Änderung der Hierarchien in den Abteilungen

  • Hallo liebe Community,


    wir haben da mal eine besondere Frage. Und zwar plant unser Unternehmen die verschiedenen Positionen auf unterschiedlichen Hierarchiestufen neu zu strukturieren. Das heißt, von derzeit gut 9 Stufen, mit denen die unterschiedlichen Befugnisse (Verantwortung, Weisungsbefugnis etc.) derzeit unterschieden werden, sollen zukünftig nur noch 5 Stufen gebildet werden, so dass die bisherigen Positionsbezeichnungen zum Teil zusammengefasst werden sollen.


    Das ist z.B. so zu verstehen =


    Stufe Bezeichnung aktuell Bezeichnung neu
    1 Maler ungelernt Grundmaler
    2 Maler gelernt Grundmaler
    3 Maler mit Lackiererausbildung Erweiterter Grundmaler
    4 Malergeselle Erweiterter Grundmaler
    5 Malermeister Management Maler
    6 Leitung Malerkolonne Management Maler
    7 Bereichsleiter Malerkolonne Leitung
    8 Übergeordneter Bereichsleiter Leitung
    9 Gesamtverantwortlicher Bereich Maler Führung



    Ist natürlich nur ein fiktives konstruiertes Beispiel, soll aber helfen hier das Prinzip besser zu verstehen.


    In Klärung ist auch noch, ob das Stammpersonal seine alten Bezeichnungen behält und nur Neueinstellungen mit der neuen Bezeichnung eingestellt werden oder ob alle (Alt- wie Neupersonal) die neue Bezeichnung erhalten.


    Unsere Frage ist, inwiefern wir hier als BR zu beteiligen sind (also in der Mitbestimmung sind). Die Gehälter sollen natürlich nicht angepasst werden.


    Habt Ihr ein paar Handlungsempfehlungen für uns?


    Vielen Dank aus dem hohen Norden.

  • Die Gehälter sollen natürlich nicht angepasst werden.


    Das klingt für mich als Vorbereitung für eine neue Gehaltsstruktur., von daher würde ich das Mitbestimmungsrecht sehen druch §87 Abs. 1 Nr.10 BetrVG.

    Warum es für dich so klingt erschließt sich mir nicht.

    mit denen die unterschiedlichen Befugnisse (Verantwortung, Weisungsbefugnis etc.) derzeit unterschieden werden

    Das sich hier letztlich um Versetzungen für einzelne Mitarbeiter handelt und ihr dadurch nach §99 in die Mitbestimmung kommt lässt sich sicher nur im Zusammenhang von Euch selber beurteilen. Eventuell kommt auch eine Betriebsänderung nach §111 in Betracht (grundlegende Änderung der Betriebsorganisation). Aber auch das kann ich nach der Schilderung hier als außenstehende nicht beurteilen. Aber das wären die §§ die von euch mal zu prüfen wären.

  • Wenn nur die Bezeichnung geändert wird sehe ich keinen Ansatzpunkt für Mitbestimmung.

    Wenn aber das hier

    die unterschiedlichen Befugnisse (Verantwortung, Weisungsbefugnis etc.) derzeit unterschieden werden, sollen zukünftig nur noch 5 Stufen gebildet werden,

    bedeutet das die MA weniger oder mehr Verantwortung, Weisungsbefugnis haben sollen könnte es sich um Versetzungen handeln. Je nach dem wie stark es sich verändert.

    Dann seid ihr zumindest in der Zustimmung.

    Die Gehälter sollen natürlich nicht angepasst werden.

    Auch dazu währet ihr dann in der Zustimmung.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Unsere Frage ist, inwiefern wir hier als BR zu beteiligen sind (also in der Mitbestimmung sind). Die Gehälter sollen natürlich nicht angepasst werden.

    Hallo Mercyful,


    dasss der Arbeitgeber die Gehälter nicht anpassen möchte, finde ich durchaus verständlich, denn wer möchte schon freiwillig mehr bezahlen.


    Für mich hört es sich aber auch so an, als ob gewisse Tätigkeiten hier mit zusätlichen Aufgaben und Befugnissen angereichert werden sollen. Von dem her müsst ihr natürlich schon Prüfen, ob das Auswirkungen auf eure Eingruppierungen haben könnte. Dies setzt allerdings voraus, dass ihr tarifgebunden seid, oder zumindest gewisse Entlohnungsgrundsätze mit dem Arbeitgeber vereinbart habt.


