Folgende Fachfrage:
Ein Mitarbeiter hilft auf eigenen Wunsch in einem verbundenen Unternehmen des Konzerns aus. Der Zeitraum übersteigt 3 Monate nicht.
Ist das eine Mitbestimmungspflichtige Aktion ?
Beispiel: Ein Mitarbeiter der A-GmbH aus Bayern möchte auf eigenen Wunsch für eine gewisse Zeit bei der B-GmbH in Berlin arbeiten. Beide GmbH gehören zum gleichen Konzern.
Mitbtimmungspflichtig ja/nein ?