Hallo Ihr Lieben,
unsere neue BV zur Arbeitszeit soll im Sommer testweise für 1 Jahr aktiv werden. Da stehen aber paar Sachen drin, die wir irgendwie nicht so ganz nachvollziehen können. Vielleicht habt Ihr da eine Sichtweise oder Erklärung, die uns weiter bringt. Ich habe mal der Übersicht halber nur das kopiert, was uns beschäftigt.
1. Punkt - Pausenzeiten:
"Die Mitarbeiterinnen haben Anspruch auf Pausen, die zur persönlichen Erholung dienen. Pausenzeiten sind keine Arbeitszeit, sie werden von der täglichen Anwesenheitszeit abgezogen. Unter Anwesenheit im Sinne dieser Regelung wird ortsunabhängiges Arbeiten verstanden.
(3) Die Pausenzeiten werden von der täglichen Anwesenheit, unabhängig von der tatsächlichen Lage
der Pause, nach folgenden Regelungen automatisch abgezogen:
• Ab in Summe drei Stunden Anwesenheitszeit kommt ein Pausenblock von 15 Minuten zur Anrechnung
° Ab in Summe sechs Stunden Anwesenheitszeit kommt ein weiterer Pausenblock von 30
Minuten zur Anrechnung
5) Die in Ziffer 4, Absatz 1-4 definierten Pausenregelungen gelten grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte.
"Anspruch auf Pausen" heißt doch lediglich, dass man Pause nehmen kann (außerhalb der gestzlichen Vorgaben). Unsere TZler wollen nun aber nicht, dass sie nach 3 Stunden eine Pflichtpause machen müssen. Denn die Zeiten aus der BV werden wieder fest ins Abrechnungsprogramm eingehämmert. In meinem Änderunsvertrag zur TZ steht, dass für Urlaub die gesetzlichen Regelungen gelten. Bei anderen TZlern steht das auch so. Können wir denn jetzt diese Pause nach 3 h ablehnen?
Das zweite Thema finden wir ziemlich heftig, sodenn wir es richtig verstanden haben. Da geht es um die Dienstpläne. Bisher war es ja so, dass der DP am 15. des laufenden Monats für den kommenden Monat bestätigt werden. Danach ist ja eine Änderung nur noch schwer möglich. Jetzt steht folgendes in unserer BV:
"Es gibt Arbeitsbereiche, bei denen regelmäßig feste Einsatz- bzw. Anwesenheitszeiten erforderlich sind und die überwiegende Arbeitszeit der Mitarbeiterin betroffen ist (zum Beispiel Arbeitsbereiche mit festen Öffnungszeiten). In diesen Bereichen kann die Rahmenarbeitszeit nach Ziffer 2.1 auf die Dauer der festen Öffnungszeiten erweitert werden. Ziffer 2.3 Betriebszeit findet ebenso keine Anwendung. Die betroffenen Arbeitsbereiche sind in Anlage 1 (Übersicht Arbeitsbereiche mit Servicezeit) aufgeführt.
(2) Für diese Arbeitsbereiche ist ein Rahmendienstplan zu erstellen. Dieser bildet die Anzahl der erforderlichen Kapazitäten, die Lage und Dauer der jeweiligen Einsatzzeit und die ggf. notwendige Rolle ab.
(3) Die Gestaltung der Rahmendienstpläne:
Im Rahmendienstplan darf eine Mitarbeiterin täglich höchstens bis zu 1/5 der regelmäßigen Arbeitszeit gem. MTV verplant werden.
- Die täglichen Einsätze sind zusammenhängend zu planen.
- Der Beginn und das Ende der Servicezeit können von dem individuellen Beginn und Ende der Arbeitszeit abweichen.
(4) Die Planung der Einsätze:
• Die Einsätze, auf Grundlage der Rahmendienstpläne, werden in Absprache untereinander und der Führungskraft mindestens für den Zeitraum eines Kalendermonats bis zum 15. des Vormonats aufgestellt und dem Arbeitsbereich zur Verfügung gestellt.
• Eine Änderung der Einsätze kann durch die Führungskraft im Ausnahmefall bei betrieblichen Erfordernissen mit einer Ankündigungsdauer von 24 Stunden angeordnet werden. Bei krankheits- oder unfallbedingten Ausfällen sind kurzfristigere Änderungen möglich.
Laut Anhang sind wir so ein Servicebereich. Nach Punkt 3 heißt das jetzt, dass von den 7,6 täglichen Stunden nur ca 1,5 h verplant werden??? Und zum letzten Abschnitt: Das ist in unseren Augen eine sehr extreme Verschiebung in Richtung größeren Handlungsspielraum des AG. Keiner kann uns sagen, was "betriebliche Erfordnisse" beinhaltet. Und extremst frech finden wir den letzten Satz. Da kann der AG nun abends um 22 Uhr anrufen und den MA in die Frühschicht holen, obwohl er frei hätte? Oder am freien Wochenende, wo man was mit der Familie geplant hat (ich rede jetzt allgemein unter Nichtbeachtung der derzeitigen Coronabestimmungen) und dann muss der Papa auf Spätschicht? Ja, mir ist bekannt, dass niemand ans Telefon gehen muss.
Also bitte sagt mir, dass wir diesen Text völlig missverstanden haben, sonst wird es hier bald krachen Und Entschuldigung für die Länge.
LG Lilex
Ach und nochwas: Ein MA macht ab Mai nur noch halbe Tage. Da unser Personal eh sehr knapp bemessen wurde, bräuchten wir theoretisch noch einen zusätzlichen MA. Gibt es da spezielle Formeln, wie man einen Personalbedarf berechnen kann? Habe im Netzt nicht so richtig was gefunden...