Vorwurf der Behinderung des Betriebsrates

  • Moin Moin Zusammen,


    hab da ein Problem und bin mir noch nicht mal sicher, was ich selber dagegen machen will oder kann.

    Ich versuche es mal zu erklären.


    An unserer letzten Betriebsversammlung, welche nicht vor Ort stattgefunden hat, wurde ein falscher Zugangscode verschickt.

    Durch diesen Code hatten wir auf einmal 350 Organisatoren. Wir entschlossen uns, kurzfristig eine neue Veranstaltung fertig zustellen und den neuen Zugangscode schnellstmöglich an alle weiterzuleiten.

    Dies hat auch sehr gut geklappt und die BVS konnte mit 30 Minuten verspätung beginnen.


    Soweit so gut. Aber jetzt beginnt mein Problem.

    Am nächsten Tag hatten wir Betriebsratssitzung und gegen 16 Uhr habe ich diese dann verlassen (hatte leider noch einen anderen Termin). Jetzt ist mir mitgeteilt worden, dass ein Betriebsratsmitglied den anderen sagte: Ich hätte diesen falschen Code mit absicht rausgegeben. Wegen diesem Verhalten solle man mir doch sofort die Freistellung entziehen. Leider haben wir momentan sehr schwierige Verhältnisse und dieses eine Lager versucht schon seit längerem mir irgendwas anzuhängen.

    Man konnte bis jetzt nichts beweisen oder belegen. Vieles wurde im Hintergrund getätigt.


    Nun meine Frage: Wie würdet Ihr Euch jetzt verhalten und was würdet Ihr machen?

  • Hallo Wolfgang,


    zuerst: nicht emotional hochschaukeln lassen.


    Sachlich bleiben, nach Möglichkeit nicht isolieren lassen, höflich um Belege für Vorwürfe bitten. GGf. erläutern lassen, warum solche Themen erst vorgebracht werden, nachdem du die Sitzung wegen eines anderen Termins verlassen musstest. ich würde ja die Aussprache suchen, woher die Feindseligkeiten an sich herrühren, oft sind es hochgeschaukelte alte Missverständnisse ...


    Und vielleicht könnt ihr ja mal gemeinsam aufdröseln, wie es zu dem Missgeschick mit dem falschen Code gekommen ist. Du schreibst anfangs nur "wurde ein falscher Zugangscode verschickt" und später "Ich hätte diesen falschen Code ... rausgegeben". Es ist offenbar nur ein Vorwurf unter vielen, aber so oder so kann man das ja klären. Kann dieser Vorwurf plausibel widerlegt werden, stärkt dich das ja auch gegenüber anderen Attacken.


    Mit "Behinderung des Betriebsrates" jedenfalls kann man nur schwierig argumentiren, wenn der Streit innerhalb des Gremiums besteht und dir "dieses eine Lager" exakt dasselbe vorwerfen kann und vermutlich wird.


    Am Ende kennst nur du selbst die konkrete Situation und die beteiligten Personen, du weißt, wer neben dir steht oder wer ggf. abwartet und zuschaut, wie es ausgeht .... das alles ist mit Sicherheit komplexer, als es dein kurzer Anriss darstellt.


    MfG

    Scheeks

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Hallo Wolfgang,

    zuerst: nicht emotional hochschaukeln lassen.

    Dem schließe ich mich an, möchte aber ggf. ein anderes Verfahren vorschlagen. Der Entzug einer Freistellung ist möglich, braucht aber mehr als den Unmut eines Lagers:

    Freigestellte können aus dieser Funktion vom BR abberufen werden. Die Abberufung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds, das nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt wurde, erfolgt durch Beschluss des Betriebsrats, der in geheimer Abstimmung und einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen der Mitglieder des Betriebsrats gefasst wird (§ 38 Abs. 2 S. 8 i. V. m. § 27 Abs. 1 S. 5 BetrVG). Für die Abberufung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds, das nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt wurde, reicht die einfache Mehrheit (Mehrheit der anwesenden Mitglieder). In diesem Falle ist die geheime Stimmabgabe gesetzlich nicht vorgeschrieben. Quelle: ifb Betriebsratslexikon


    Reichen die Stimmen dieses Lagers aus?


    Meine alternative Vorgehensweise: Auf abstruse Vorwürfe reagiere ich nicht einmal mit Rechtfertigungen, sondern ziehe sie durch ironische Bestätigung ins Lächerliche. Deshalb würde ich im Gremium erklären: Ich gebe mich deinem detektivischen Scharfsinn geschlagen. Der ursprüngliche Termin für die Betriebsversammlung war mir zu früh, weil ich einen Friseurtermin hatte /Fußball im Fernsehen kam/ ich die Wäsche aufhängen musste... Aber eine halbe Stunde später war okay, deshalb habe ich den Beginn durch die falschen Codes verzögert. Soll ich für die nächste Sitzung die Abberufung der Freistellung in die Tagesordnung setzen? ;)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Aber eine halbe Stunde später war okay, deshalb habe ich den Beginn durch die falschen Codes verzögert. Soll ich für die nächste Sitzung die Abberufung der Freistellung in die Tagesordnung setzen? ;)

    Außerdem würde ich gleich vorschlagen, dass jemand anderes die Teilnahmecodes für die nächste Betriebsversammlung verschickt, weil ich ja definitiv unfähig bin. Dann hat ein anderer die A-Karte und mal sehen ob es dann reibungsloser läuft. ;)

  • Aus der Sachverhaltsschilderung würde ich jetzt mal schließen wollen, dass ihr für die Veranstaltung auf einen Webdienst zurückgegriffen habt, der für eine dort eingerichtete Konferenz zwei Links erstellt: einen für den Organisator und einen für die Teilnehmer. Und du hast, so vermute ich, einfach mal den falschen verschickt...


