Reihenfolge der BVs

  • Moin,

    wollte nur einmal wissen, in welcher Reihenfolge Ihr Eure BVs abarbeitet.

    Wir haben ja nun 10 Stck am laufen (ich weis es ist echt viel aber wir lernen ja noch)

    Nun hat der AG uns eine zur Kurzarbeit gesendet und wir sollen die bis zum 31.03.2021

    unterschrieben haben. Den Zahn haben wir ihm nun schon einmal gezogen.

    Er drängt aber nun darauf, dass wir das bis zum 31.3 erledigen.

    Wir haben ihm nun erklärt, dass wir das nicht ohne eine Beratung beim Anwalt bearbeiten.

    Die Kosten solle er doch freigeben oder den Anwalt 10 Std. pauschal im Monat für uns freigeben.

    Das wollte er sich nun einmal überlegen.

    Ich würde aber gerne andere BVs aushandeln bevor ich eine für Kurzarbeit mache.

    (Arbeitszeit, Urlaub, CRM-System, Rufbereitschaft usw.)

    Ist das OK oder sollten wir lieber die mit der Kurzarbeit vorziehen?

  • Was passiert wenn ihr die BV nicht abschließt? Und was kommt in die BV wenn Euer AG aus Verzweiflung die Einigungsstelle anruft und die Entscheidung dort gefällt wird? Ist der Inhalt dann so wie ihr es haben wollt? Oder er sich die Einigungsstelle und die Kurzarbeit komplett spart und das Personal eben der vorhandenen Arbeit anpasst?


    Also 4 BV vor der BV Kurzarbeit fertig zu bekommen halte ich für nicht praktikabel. Wenn es aber eins, zwei Themen gibt die Euch super wichtig sind, dann nehmt sie doch erst mal mit in die BV Kurzarbeit mit rein (z.B. Rufbereitschaft in der Kurzarbeitszeit sieht wie folgt aus..... oder die Lage der Arbeitszeit während Kurzarbeitszeit ist wie folgt.....).

    Aber jetzt bitte nicht alles in die BV Kurzarbeit quetschen und dann kommt ihr hier auch nicht zum Abschluss. Oder wenn eine BV kurz vor Abschluss steht und nur noch ein Punkt unklar ist, dann kann man das evtl. mit in die Verhandlungsmasse der BV Kurzarbeit mit einbringen.


    Lasst Euch die Auftragslage zeigen und den AG begründen warum Kurzarbeit erforderlich ist und wenn es für euch nachvollziehbar ist (vermutlich habt ihr auch ohne seine Erklärungen schon ein Gefühl dafür ob ihr ausgelastet seit) dann bemüht euch zügig eine BV abzuschließen.

    Und fragt noch mal nach warum der 31.03., mir liegt da von unserem AG eine Aussage vor, dass das Datum mit den Bedingungen zu denen Kurzarbeit angemeldet werden zusammenhängt. Ich weiß es aber nicht mehr so genau, da wir dann keine Kurzarbeit mehr vereinbart haben (genug Aufträge). Wenn nach diesem Tag die Bedingungen für die AN schlechter werden solltet ihr euch auch bemühen den Termin zu halten.


    Ob es für eine BV Kurzarbeit unbedingt einen Anwalt braucht, lasse ich mal dahingestellt. Man kann ja auch durch eine Kündigungsfrist sich die Möglichkeit offen halten noch mal "nach zu schärfen" falls irgendwas nicht rundläuft. In Summe gibt es im Netz aber viele Vorlagen die man erst mal nutzen kann und auf die eigenen Bedingungen anpassen kann.

  • Hallo Stefan,


    eine BV Kurzarbeit sollte eure oberste Priorität haben wenn bei euch ein Arbeitsrückgang besteht, denn Kurzarbeit sichert erstmal die Arbeitsplätze. der AG kann auch mit betriebsbedingten Kündigungen auf den Arbeitsrückgang reagieren.

    Und lasst euch erklären warum bis zum 31.03 und vorallem warum er erst jetzt so kurz vorher mit diesem Thema kommt.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Wenn die Wirtschaftliche Lage so schlecht ist das Kurzarbeit nötig werden könnte dann würde ich das ganz klar vorziehen als Betriebsvereinbarung.
    Wenn die Firma an die Wand fährt helfen die vorher vielleicht noch verhandelten und vereinbarten Betriebsvereinbarungen weder einem Betriebsrat und vor allem den armen betroffenen Mitarbeitern.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo Stefan,


    vieles spricht dafür, dass ihr die BV Kurzarbeit möglichst schnell abschließen solltet. Aber tatsächlich beurteilen könnt das am Ende nur ihr.


