab ich schon im Auge :)

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  • Vorgestellt heißt hoffentlich noch nicht abgeschlossen. Die AN müssen ihrem BR jetzt deutlich ihre Vorstellungen dazu mitteilen. Bei so kurzen Ankündigungszeiten muss man sich schon fragen ob man unter die Tagelöhner gegangen ist.

  • Können wir denn jetzt diese Pause nach 3 h ablehnen?

    Das würde ich grundsätzlich so bejahen.


    Warum ich das so formuliere?


    5) Die in Ziffer 4, Absatz 1-4 definierten Pausenregelungen gelten grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte.

    Zum einen kann ich in dem von dir zitierten Text keine Ziffer 4 ausmachen. Insofern ist mir gerade nicht klar, ob das die o.g. Regelungen sind. Aber ich gehe da mal von aus.


    Wenn eine BV eine solche Regelung vorsieht, gilt die so erst einmal für alle AN im Regelungsbereich.


    Das Schöne an dem Wort "grundsätzlich" ist aber, es impliziert auch gleich die Ausnahme. Sprich: im Grundsatz heißt - gilt erst einmal so, heißt aber auch, es kann Gründe geben, wegen der davon abgewichen werden kann. (Das müssen dann aber schon gute Gründe sein. Bei einer täglichen Arbeitszeit von 4 Stunden halte ich die Regelung für einen Härtefall. Bei 5 Stunden schon für sinnvoll. Das ist hier nicht so ohne weiteres zu bestimmen.


    Nach Punkt 3 heißt das jetzt, dass von den 7,6 täglichen Stunden nur ca 1,5 h verplant werden???

    Das hast du definitiv in den völlig falschen Hals bekommen. Ich glaube kaum, dass der MTV eine tägliche Arbeitszeit festlegt. Ich tippe hier auf eine Wochenarbeitszeit. Und mit der Regelung ist gemeint, wenn die Wochenarbeitszeit laut MTV 40 Stunden beträgt, darf der AG dich pro Tag für max. 8 Stunden einplanen, also nicht 10 für den einen und 6 für den anderen.



    Eine Änderung der Einsätze kann durch die Führungskraft im Ausnahmefall bei betrieblichen Erfordernissen mit einer Ankündigungsdauer von 24 Stunden angeordnet werden

    Das halte ich für einen klaren Verstoß gegen § 12 (3) TzBfG. Von den dort verankerten 4 Tagen Vorlauf darf nur per Tarifvertrag abgewichen werden, nicht per BV. Würde ich als AN sofort gegen vorgehen (d.h. den BR und AG mal fragen, auf welcher rechtlichen Basis sie dann das meinten vereinbaren zu dürfen).


    Gibt es da spezielle Formeln, wie man einen Personalbedarf berechnen kann?

    Können wird man das vermutlich (bin sicher bei den BWLern wird es eine Formel geben), nur einen durchsetzbaren Anspruch, dass das auch so gemacht wird hast du nicht. Insofern würde ich mich damit nicht weiter beschäftigen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Das halte ich für einen klaren Verstoß gegen § 12 (3) TzBfG. Von den dort verankerten 4 Tagen Vorlauf darf nur per Tarifvertrag abgewichen werden, nicht per BV. Würde ich als AN sofort gegen vorgehen (d.h. den BR und AG mal fragen, auf welcher rechtlichen Basis sie dann das meinten vereinbaren zu dürfen).

    Uiii, das hatte ich so garnicht auf dem Schirm. Ich kannte zwar den Paragraphen, aber nicht dass nur durch TV davon abgewichen werden kann.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo Lilex,


    prüft die Details.

    Wenn die Pause nach 3 Std. nur optional ist, aber nicht genommen und dennoch abgezogen wird, gibt es eben Dauerfeuer an die Zeitbeauftragten, diese 15 Minuten als Arbeitszeit freizuschalten.

