Muss ein Unternehmen Urlaubsgeld oder Einmalzahlungen, nach der Lohnfortzahlung (Krankengeld) weiter zahlen?

  • Hallo alle zusammen,


    wir im BR kommen irgendwie nicht weiter, mit der Frage: "Was ist nach der Lohnfortzahlung“?


    Zum Thema:


    Ein Kollege ist mehr als 6 Wochen AU, und geht dann ins Krankengeld.

    • Wie sieht es mit dem Urlaubsgeld aus, dieses wird immer im Juni ausgezahlt. Muss das Unternehmen den MA, das Urlaubsgeld ausbezahlen (das Unternehmen ist ja aus der Lohnfortzahlung raus)?
    • Laufen die Dienstjahre auch weiter, wenn der MA Krankengeld bezieht (der Arbeitsvertrag ist ja nicht gekündigt)? Warum diese Frage, weil der MA auch im Juni , sein 35 Jähriges Jubiläum Feiert und dafür ein Jubiläums Geld erhält.

    Muss das Unternehmen, trotz Krankengeld, dieses Jubiläums Geld ausbezahlen?


    Ja, es ist wirklich schwierig, wenn man mit so einer Situation noch nicht konfrontiert wurde.

    Ich hoffe sehr, dass man uns (BR Gremium) weiter helfen kann.


    Dafür bedanke ich mich im Voraus sehr herzlich.


    Mit Kollegialen Grüßen


    Schneckos :saint:;)

  • Hallo Schneckos,


    das offenbart aber schon eine erschreckende Hilflosigkeit.


    Zuwendungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld richten sich nach den jeweiligen Regelungen, idR dem Tarifvertrag, und den dort festgelegten Anspruchsvoraussetzungen.


    Wie kommt bei Euch jemand darauf, daß eine AU-Zeit nicht zur Betriebszugehörigkeit zählen könnte? Das Arbeitsverhältnis besteht weiter und natürlich läuft damit die "Uhr" der Betriebszugehörigkeit weiter.

  • Was in vielen Betrieben üblich ist, ist dass derartige Zahlungen "ruhen". D.h. sie werden erst dann nachgeholt, wenn der AN wieder in der "normalen Lohnabrechnung" ist. (Einfach, weil die Berechnung sonst schwer/kompliziert wird.) Und gerade bei Urlaubsgeld ist es durchaus verbreitet, dass das "pro rata temporis", d.h. anteilig für jeden vollen Monat des Gehaltsempfanges, gewährt wird. D.h. hier könnte eine längere Krankheit zu einer Kürzung führen.


    Aber wie albarracin schon richtig angedeutet hat: entscheidend ist hier immer die Rechtsgrundlage, auf der die Zahlungen erfolgen. (Und gerade für Urlaubsgeld kenne ich keine gesetzliche Anspruchsgrundlage.)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Schnecklos,


    nun nach unserem TV muss es nicht gezahlt werden (das zusätzliche Urlaubsgeld) denn das gibt es nur für die genommenen Urlaubstage, während das anteilige 13te Monatsgehalt gezahlt werden muss.


    Warum muss es beim Urlausgeld nicht gezahlt werden. Wir stellen uns vor der MA wird dauerkrank auch über 30 Monate hinaus, dann verfällt sein Urlaubsanspruch ggf. und somit auch der Anspruch auf das zusätzlichen Urlaubsgeld für die Urlaubstage.

    Also frage z.B. bei deiner Gewerkschaft nach, wie das bei euch ist.


    Was das Jubiläumsgeld betrifft steht in euerer BV. Wenn da steht er bekommt das dann bekommt er das. Inwieweit die KK dann sagt, nun dann gibt es kein Krankengeld für den Monat... weiß ich nicht.


    Gruß

    Rabauke

  • Hallo,


    gutes Beispiel von Rabauke für unterschiedliche Regelungsmöglichkeiten. In unserem TV besteht Anspruch auf volle Urlaubszuwendung, wenn auch nur an einem einzigen Tag in der Zeit zwischen dem 01.01. und 30.06. Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung bestand.

  • Mein Krankengeld wurde nicht gekürzt, als ich mein 13. Gehalt bekam.


    Kommt halt auf den Vertrag an. Bei uns ist Bedingungen für die Auszahlung, dass wir eine bestimmte Zeit im Unternehmen waren und in ungekündigter Stellung sind.


    Urlaubsgeld bekommen wir leider nicht ;(

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Hallo lilex,


    das hier

    Mein Krankengeld wurde nicht gekürzt, als ich mein 13. Gehalt bekam.

    war auch nicht die Frage, denn das Krankengeld darf nicht wegen Zuwendungen des AG gekürzt werden. Es ist eine Versicherungsleistung, auf die sonstige Einkünfte keine Auswirkung haben.

  • Was das Jubiläumsgeld betrifft steht in euerer BV. Wenn da steht er bekommt das dann bekommt er das. Inwieweit die KK dann sagt, nun dann gibt es kein Krankengeld für den Monat... weiß ich nicht.


    war auch nicht die Frage, denn das Krankengeld darf nicht wegen Zuwendungen des AG gekürzt werden. Es ist eine Versicherungsleistung, auf die sonstige Einkünfte keine Auswirkung haben.

    Ich hatte mich auf die Aussage vom Rabauken bezogen und wollte nur bestätigen, dass die KK sowas nicht sagt ;) Habe mich vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt.

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~