    Dazu müsst ihr beurteilen, welchen Sinn und Zweck die einzelnen BV´s haben und welchen Nutzen oder welches Risiko für die Arbeitnehmer, aber auch für den Betrieb besteht. Klar wird es erst einmal so sein, dass euren Kolleginnen und Kollegen das Thema Arbeitszeit wahrscheinlich am meisten auf den Nägeln brennt und wenn es nach ihnen geht müsstet ihr die BV Arbeitszeiten zuerst abschließen. Dennoch sollte für euch als BR es das wichtigere Thema sein, den Betrieb und damit die Arbeitsplätze der Kollegen und Kolleginnen zu erhalten. Wenn es also tatsächlich so ausschaut, dass ihr nicht ausgelastet seid und euch der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er dadurch in eine wirtschaftliche Schieflage gerät, sollte eure Entscheidung klar für die BV Kurzarbeit ausfallen. Sonst könnte es sein, dass ihr in ein paar Monaten keine Mitarbeiter mehr habt, die sich über eine gelungene BV Arbeitszeit freuen können. Diese Abwägung muss halt für alle BV´s gemacht werden, die ihr momentan in petto habt. Übrigens sind 10 BV´s zu viel, um sie in angemessener Zeit vernünftig abzuschließen.


    Allerdings würde ich mich nicht so sehr unter Druck setzen lassen, dass die BV bis zum 31.03. abgeschlossen sein muss. Wenn der Arbeitgeber das unbedingt möchte, dann muss er halt eurem Vorschlag sofort zustimmen, dann hat er sich viel Zeit gespart. Er möchte etwas von euch, nicht ihr von ihm.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Moin,

    danke erst einmal für die Antworten.

    Wir wollten nicht das es keine BV zur Kurzarbeit bei uns gibt.

    Wir wollten uns nur nicht unter Druck setzen lassen, da wir einige BVs schon im Dezember dem AG vorgelegt hatten

    er uns aber mitgeteilt hat, das er entscheidet wann was verhandelt wird.

    Leider gibt es unzählige Baustellen wo die AN im Betrieb unzufrieden sind und die möchten dann das wir uns darum kümmern. z.B gibt es bei uns für Überstunden keine Zuschläge. Die AN (Produktion) haben ein Zeit Konto von 300 Std.

    Erst dann werden die Überstunden ausgezahlt ohne Zuschlag. das möchten die AN aber nicht mehr.

    Die AN im Büro haben ein Zeit Konto von 15 Std. und alles was darüber hinaus geleistet wird wird gekappt.

    Das möchte die AN auch nicht mehr. Dazu meint der AG das es hier nichts zu regeln gibt da alles geregelt ist.

    Zur Kurzarbeit, in 2020 wurde auf eine ganz unschöne Art den AN eine Einzelvereinbarung zur Kurzarbeit vorgelegt. Nach dem Motto, wer nicht unterschreibt der geht. Das sollte bis zum 06.04.2020 12.00 Uhr beim AG vorliegen. Es haben alle unterschrieben. Am 06.04.2020 um 16.00 Uhr wurden dann die ADM in Kurzarbeit geschickt. 40% ohne Zulage vom AG.

    Zeitgleich haben wir dann Informationsscheiben vom AG bekommen, dass er vor Aufträgen sich nicht retten könne.

    Darum sind wir etwas vorbelastet. Wir haben schon im Januar im Intranet die Anweisungen (FAQ) für die Kurzarbeit gefunden

    die für die zeit vom .01.04.2021 bis 31.03.2022.

  • Wir wollten uns nur nicht unter Druck setzen lassen, da wir einige BVs schon im Dezember dem AG vorgelegt hatten

    er uns aber mitgeteilt hat, das er entscheidet wann was verhandelt wird.

    Diesen Zahn könnt ihr eurem AG relativ schnell ziehen. Wenn der Arbeitgeber die Verhandlung zu einer BV verweigert, könnt ihr die Einigungsstelle anrufen. Dies könnte man ihm einmal in einem Gespräch verklickern.


