Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den
Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche,
die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte
genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass
auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Notwendig
Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise
sicherheitsrelevante Funktionalitäten. Außerdem können wir mit dieser Art von Cookies ebenfalls
erkennen, ob Sie in Ihrem Profil eingeloggt bleiben möchten, um Ihnen unsere Dienste bei einem
erneuten Besuch unserer Seite schneller zur Verfügung zu stellen.
Statistik
Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für
Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen
und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von
-> Microsoft informieren.
Das ist Deine Übersetzung von "länger als sechs Wochen"? Da muss ich dann wohl doch nochmal die Grundlagen pauken... Ich war der festen Überzeugung, das bedeutet auch jeden Zeitraum darüber...
also bei den 6 Wochen oder 42 Tagen geht es doch nur darum, dass der AG dann ein BEM einleiten muss.
Dieser Zeitraum hat aber doch mit der Frage und der Beantwortung überhaupt nichts zu tun.
Wo steht, dass der AG die Fehltge nicht länger aus 3 Jahre aufbewahren bzw keinen längeren Zeitraum nutzen darf?
Bei uns haben Kollegen schon Kündigungsschutzklagen verloren in denen u.a. die Fehltage der letzten 8 Jahre aufgezeigt wurden und zusätzlich eine negative Progose gestellt wurde. Das wurde noch nie von einem richter angemeckert.
Er benötigt eine Rechtsgrundlage zur Speicherung von Daten.
Alle Unterlagen die für den Jahresabschluss von Bewandtnis sind hat er auf jeden Fall 10 Jahre aufzubewahren. Das gesetzlich geregelt. Hierzu zählen in jedem Fall Unterlagen zur Lohnzahlung.
Google sagt zu den AUs folgendes:
"AUs unterliegen derzeit keinen strikten Aufbewahrungsfristen. Was die Regellöschfrist betrifft, wird allgemein angeraten, so lange im Besitz der Krankmeldung zu bleiben, wie gegenüber den Krankenkassen der Ersatzanspruch auf Lohnfortzahlung. Die “gelben Scheine” sollten daher etwa fünf Jahre aufbewahrt werden"
Aus den Lohnlisten lassen sich die Krankheitstage aber dann immer noch für 10 Jahre zurückverfolgen. Und wenn mein Gedächtnis gut ist weiß ich es eben auch noch für das 11. Jahr. Ob es für eine Kündigung dann noch relevant ist hängt sicher, wie so oft bei Kündigungen, vom Einzelfall ab.
Ob es in dem hier geschilderten Fall aber überhaupt auf eine Kündigung hinausläuft ist immer noch fraglich. Zumindest wurde bisher nichts dazu geschrieben. Insofern ist das "Wissen" der Personalabteilung über die Krankheitstage ja erst mal nicht strafbar. Ins BEM gehört es in der Form aber sicher nicht.
Es gibt keine gesetzl. Regelung darüber ob ich mir meinen Schuh mit einem Seemannsknoten binden darf, daraus folgt, dass ich das nicht darf weil das steht ja nirgends.
Sorry, aber nur weil irgendwas nicht irgendwo steht heißt das doch nicht, dass es nicht erlaubt ist.
Der AG möchte die Krankentage über 10 oder mehr Jahre Datenmäßig Speichern.
So dann benötigt er einen rechtlich nachvollziehbaren Grund. Oder die betreffende Person stimmt dem ausdrücklich zu.
Und wenn ein BR da ist muss auch er zustimmen wenn der rechtliche Grund fehlt.
Wie sagte unser Seminar-Reverend noch, Bildlich gesprochen: wenn der AG hier über die Straße gehen will sind da zwei Ampeln, AN und BR, die beide grün zeigen müssen.
Der rechtliche Grund könnte nun Steuerrechtlich begründet sein, kenn ich mich nicht so aus.
Dann darf der AG die Daten so lange Speichern.
Aber die Date unterliegen dann einem Verwendungszweck, nämlich Steuerliche Angelegenheiten und dann darf ich die Daten auch nur dafür benutzen. Ausnahmen sind dann wieder in der DSGV geregelt.
Und somit frage ich, wo ist die rechtliche Grundlage für AU Daten für 11 Jahre im BEM?
Und somit frage ich, wo ist die rechtliche Grundlage für AU Daten für 11 Jahre im BEM?
Damit ich als Arbietnehmer nachweisen kann, dass der Arbeitgeber es bisher mit dem BEM nicht so genau genommen hat und damit meinen Gesundheitszustand, der mich vom Arbeiten abhält, selbst verursacht hat.
Damit ich als Arbietnehmer nachweisen kann, dass der Arbeitgeber es bisher mit dem BEM nicht so genau genommen hat und damit meinen Gesundheitszustand, der mich vom Arbeiten abhält, selbst verursacht hat.