Aus 2 mach 1 Betriebsrat - Wie kann das sinnvoll und fair gelöst werden?

  • Finde ich überhaupt nicht. Es zeigt nämlich sehr gut, dass, obwohl eine genügend große Masse an Wählern da wäre, das Ergebnis doch ein anderes ist/sein kann.


    Und das passt hier doch ganz genau so. Gibt es eine gemeinsame Liste, kann sich jeder sein "Dreamteam" zusammenstellen.


    Was auch immer am Ende dabei herauskommt ist absolut demokratisch entstanden. Ohne Wenn und Aber.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Ich bin auch Fan der Personenwahl. Gibt es irgendeinen "Trick", um relativ sicher nur eine Liste zu haben? Wenn der BR sich (komplett) auf die erste Liste schreibt und in der Hoffnung auf eine Personenwahl dann andere sich ebenfalls auf dieser Liste einschreiben, dann wäre das ziemlich aussichtslos, wenn kurz vor Schluss jemand eine zweite Liste einreichen würde.

    Ich möchte die Wahl nicht beeinflussen, finde aber, dass die Listenwahl schnell auch zu einem "Oppositionsgedanken" führen kann, den es bei uns im Gremium aktuell zum Glück überhaupt nicht gibt.

  • Ich bin auch Fan der Personenwahl. Gibt es irgendeinen "Trick", um relativ sicher nur eine Liste zu haben? Wenn der BR sich (komplett) auf die erste Liste schreibt und in der Hoffnung auf eine Personenwahl dann andere sich ebenfalls auf dieser Liste einschreiben, dann wäre das ziemlich aussichtslos, wenn kurz vor Schluss jemand eine zweite Liste einreichen würde.

    Ich möchte die Wahl nicht beeinflussen, finde aber, dass die Listenwahl schnell auch zu einem "Oppositionsgedanken" führen kann, den es bei uns im Gremium aktuell zum Glück überhaupt nicht gibt.

    Es gibt keinen Trick nur eine Liste zu haben. Wenn 1 Minute vor Ende der Einreichungsfrist eine zweite Liste kommt dann war es das mit der Personenwahl. Und alle welche am Ende auf der ersten Liste stehen ärgern sich weil sie Jetzt nur noch Ersatzmitglied werden können.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Gibt es irgendeinen "Trick", um relativ sicher nur eine Liste zu haben?

    Wir haben für solche Notfälle eine Ersatzliste im Schubladen, die herausgezogen wird, wenn kurz vor Einreichungsfristende noch eine Zweite Liste eingereicht wird, dann gibt es auf alle Fälle drei Listen. Die die auf der Notfallliste stehen, lassen sich dann von der ersten Liste streichen.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Wir haben für solche Notfälle eine Ersatzliste im Schubladen, die herausgezogen wird, wenn kurz vor Einreichungsfristende noch eine Zweite Liste eingereicht wird, dann gibt es auf alle Fälle drei Listen. Die die auf der Notfallliste stehen, lassen sich dann von der ersten Liste streichen.

    das setzt aber ja voraus, dass der Wahlvorstand eingeweiht ist und mitspielt, was für mich schon die erste Manipulation wäre.

    So etwas ist nicht verboten, hat aber in meinen Augen aber eben auch mit "Geschmäckle".

    Da weiss man als MA nach der Wahl, dass die im BR sind, die besser "getrickst" haben weil sie wussten wie es geht.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Der Wahlvorstand muss nicht "eingeweiht" sein. Ich muss nur in den letzten zehn Minuten neben dem stehen und fragen, ob es noch weitere Listen gibt und dann im Zweifelsfall die vorbereiteten Alternativlisten einreichen. Da kann ja schon draufstehen, dass die Streichung von der ersten Liste beantragt wird.

    Hört sich nach einem gangbaren Weg an. So könnte ich zumindest alle Interessenten mit deren Einverständnis auf eine zweite (oder dann ja dritte) Liste setzen und ihnen eine größere Chance ermöglichen.


    Das kann man ja auch ganz offen kommunizieren. Ich will die Wahl ja anicht beeinflussen sondern im Grunde genommen möglichst viel Demokratie ermöglichen. Und da ist meiner Meinung nach die Listenwahl nur die zweitbeste Lösung in einem immer noch überschaubaren Betrieb.

  • Hallo,


    es gibt keinen "Trick", um eine Persönlichkeitswahl zu sichern. Wenn irgendjemand 5 Minuten vor Abgabeschluss mit einer zweiten Liste um die Ecke kommt, ist automatisch Listenwahl angesagt (sofern die zweite Liste zugelassen wird)

    Der Gesetzgeber sieht die Listenwahl als "Normalfall" an und die Persönlichkeitswahl als Ausnahme.

  • Der Wahlvorstand muss nicht "eingeweiht" sein. Ich muss nur in den letzten zehn Minuten neben dem stehen und fragen, ob es noch weitere Listen gibt und dann im Zweifelsfall die vorbereiteten Alternativlisten einreichen. Da kann ja schon draufstehen, dass die Streichung von der ersten Liste beantragt wird.