    Wenn solche manuellen Korrekturen zum Standard satt zur Ausnahme werden, wären m.E. folgende beide verschiedenen Ergebnissen denkbar:

    - diese erste Pause wird von einem Vorgesetzten als obligatorisch definiert, was dann der BV widersprechen würde, deren Verletzung geahndet werden kann

    - der automatische Abzug wird rückgängig gemacht in einer Änderung / neuen Fassung der BV.


    Dass der BR mit wirklich niemandem aus der Belegschaft geredet und sich abgestimmt haben soll, erscheint mir persönlich kaum glaubhaft. Wenn es jedoch stimmt, dann ist das ein guter Zeitpunkt für die geschockten Kollegen, sich mit der Arbeit eines BR vertraut zu machen und eigene Ambitionen und den Rückhalt bei den Kollegen zu ergründen - die nächste Wahl ist in ca. 13 Monaten.


    Grüße

    Scheeks

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Das halte ich für einen klaren Verstoß gegen § 12 (3) TzBfG. Von den dort verankerten 4 Tagen Vorlauf darf nur per Tarifvertrag abgewichen werden, nicht per BV. Würde ich als AN sofort gegen vorgehen (d.h. den BR und AG mal fragen, auf welcher rechtlichen Basis sie dann das meinten vereinbaren zu dürfen).

    wenn es denn Arbeit auf Abruf ist.

    Es geht ja hier um eine kurzfristige Änderung des Dienstplanes.


    Das Problem von lilex ist aber ja dass das Kinde schon in den Brunnen gefallen ist, d.h. die BV von beiden Seiten unterschrieben.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • wenn es denn Arbeit auf Abruf ist.

    Hm... wenn mein AG mir heute mitteilt, dass ich morgen überraschend zu arbeiten habe - wenn das nicht die Definition von Arbeit auf Abruf ist...



    Es geht ja hier um eine kurzfristige Änderung des Dienstplanes.

    Richtig. Aber die mir bekannte Rechtsprechung geht davon aus, was in dem einen Fall (Arbeit auf Abruf) gut und richtig ist, kann in dem anderen Fall (Änderung des Dienstplanes) nicht falsch sein.


    Im Übrigen unterliegen Dienstpläne der vollen Mitbestimmung des BR. Hier einfach Änderungen pauschal freizugeben halte ich für einen massiven Verstoß gegen die Amtspflichten als BR. Würde ich also alleine schon deshalb angehen!


    Hier würde ich (an Lilex Stelle) einfach mal einen Blick in § 23 BetrVG werfen, dann eine Unterschriftenliste starten, in der ich den Verstoß gegen geltendes Recht aufzeige und dann anfangen Unterschriften zu sammeln um beim Arbeitsgericht die Absetzung des BRs zu beantragen (nein, im ersten Schritt würde ich nur das Dokument erstellen und es dem BR schicken und ihm klar machen, was da ab nächster Woche abgeht, vielleicht reagieren sie ja noch darauf).

    Was haben sie zu verlieren?


    Das Problem von lilex ist aber ja dass das Kinde schon in den Brunnen gefallen ist, d.h. die BV von beiden Seiten unterschrieben.

    Warum sollte ich eine, nach meinem Verständnis, rechtswidrige BV zu meinem Problem machen? Ich wäre von dem Tag an nur noch im Büro erreichbar (das lässt sich kaum verhindern) und hätte mit Sicherheit für jeden Tag meine Dienstplanes einen guten Grund, warum ich gerade an diesem Tag das nicht mehr ändern kann. (Ist in Coronazeiten schwieriger, aber nicht unmachbar.)


    Aber seien wir mal realistisch: Die Pausenregelung mag für einige Kollegen einen Härtefall darstellen, im Prinzip ist sie doch durchaus sinnvoll.

