Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den
Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche,
die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte
genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass
auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Notwendig
Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise
sicherheitsrelevante Funktionalitäten. Außerdem können wir mit dieser Art von Cookies ebenfalls
erkennen, ob Sie in Ihrem Profil eingeloggt bleiben möchten, um Ihnen unsere Dienste bei einem
erneuten Besuch unserer Seite schneller zur Verfügung zu stellen.
Statistik
Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für
Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen
und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von
-> Microsoft informieren.
Liebe Grüße, Ihr ifb-Team
Befristete Behinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer
Mein Arbeitgeber meldet dem Arbeitsamt behinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer die maximal 3 Monate im Jahr beschäftigt sind, natürlich ohne mein Wissen. Ist das rechtends? Bin ich für die Arbeitnehmer dann auch zuständig? Habe es zufällig erfahren. Habe nichts direkt im StGB 9 gefunden. Wer kann mir weiterhelfen? Wo kann man sich belesen?
als SBV bist du für jeden AN der eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung hat der Ansprechpartner und zuständig, egal ob er nur 1 Tage, 1 Woche oder 1 Monate da ist.
jeder Beschäftigte ist dir zu melden und bevor es zu einer Einstellung kommt (auch wenn es nur für 1 tag ist) bist du einzubinden.
Die Meldung gegenüber der Agentur gilt für jeden Monat ein Nachweis, und diese meldung sind dir bevor Sie versandt werden zur Prüfung zuzustellen.
Daher...
Schulung machen und lernen, wie du deine Rechte auch durchsetzen kannst sobald du sie dann auch kennst.
Danke erst einmal für die schnelle Antwort. Zur Schulung war ich schon, aber ich brauch ein schriftlichen Nachweis womit ich beim Arbeitgeber Punkten kann. Also in welchen Gesetz finde ich etwas darüber?