    D.h. den Fehler hast eindeutig du hier gemacht. Und? Ein bekanntes Sprichwort sagt: Nur wer nicht arbeitet, macht auch keine Fehler.


    Und hier? Fehler gemacht - Lektion gelernt. Thema durch!


    Wie die Kollegen schon schrieben, rangieren solche internen Querelen nicht unter "Behinderung der BR-Arbeit" (obwohl sie deutlich hinderlich sind!!!).


    Und nun? Offensichtlich hatte der Kollege mit seinem "Antrag" keinen Erfolg - du bist noch freigestellt und man hat dir davon berichtet. Scheint also, noch hast du genügend Rückendeckung innerhalb des Gremiums.


    Auch wenn ich ein echter Freund von Ironie und Sarkasmus bin (und beides gerne und vermutlich viel zu oft verwende), hier würde ich (zumindest vorerst noch) den Ball flach halten.


    Auf der nächsten Sitzung einfach zu Protokoll geben, dass dir zu Ohren gekommen sei, dass das noch ein Thema auf der letzten Sitzung gewesen sei und du deswegen kurz dazu Stellung nehmen möchtest, die du bittest ins Protokoll aufzunehmen:


    So und so ist das passiert, leider den falschen Link verschickt. Tut mir leid. Werde in Zukunft darauf achten (spätestens beim Versand des zweiten Links hast du ja gezeigt, dass du jetzt gelernt hast, wie es geht). Dir sei nicht klar, woher der Vorwurf käme, du hättest das absichtlich gemacht, weil dir auch nicht klar sei, was du damit hättest gewinnen können. Aber wenn das Gremium dir das mehrheitlich zutraue, fehle es wohl an der notwendigen Vertrauensbasis und dann müsst ihr euch wohl wirklich mal über die Freistellung unterhalten. Solange die Kollegen aber akzeptieren würden, dass auch du ein Mensch seist, der gelegentlich mal Fehler macht, würdest du dich gerne, wie bisher auch, mit vollem Engagement in die Bresche werfen und dich weiter für den BR einsetzen. Ende der Durchsage.


    Worauf ich hinauswill: den Fehler hast offensichtlich (jedenfalls so mein Verständnis) wirklich du gemacht. Unabsichtlich. Passiert halt. Sich jetzt als Opfer hinstellen und mit dem Finger auf andere zeigen finde ich schwierig. Wenn du aber deinen Fehler offen zugibst und zusichern kannst, dass du daran arbeitest, dass er nicht wieder passiert - dann zeigst du, dass du die Verantwortung übernimmst, es aber nicht nötig hast, dich hinter irgendwem oder -was zu verstecken.


    (Es gibt da so ein dickes Buch, darin hat mal einer gesagt: Wer von euch ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein! Mal schauen, wer sich traut... ;) )

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

    Einmal editiert, zuletzt von Moritz ()

  • Moin Moritz,


    ja wir haben mit einem Webdienst gearbeitet.

    Nein, er generiert nur den Link-Code, welchen ich Ihm vorgebe.
    Wir verschicken immer mehrmals die Einladungen, damit nie einer sagen kann, er hätte keinen bekommen ;)

    In der ersten Einladung war der richtige Link.

    Der fehler ist dadurch passiert, das ein Kollege unbedingt einen Link haben wollte, damit er die Einladung mit einem QR-Code versehen kann. Deswegen habe ich Ihm einen Organisatoren Link geschickt, damit er in die nächste Einladung den QR-Code ein pflegen kann. Er hat sich die geschickte Einladung nicht genau angesehen und damit einfach einen QR-Code gemacht und verschickt.
    Dumm gelaufen eben. :(

  • Er hat sich die geschickte Einladung nicht genau angesehen und damit einfach einen QR-Code gemacht und verschickt.

    Ok, damit ändert sich aber am Grundsatz meiner Ausführungen eigentlich nichts. Du kannst natürlich jetzt mit dem Finger auf den Kollegen zeigen und ihn "hinhängen", oder trotzdem die Verantwortung übernehmen und sagen: tut mir leid, ich habe es nicht gegengecheckt... kommt nicht wieder vor.


    Am Ende des Tages war es einfach ein Fehler. Punkt. Und wenn irgendein Depp meint, er müsse aus so einer Lapalie eine Revolution starten, dann gibst du ihm Recht, bzw. spielst ihm in die Karten, wenn du das Ganze jetzt eskalierst.

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  • eigentlich schon alles gesagt, aber das hier



    Am Ende des Tages war es einfach ein Fehler. Punkt. Und wenn irgendein Depp meint, er müsse aus so einer Lapalie eine Revolution starten, dann gibst du ihm Recht, bzw. spielst ihm in die Karten, wenn du das Ganze jetzt eskalierst.

    kann ich nur unterstreichen!

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)