Tobias dann sag mal wo ein weiterer Stellvertreter im Gesetz vorgesehen ist??????
Man kann eine Vertretungsreihenfolge festlegen diese können auch mehrere BRM sein.
Was aber nicht bedeutet, dass der dritte auf dieser liste der stellvertretende vom stellvertretenden Stellvertreter ist
Also auch wir haben in unserer GO einen zweiten und dritten Stellvertreter festgelegt und diese auch genau so benannt. Jetzt sag Du mir mal wo im Gesetz steht, dass ich die nicht so nennen darf.
Denn faktisch sind sie ja schließlich genau das. Wenn ich verhindert bin vertritt mich mein Stellvertreter und wenn der auch verhindert ist, vertritt mich der 2. Stellvertreter usw.
Wenn dann also mein 2. Stellvertreter in meiner Abwesenheit stellvertretend für mich meine Aufgaben übernimmt, darf ich den nicht Stellvertreter nennen, weil kein weiterer Stellvertreter im Gesetz vorgesehen ist?
Kann etwas nur existieren, wenn es in einem Gesetz vorgesehen ist??
Ich bin in keinem Gesetz vorgesehen, existiere ich dann überhaupt, oder bildest Du Dir mich nur ein?