    Die kurzfristige Änderung des Dienstplanes klingt nach meinem Verständnis besser als sie ist. Denn erst einmal muss der AG hier auch die AN erreichen um sie kurzfristig heranzuholen. Sprich, sie klingt für den AN zwar katastrophaler, ist es aber vermutlich gar nicht. (Will sagen: auch wenn ich eine klare Idee davon habe, wie ich das juristisch kippen könnte (oder zumindest glaube das so kippen zu können), ich weiß nicht, ob ich mir wirklich die Mühe machen würde... statt einfach den AG auflaufen zu lassen...)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Lilex,

    vielleicht findest Du ja genug Mitstreiter, um das Thema auf die nächsten Betriebsversammlung zu setzen?

    Und wenn ihr die nicht regelmäßig habt, umso besser. Dann könnt Ihr eine fordern, und wenn Deine Kolleg*innen einigermaßen helle sind, dann wissen sie spätestens danach, wen sie in einem Jahr wählen oder jedenfalls nicht wählen.

    Eine bessere Wahlwerbung ist wohl kaum denkbar.

    Viel Glück.

  • Hallo Ihr Lieben! Ich muss jetzt erst mal meinen Kopf sortieren, so viele Infos habt Ihr mir gegeben.


    Erst mal zu der Viertelstundenpause nach 3 Std.: Als ich ab 014.03.21 meine 6 Stunden TZ beantragt habe, habe ich auch eine 15-minütige Pause beantragt. Diese wurde von der Personalabteilung abgelehnt, da es bei 6 Stunden keine Pflichten zu einer Pause gibt. Und jetzt kommt sie zwangsweise? Wir kommen uns da echt verar.... vor. Werden aber versuchen, diese Pause zu umgehen. Und wenn es jetzt nur noch aus Trotz ist.


    Leider nicht optional, sie wird automatisch, unabhängig davon, wann sie tatsächlich gemacht wurde (oder auch nicht), abgezogen. Mit der Belegschaft gesprochen.... 2018 gab es mal eine Betriebsversammlung, wo die Belegschaft an Tafeln ihre Wünsche und Meinungen dazu aufschreiben konnte. Das war es.


    Weiterhin verunsichert uns die Formulierung "...Ab in Summe 6 Stunden Anwesenheit kommt ein weiterer Pausenblock von 30 Minuten dazu..." Wenn ich also schon durch die Pflichtpause nach 3 Stunden länger anwesend sein muss, greift ja da immer auch die 2. Pause. Arbeitszeit 6 Stunden - Anwesenheit 6:15 Std. ergo weitere Pause wird abgezogen. Muss also dann 6:45 Std. auf Arbeit verharren, obwohl man nur TZ von 6 Stunden hat. Wir können also nie um 7 Uhr anfangen und 13 Uhr gehen:-(


    Versteht mich bitte nicht falsch, das ist keine Erbsenzählerei. Es gibt MA, die aus gesundheitlichen Gründen reduzieren müssen, aber leider keinen Anspruch auf EMR haben. Und weiter reduzieren geht aus finanziellen Gründen nicht. Da ist man froh, die 6 h "überstanden" zu haben und nach Hause kann.


    Eine Unterschriftsliste wird leider nicht viel bringen, da nur wenige MA von diesen negativen Regelungen betroffen sind. Nämlich die, die als MA mit Servicezeit festgelegt sind (Abteilungen mit festen Öffnungs- oder Servicezeiten). Der BR hatte uns damals schon nicht geholfen, als die Kollegen von Schicht- in Gleitzeit gedrückt wurden (ohne wesentlichen Änderungen der Tätigkeit). Und jetzt hat der BR sich abgesichert, dass die MA sich nicht mehr auf Grundlage Gleitzeitregelung beschweren bzw. was fordern können.


    Ich werde wohl als nächsten Schritt mich mit meinen Kollegen zusammensetzen und das alles durchsprechen. Danach werde ich ein Schreiben an den BR verfassen und weitergehende Erklärungen oder auch Änderungen fordern. Zum Glück soll sie erst ab Sommer in Kraft treten und auch nur für 1 Jahr Testphase. Allerdings wird sich aus Erfahrungswerten heraus auch nach der Testung nicht viel zum Positiven ändern.