    Vielleicht könnt ihr aber eurem AG den Abschluss einer BV von euch schmackhaft machen, indem ihr vorschlagt, dass wenn er eine BV von euch unterschreibt (welche entscheidet natürlich ihr vorher) dann unterschreibt ihr auch die BV zur Kurzarbeit. Hier müsst ihr euch nur überlegen, ob ihr es schafft, gleichzeitig über zwei verschiedene BV´en zu verhandeln. Das bedeutet nämlich auch enen doppelten Aufwand, und das unter Zeitdruck.


    P.S.: Ach ja, wenn ihr so große Zeitkonten habt, wurden denn diese schon abgebaut?

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • schon mal drüber nachgedacht, dass ihr mit den Arbeitsplätzen der Mitarbeiter spielt wenn ihr eine BV Kurzarbeit nicht verhandelt?

    Das haben wir, und wir wollen sie auch ja auch nicht verhandeln. Nur der Zeitpunkt war etwas blöd, da der AG uns einen Termin zum 31.03.2021 gegeben hat.


    P.S.: Ach ja, wenn ihr so große Zeitkonten habt, wurden denn diese schon abgebaut?

    Nein, das wollten wir ja gerne aber der AG weigert sich den AN auch einmal eine Woche ab Stück zum abbauen freizugeben.

    Das haben wir in unsere BV Arbeitszeit für Produktions Mitarbeiter abgeändert in 76 Std Guthaben.

    aus Hamburg


    Gruß Stefan

    Einmal editiert, zuletzt von Stefan_HH () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Stefan_HH mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Vielleicht könnt ihr aber eurem AG den Abschluss einer BV von euch schmackhaft machen, indem ihr vorschlagt, dass wenn er eine BV von euch unterschreibt (welche entscheidet natürlich ihr vorher) dann unterschreibt ihr auch die BV zur Kurzarbeit.

    Wie Markus schon geschrieben hat, würde ich dem AG Kompromissbereitschaft signalisieren und gleichzeitig auch von ihm ein Entgegenkommen einfordern.

    Wichtig ist, dass etwas Positives für die Mitarbeiter herauskommt.

  • Hallo Stefan,


    mit dieser Vorgeschichte wäre ich auch skeptisch

    Zur Kurzarbeit, in 2020 wurde auf eine ganz unschöne Art den AN eine Einzelvereinbarung zur Kurzarbeit vorgelegt. Nach dem Motto, wer nicht unterschreibt der geht. Das sollte bis zum 06.04.2020 12.00 Uhr beim AG vorliegen. Es haben alle unterschrieben. Am 06.04.2020 um 16.00 Uhr wurden dann die ADM in Kurzarbeit geschickt. 40% ohne Zulage vom AG.

    Zeitgleich haben wir dann Informationsscheiben vom AG bekommen, dass er vor Aufträgen sich nicht retten könne.

    Darum sind wir etwas vorbelastet. Wir haben schon im Januar im Intranet die Anweisungen (FAQ) für die Kurzarbeit gefunden

    die für die zeit vom .01.04.2021 bis 31.03.2022.

    aber geht doch auf den AG ein und nehmt die BV Kurzarbeit und verhandelt diese auch, d.h. nicht einfach unterschreiben sondern erstmal ein Gegenentwurf was ihr alles darin haben wollt.

    wie zum Beispiel:

    Kündigungsschutz für die Laufzeit der BV + ein Jahr darüber

    Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf x%

    Vorankündigungszeit von X Tagen vor Antritt der Kurzarbeit, bzw. für Wiederantritt am Arbeitsplatz


    macht euch eine Wunschliste und schreibt die rein.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Moin Bernd47,


    genau das machen wir nun auch.

    Wir suchen nun im Internet nach passenden Vorschlägen um daraus dann etwas zu bauen.

    Dann geht es in die Verhandlungen und wir werden auch gleich eine andere mitnehmen.

  • Das Stichwort dürfte vor allem sein, dass sie abgearbeitet werden müssen.

    Für mein Empfinden sind 10 offene BVs schon recht heftig und sieht so aus, als hätte man viele Baustellen gleichzeitig aufgemacht.

    Wir haben aktuell 5 laufen. Da zwei gerade in den letzten Zügen sind (bis Ende April fertig), haben wir 3 neue Themen / BVs aufgemacht, zu denen wir uns Fristen gesetzt haben. Wenn wir die umgesetzt haben, kommen die nächsten.