Hallo, ich bin neu hier im Forum.
Ich habe zwar schon oft hier recherchiert und finde dieses Forum echt gut. Jetzt ist es soweit, dass ich eine Frage habe, die ich hier bisher nicht gefunden habe:
Einer Betriebsratskollegin unseres 3er-Gremiums wurde von der Geschäftsführung eine Zusatzaufgabe im administrativen Bereich in Aussicht gestellt, an welcher bestimmt einige andere Kollegen bei uns in der Firma auch Interesse hätten, und für die sie an vermutlich ein bis zwei Tagen pro Monat freigestellt wird. Diese Aufgabe hat unsere Firma früher (in Zeiten vor Gründung eines Betriebsrats) regelmäßig ausgeübt und nun nach längerer Zeit wieder. Außer von ihr wird die Aufgabe von zwei Leitenden Angestellten ausgeübt werden im Wechsel. Diese Aufgabe wird an einem Arbeitsplatz, der nicht am Firmensitz ist, wahrgenommen in Zusammenarbeit mit einem Partnerunternehmen. Wir würden darin eine Versetzung gemäß § 95 (3) BetrVG sehen und erwarten vom Arbeitgeber eigentlich eine frühzeitige Info bezüglich der Personalplanung (§ 92), woraufhin wir vermutlich eine betriebsinterne Ausschreibung (§ 93) verlangen werden, auch um unsere Integrität zu wahren und uns nicht dem Vorwurf der Verschaffung von Pöstchen auszusetzen.
Hier haben wir allerdings eine Frage:
Ist hier nur der eine freie Posten auszuschreiben oder alle drei?
Denn prinzipiell müsste die Aufgabe nicht von Leitenden Angestellten ausgeübt werden.
Ich freue mich auf Antworten.