BDSG § 24
Hm... du meinst, dass die Daten über die bisherigen krankheitsbedingten Ausfälle im Rahmen eines BEM nicht verwendet werden dürfen?
Nicht für eine so lange Zeit. Für BEM gilt nur die 42 Tage. § 167 SGB IX Abs. 2
Oder kennst du die Rechtsgrundlage auf derer der AG die Daten solange Speichern und verwenden darf?