Muss man am Gründonnerstag Urlaub nehmen, wenn dieser in 2021 als Ruhetag gilt?

  • In BaWü hat Kretschmann gesagt das darüber aktuell gesprochen wird wie das auf Grund des Infektionsschutzgesetzes regeln will und wird. Morgen bzw. spätestens übermorgen sollte es da Klarheit geben.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Winnie, ich mache dir einen Vorschlag: Ich stelle dir Gründonnerstag und Karsamstag die Post zu, dafür darf ich abends in die Kneipe. Da gefährde ich niemanden, weil alles was mobil ist Reißaus genommen und sich nach Malle in Sicherheit gebracht hat... 8)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Also mein Chef hat gerade Nägel mit Köpfen gemacht und verfügt, dass am 01.04. Betriebsferien sind und die Woche nach Ostern, soweit möglich, komplett im HomeOffice gearbeitet wird.

    Auch wenn ich das sehr begrüße, hätte ich mich gefreut, wenn der BR vorher auch mal (b)gefragt/informiert worden wäre...

  • Betriebsferien sind ja erst mal angeordneter Urlaub. Wenn das aber nun ein Feiertag wird, dann braucht ihr da keinen Urlaub.

    Zudem stellt sich die Frage, warum in der Woche nach Ostern komplett Homeoffice angeordnet werden kann und wird, die aktuell schon seit längerem geltenden Regeln mit "Pflicht" zum Homeoffice, wo es möglich ist, aber nicht umgesetzt werden? Oder seid ihr jetzt auch schon alle im Homeoffice?

  • Hallo,


    für Ba-Wü hat sich jetzt Kretsche mal geäußert:

    „Ich würde mir vorstellen, dass das ein dem Feiertag entsprechender Ruhetag ist.“
    Wenn er also einen landesweiten Feiertag beschließen lässt, regelt sich das über das EFZG, wenn er einfach eine Betriebsuntersagung gem. InfSchG verkündet, über § 615 BGB. Mal schauen...

  • InfSchG verkündet, über § 615 BGB. Mal schauen...

    Das wäre ja toll für die Arbeitnehmer. Insbesondere, wenn man betrachtet, dass sehr viele Tarifverträge den 615´er abgedungen haben. Aber dann hätt ich endlich einmal die Chance auf Entschädigung nach §56 IfSG zu klagen.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo Caro,


    ich hab es so gelesen, dass es ein zusätzlicher Urlaubstag wird. Also der AG bezahlt.


    Und ob bei einer gesetzlichen Vorgabe noch ein MBR besteht, wage ich zu bezweifeln.


    Natürlich besteht ein MBR, wenn es um die Möglichkeit geht, ein Tag Urlaub oder abbummeln von Stunden.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

    Einmal editiert, zuletzt von Markus 1973 ED ()

  • Betriebsuntersagung gem. InfSchG verkündet, über § 615 BGB.

    wird dann für die MA in KA das KA-Geld erstattet oder das normale Gehalt, weil KA-Geld gibt es ja nur an Tagen, dann denen normalerweise gearbeitet wird?

    An diesen Tagen 01.04. und 03.04. wird dann ja normal nicht gearbeitet (wie Feiertag) und dann (wie Feiertag) würde ja kein KA-Geld gezahlt.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Ich würde einmal abwarten, was tatsächlich rauskommt. Ansonsten bist du schon auf dem richtigen Weg. Ich sehe es genau so wie du, dass kein KA-Geld bezahlt wird, da der Ausfallgrund der Feiertag ist.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Das wäre ja toll für die Arbeitnehmer. Insbesondere, wenn man betrachtet, dass sehr viele Tarifverträge den 615´er abgedungen haben. Aber dann hätt ich endlich einmal die Chance auf Entschädigung nach §56 IfSG zu klagen.

    Hallo Markus,


    bist du dir mit dem §615 BGB sicher? ich glaube nicht das bei Betriebsrisiko die Gewerkschaften mitmachen beim Abschluß eines TV. Beim §616 BGB gibt es sicherlich viele TVs die diesen abschließend geregelt haben.


    Viele Grüße

    Bernd

  • ich hab es so gelesen, dass es ein zusätzlicher Urlaubstag wird. Also der AG bezahlt.


    Und ob bei einer gesetzlichen Vorgabe noch ein MBR besteht, wage ich zu bezweifeln.


    Natürlich besteht ein MBR, wenn es um die Möglichkeit geht, ein Tag Urlaub oder abbummeln von Stunden.

    Hallo Markus,

    klar, ein zusätzlicher Urlaubstag ist kein Problem.

    Unter dem Begriff "Betriebsferien" kenne ich bisher die Vorgabe, dass regulärer Urlaub genommen werden muss.

  • Mir tun da die Gerichte leid welche dann nach Verkündung der Lösung sicher auch bemüht werden.
    Und für den Fall das Gerichte eine Landesregelung kippen dann kann ich die Personalabteilungen / Gehaltsabrechnungen nur bemitleiden.
    Immerhin ist das Monatsanfang, da bleibt etwas Zeit um das bis zum Zahllauf kurz nach der Monatsmitte das hinzubiegen.
    Oder dann im nächsten Monat eine Korrektur zu machen.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Alle, die regulär arbeiten müssten, bleiben an dem Tag zu Hause, analog Feiertag/Sonntag.

    Diejenigen, die geplant Urlaub machen, haben jetzt noch einen offenen Urlaubstag. Die Dienstplaner müssen aufpassen, dass sie an diesem Tag den Urlaub rausnehmen und das Kennzeichen setzen, das üblicherweise für Sonn- und Feiertag verwendet wird. Darauf sollten auch die Betriebsräte einen Blick werfen, dass die DP entsprechend angepasst werden.

  • Alle, die regulär arbeiten müssten, bleiben an dem Tag zu Hause, analog Feiertag/Sonntag

    Meines Wissens ist das noch nicht abschließend geklärt wie das läuft. War halt so ne "Nacht-und Nebelaktion" der Regierung. Was damit wird und wie es umgesetzt wird sollen sich die Bundesländer meine ich überlegen. Wird sich sicher diese Woche klären, bis dahin können wir nur vermuten.

  • Was Corona angeht, ist eh alles Nacht- und Nebel. Ausländische Journalisten spotten schon.

    Bei uns im Büro sitzen die Abteilungsleiter jedenfalls schon dran und schreiben die DP auf Feiertagsbetrieb um. Ich müsste es demnächst auch im Dienstplan Programm sehen, wie der Tag bei uns definiert wird.