CoVid19 Impfung

  • Hallo Gemeinde,

    ich habe einige Fragen zur CoVid19 Impfung. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

    1.) Ist der Arbeitgeber verpflichtet mich für eine Impfung freizustellen?

    2.) Wenn ja, ist diese Zeit Vergütungspflichtig oder nicht?

    3.) Muss ich mit Arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen wenn ich einen Termin während der Arbeitszeit ohne Zustimmung des AG wahrnehme?


    Immerhin befinden wir uns ja in einer Pandemie und der Gesetzgeber hat ja einige Regelungen geschaffen.

    Nach meinen Informationen ist ja z.b. eine Freistellung für einen Facharztbesuch sogar Vergütungspflichtig vorgesehen.

    Es wäre super, wenn Ihr ggfls entsprechende Verweise oder Links habt.


    Vielen Dank

    Jörg

  • Hallo,


    das Thema ist noch sehr neu, und m.W. nach gibt es keine Urteile bisher dazu.


    Eine Pflicht des Arbeitgebers zur Freistellung gibt es nicht.


    Ich würde den Impftermin analog zu einem Facharzttermin sehen. D.h. wenn es keinen Termin ausserhalb der Arbeitszeiten gibt, dann greift §615 BGB (kurzfristige Verhinderung). Das bedeutet, du bist für die Dauer des Impftermins bezahlt freigestellt.


    Jetzt kommt das große ABER: §615 kann z.B. im Arbeitsvertrag abbedungen (ausgeschlossen) werden. Da musst du also in deinen Arbeitsvertrag schauen. Ist er abbedungen bleibt dir nur, entweder Urlaub oder unbezahlte Freistellung zu nehmen.


    ACHTUNG: Auf gar keinen Fall darfst du den Termin einseitig ohne Absprache mit dem AG wahrnehmen. Das wäre eine Verletzung arbeitsvertraglicher Hauptpflichten, was entsprechende Sanktionen (Abmahnung) nach sich ziehen kann.

    Viele Grüße

    Ex-BRV aus Frankfurt

    Einmal editiert, zuletzt von EDDFBR ()

  • ich bin da sehr sicher das es aktuell keinen Ansprcuh auf eine bezahlte Freistellung geben kann, da trotz aller Coronaregeln es sich um einen freiwillige Impfung handelt, analog zur Grippsschutzimpfung etc.

    Von daher kann ich nirgendwo einen Ansprcuh erkennen es einem Facharzttermin gleichzusetzen.

    Einen Facharzt besucht man aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung, einer aktuellen Erkrankung oder einer Vorsorgeuntersuchung.

    Auch hier gibt es für die Vorsorge keinen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung aus einem Gesetz heraus.


    Hier kann man nur aus einer BV oder TV heraus evt einen Anspruch haben oder eine Freiwilligkeit des AG herbeiführen.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.