    Auf die nächsten Wahlen freue ich mich schon! Vor allem auf die Gesichter, wenn nach Jahrzehnten plötzlich eine 3. Liste eingereicht wird :evil:


    LG Lilex

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Ab in Summe 6 Stunden Anwesenheit kommt ein weiterer Pausenblock von 30 Minuten dazu..."

    Hallo Lilex, in der Pause besteht ja erst mal keine Anwesenheitspflicht, so dass du die Pause nicht hinzuzählen musst. Aber hier steht ab 6 Stunden, daher auch bei genau 6 Stunden, also auch wenn du die erste Pause mit 15 Min. nicht auf der Arbeit verbracht hast. Aber das wären bei 6 Stunden Arbeit trotzdem 3/4 Stunde Pause, obwohl das Gesetz nur 30 Min. vorsieht. Hier würde ich den BR mal in der nächsten Betriebsversammlung fragen warum eure Arbeit so schwer ist, dass sie mehr Pausen verlangt als das Gesetz es fordert.


    Evtl. kann man mit der GL bei Teilzeit die Arbeitszeiten so festlegen, dass man z.B. an 4 Tagen unter 6 Stunden arbeitet und dann einen Tag die Woche länger macht. Dann reduziert man die wöchentliche Pausenzeit dadurch.

  • Hallo Lilex, in der Pause besteht ja erst mal keine Anwesenheitspflicht, so dass du die Pause nicht hinzuzählen musst. Aber hier steht ab 6 Stunden, daher auch bei genau 6 Stunden, also auch wenn du die erste Pause mit 15 Min. nicht auf der Arbeit verbracht hast. Aber das wären bei 6 Stunden Arbeit trotzdem 3/4 Stunde Pause, obwohl das Gesetz nur 30 Min. vorsieht. Hier würde ich den BR mal in der nächsten Betriebsversammlung fragen warum eure Arbeit so schwer ist, dass sie mehr Pausen verlangt als das Gesetz es fordert.


    Evtl. kann man mit der GL bei Teilzeit die Arbeitszeiten so festlegen, dass man z.B. an 4 Tagen unter 6 Stunden arbeitet und dann einen Tag die Woche länger macht. Dann reduziert man die wöchentliche Pausenzeit dadurch.

    Du hast Recht, es besteht keine Anwesenheitspflicht. In der kleinen Pause kann ich ja auch spazieren gehen. Unser Werk liegt ja recht idyllisch mit Wiesen und einem größeren Fluss.


    Wenn nun aber nach der 6. Stunde die nächste Zwangspause kommt, frage ich mich, wie das abgerechnet werden soll. Theoretisch könnte ich dann diese Pause ja auch zu Hause verbringen, indem nach den 6 Stunden heimfahre. Was ist aber mit dem Passus, dass die Pause die Arbeit unterbrechen muss? Sie soll doch nicht vor oder nach der Arbeit genommen werden. Ich mein, mir ist das Wurscht. Wenn die Pause AB 6. Stunde zählt, fahre ich heim. Basta. Aber irgendwie ist vieles noch nicht ausggegoren in dieser BV...


    Dein Vorschlag letzter Absatz habe ich schon in ungefähr realisiert ;) Ich suche mir einen Tag, wo ich bspw. nach dem Mittag noch eine Teambesprechung habe. Dann mach ich da 1, 2 oder 3 Stunden länger und den Rest der WOche gehe ich dann eben Viertelstunde eher. Ich lass dann aber auch den Stift fallen und gehe. :D

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  • Was ist aber mit dem Passus, dass die Pause die Arbeit unterbrechen muss?

    Die gesetzliche Pause darfst du nicht hinten dranhängen, die muss die Arbeit tatsächlich unterbrechen. Aber nach der Formulierung in der BV würde ich sagen es geht, 6 Stunden arbeiten und dann nach Hause (Pause fängt nach den 6 Stunden an). Aber ich würde das vorher klären, nicht das noch zusätzlich eine Pause abgezogen wird und dir jeden Tag eine halbe Stunde Arbeitszeit fehlt.