    Hört sich nach einem gangbaren Weg an. So könnte ich zumindest alle Interessenten mit deren Einverständnis auf eine zweite (oder dann ja dritte) Liste setzen und ihnen eine größere Chance ermöglichen.


    Das kann man ja auch ganz offen kommunizieren. Ich will die Wahl ja anicht beeinflussen sondern im Grunde genommen möglichst viel Demokratie ermöglichen. Und da ist meiner Meinung nach die Listenwahl nur die zweitbeste Lösung in einem immer noch überschaubaren Betrieb.

    Mit der Dokumentation das man von der ersten Liste gestrichen werden will ist das ganze aber dann dokumentiert.
    Und das könnte man als Anfechtungsgrund nehmen. Ob man damit durch kommt oder nicht ist eine andere Sache.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Mit der Dokumentation das man von der ersten Liste gestrichen werden will ist das ganze aber dann dokumentiert.

    Ja. Und? Das Gesetz sieht den Fall, dass ein Kandidat auf zwei Listen steht, doch ausdrücklich vor. Inwiefern sich also daraus ein Anfechtungsgrund ergeben soll, erschließt sich mir gerade so gar nicht.


    Solange es so läuft, wie Tobias Clausing es skizziert hat, bewegt man sich im absolut legalen Bereich.

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  • Bei uns ist der Einreicher der Dritten Liste das Wahlvorstandsmitglied, der rein rechtlich auch dazu berechtigt ist, als Mitarbeiter eine Vorschlagsliste beim Wahlvorstand (sich selbst) einzureichen. Also wird auch hier nichts manipuliert.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • @All:

    Tut mir leid, dass ich mich in der ganzen Sache mehrfach wohl etwas mißverständlich ausgedrückt und auch die Sachlage hier im Unternehmen unglücklich beschrieben habe. Die letzten Posts zeigen aber, dass mittlerweile angekommen ist, was Sache ist. Insbesondere was ich mit dem Demokratieverständnis bei Listenwahl meine.


    Wenn der bestehende BR eine Liste nach eigenem Interesse aufstellt und einreicht, in dem klaren Wissen, dass sich die Leute im Betrieb so wenig mit der Thematik befassen, dass keine zweite Liste kommen wird, dann sehe ich persönlich das nicht als wirklich demokratisch an, weil ja de facto mangels Alternative keine wirkliche Wahl besteht. Die 9 Leute auf der Liste wären dann definitiv gewählt.


    Bei richtiger Personenwahl besteht aber eben die Gefahr, dass der kleinere Betriebsteil nicht berücksichtigt wird. Aber das dürfte trotzdem der bessere Weg sein. Zumal auf Basis der Daten früherer Wahlen davon auszugehen ist, dass zumindest 1-2 Vertreter von denen gewählt werden. Und damit wäre auch hier der Demokratie in Form der Beteiligung von Represäntanten aller Betriebe genüge getan.


    Die Idee, für den Notfall noch eine vorbereitete Ersatzliste in der Hinterhand zu haben, falls doch jemand auf die Idee kommt, Listenwahl durch Einreichung einer zweiten Liste zu erzwingen, behalte ich im Hinterkopf. Alternativ werden die Plätze 1-9 der Personenwahlliste eben durch frühzeitiges Einreichen der Kandidatur so besetzt, wie die "Ersatzliste" zusammengesetzt wäre. Das würde ja ein ähnliches Ergebnis bewirken.


    Ansonsten werden wir uns wohl auf eine Personenwahl mit nur einer Liste einrichten. So wurde bei uns bisher immer gewählt, das gibt allen Kandidaten die gleiche Chance.


    Danke für Eure zahlreichen Hinweise.

  • Wenn der bestehende BR eine Liste nach eigenem Interesse aufstellt und einreicht, in dem klaren Wissen, dass sich die Leute im Betrieb so wenig mit der Thematik befassen, dass keine zweite Liste kommen wird, dann sehe ich persönlich das nicht als wirklich demokratisch an, weil ja de facto mangels Alternative keine wirkliche Wahl besteht. Die 9 Leute auf der Liste wären dann definitiv gewählt.

    Eine Liste bedeutet in jedem Fall Personenwahl! Bei einem 9er BR sind nur alle 9 im BR wenn nur 9 auf der Liste stehen. Das heißt sich bei Interesse mit auf die Liste schreiben lassen, wenn das der "Listenführer" ablehnt eine eigene Liste erstellen.

  • Wenn der bestehende BR eine Liste nach eigenem Interesse aufstellt und einreicht, in dem klaren Wissen, dass sich die Leute im Betrieb so wenig mit der Thematik befassen, dass keine zweite Liste kommen wird, dann sehe ich persönlich das nicht als wirklich demokratisch an, weil ja de facto mangels Alternative keine wirkliche Wahl besteht. Die 9 Leute auf der Liste wären dann definitiv gewählt.