    Hier würde ich den Arbeitgeber aber nicht direkt mit dem Kopf darauf stoßen, dass ihr die Eingruppierung überprüfen wollt, sondern ich würde freundlich auf den Arbeitgeber zugehen und sagen: "toll das du das jetzt zusammenfassen möchtest, dieses durcheinander finden wir auch schon lange viel zu undurchsichtig. Lass uns dass doch gemeinsam machen und festlegen, wer was machen soll." Dann bekommt ihr mit etwas Glück eine Tätigkeitsbeschreibung, die nicht durch wirtschaftliche Überlegungen des Arbeitgeber gefärbt ist. Und wenn dann feststeht, wer was machen soll, würde ich das Thema Versetzung und Eingruppierung angehen.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Warum es für dich so klingt erschließt sich mir nicht.

    Hallo,

    dies klingt für mich danach, da es bei uns auch so angefangen hatte, als unser AG eine neue Gehaltsstruktur aufbauen wollte. Erst wurden die Stellenbeschreibungen und -titel angepasst und dann die Gehaltsstruktur. Natürlich ist dies nicht von heute auf morgen passiert, aber ich sag nur Nachtigall ick hör dir trapsen....

  • Erst wurden die Stellenbeschreibungen und -titel angepasst und dann die Gehaltsstruktur.

    Das kenne ich doch irgendwoher...


    Aber aus einer Vorahnung ergibt sich vermutlich noch keine Mitbestimmung

    Nicht nur vermutlich nicht... :(



    Unsere Frage ist, inwiefern wir hier als BR zu beteiligen sind (also in der Mitbestimmung sind)

    Die Frage lässt sich mit den wenigen Informationen nicht abschließend beantworten. Wie hier einige Kollegen schon richtig angedeutet haben, ist der AG prinzipiell in seiner Organsisationsstruktur frei. Ebenso in der Bezeichnung der Positionen. Aber, und das wäre dann meine Handlungsempfehlung an euch, lasst euch genau erklären, wie die zukünftige Struktur aussehen soll. Und vor allem, wie das dann zukünftig mit den Gehältern laufen soll.


    Wenn, um in deinem Beispiel zu bleiben, sowohl der ungelernte wie auch der gelernte Maler als Grundmaler "rangieren", wer bekommt zukünftig welches Gehalt? Und woran unterscheidet sich das? Und wie kommt ein Kollege vom Grundmaler zum erweiterten Grundmaler und von dort zum Management Maler?


    Hintergrund der Frage: Wenn der AG seine Positionen mit Hilfsschlumpf, Arbeitsschlumpf, Vorarbeiterschlumpf und Oberschlumpf bezeichnen will, dann ist er frei darin, das zu tun. In dem Moment aber, wo er Regeln aufstellt, dass z.B. ein Hilfsschlumpf frühestens nach 3 Jahren zum Arbeitsschlumpf aufsteigen kann, dann ist es keine reine Benennung mehr, dann ist es ein Eingruppierungssystem. Und das unterliegt der vollen Mitbestimmung gem. § 87 (1) Ziffer 10 und 11 BetrVG i.V.m. § 95 BetrVG.
    Sprich, auch wenn der AG jetzt noch sagt: nein, an den Gehältern ändert sich ja nichts, ist die Frage: wie wird das zukünftig geregelt? Und macht es Sinn, dass Grundmaler unterschiedliche Löhne bekommen? Wie soll man das jemanden klar machen, dass er auf der gleichen Stufe steht, aber weniger Geld bekommt?


    Kurz: Nicht von der Aussage blenden lassen, dass sich an den Gehältern ja nichts tut (das mag im Moment so stimmen), sondern klären, wo der Zug hinfährt! Und wo der hinfährt, das bestimmt das Maß der Mitbestimmung!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

    Einmal editiert, zuletzt von Moritz ()

  • Briefschlumpf darf mein AG mich nennen, aber wenn er mich Information Delivery Manager schimpft, dann steige ich ihm aufs Dach, ob Mitbestimmung oder nicht! :evil:

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Hallo zusammen,


    erstmal vielen Dank für Eure Handlungsempfehlungen, die uns schon weitergeholfen haben.


    Zum Organigramm werden wir nach Ostern einen Termin mit der GF haben, wo er uns seine neue Struktur vorstellen wird und wir dann die aufgrund Eurer Hinweise zusammengestellten Fragen ansprechen werden.


    Wenn es weitere Fragen zum Thema gibt, melden wir uns wieder bei Euch :thumbup: