Kurzarbeitern, die auf ihren vollen Jahresurlaub klagen, droht eine böse Überraschung. Wer im Lockdown weniger oder überhaupt nicht arbeitete, soll einen geringeren Urlaubsanspruch haben, erklärt das Landesarbeitsgericht Düsseldorf.
Damit können AG m.E. indirekt den Urlaubszeitraum vorschreiben. Hoffentlich wird das Urteil vom BAG einkassiert.