    Hier bin ich nicht ganz deiner Meinung. Wenn der BR eine Liste aufstellt, dass ist das legitim. Punkt.

    Und wer eine Alternative für die BR-Wahl wünscht, kann sie schaffen.


    Wenn sich die Wähler nicht mit der Materie befassen, ist das einzig deren Problem, aber macht die Liste des alten BR in keiner Weise undemokratisch.

    Weiter: wenn es keine zweite Liste gibt, dann ist es offenbar Personenwahl und die Leute können nach Lust und Laune auch andere als die ersten neun Namen ankreuzen. Auf diese Weise gab es zumindest bei uns vor drei Jahren unerwartet viele neue Gesichter im BR und auch ich bin von einem der hinteren Listenplätze mit sogar sehr vielen Stimmen (zu meiner eigenen Überraschung sehr deutlich in der vorderen Hälfte der 15 BRM) in den BR hineingewählt worden.


    Macht die Liste länger und redet mit euren Wählern, stellt euch vor ... ich glaube eigentlich nicht, dass die dann trotzdem alle nur stumpf die ersten Namen ankreuzen.


    Die 9 Leute auf der Liste wären dann definitiv gewählt.

    Sofern nur 9 Leute auf der einzigen Liste für ein 9er Gremium stehen, wird es wohl so kommen. Aber auch nur dann.

    Nebenbei würden dann aber sogar potentielle Nachrücker und Ersatzmitglieder fehlen.

    Ist die Liste jedoch länger und die andere Kandidaten bereiten ihre Wahl vor (und stufen ihre eigene "Beliebtheit" nicht komplett falsch ein oder haben sich anderweitig als unwählbar erwiesen!), dann wäre es m.E. eher erstaunlich, wenn (nur) die ersten neun gewählt werden.

    Zu guter Letzt sollte man abseits eurer konkreten speziellen Konstellation mit der Zusammenlegung auch die Option nicht ausschließen, dass solch ein bestehenden BR aus Sicht der Mehrheit der Mitarbeiter in der auslaufenden Amtszeit/Periode gute Arbeit gemacht hat und deswegen (fast) unverändert wiedergewählt wird.


    Soweit zum Szenario mit einer einzigen Liste. Mit zwei Listen für zwei Betriebsteile wäre es jedoch auch kein Problem, solange die Wähler mindestens eines Betriebsteils sich der Wahl nicht mehrheitlich enthalten, dann kommen der BR halt anteilig nach Stimmen aus beiden Betriebsteilen. Eure 200-zu-100 sind da noch komfortabel, wir haben wir eine potentielle 200-zu-60-Konstellation in einem verschmolzenen Betrieb .... wird auch noch spannend :)

    Wie auch immer, vorher "definitiv" festgelegt ist m.E. nichts und das sollte auch gar nicht möglich sein.

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Sofern nur 9 Leute auf der einzigen Liste für ein 9er Gremium stehen, wird es wohl so kommen. Aber auch nur dann.

    Nebenbei würden dann aber sogar potentielle Nachrücker und Ersatzmitglieder fehlen.

    Das würde ich als Wahlvorstand kritisch sehen aber nichts machen. Eigentlich sollte eine Liste ja doppelt so viele Kandidaten haben wie gewählt werden sollen. Damit gerade auch Ersatzmitglieder verfügbar sind.
    Auch als Nachrücker werden die Personen sicher benötigt weil es sehr unwahrscheinlich ist das alle 9 gewählten Betriebsräte sicher eine Amtsperiode durchhalten. Etwas Schwund, aus welchem Grund auch immer, ist immer. :)

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Das würde ich als Wahlvorstand kritisch sehen aber nichts machen. Eigentlich sollte eine Liste ja doppelt so viele Kandidaten haben wie gewählt werden sollen. Damit gerade auch Ersatzmitglieder verfügbar sind.
    Auch als Nachrücker werden die Personen sicher benötigt weil es sehr unwahrscheinlich ist das alle 9 gewählten Betriebsräte sicher eine Amtsperiode durchhalten. Etwas Schwund, aus welchem Grund auch immer, ist immer. :)

    Sagen wir mal so... nach der letzten BR-Wahl war ich auf Platz 6 als Nachrücker... in einem 7er-Gremium. ;)
    Jetzt bin ich GBR-Vorsitzender.


    Allerdings war der starke Schwund bedingt durch eine inzwischen überstandene Insolvenz. Aber auch sonst hatten wir in der Vergangenheit 2-3 Abgänge.

  • Jetzt bin ich GBR-Vorsitzender

    Unser Mitgefühl ist dir sicher! ;) (Also meines ganz bestimmt, ich habe den Job lange genug gemacht...)


    Das würde ich als Wahlvorstand kritisch sehen aber nichts machen.

    Was solltest du auch? Es ist eine Soll-Vorschrift, aber nirgendwo steht, dass und wie es sanktioniert ist, wenn das nicht erfüllt ist...


    Und ja, auch meine Erfahrung ist, dass ein Gremium ohne Nachrücker keine 4 Jahre übersteht.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!