Berechnung der Urlaubstage bei einer 4-Tage-Woche

  • Hallo,


    heute habe ich eine Frage zur Berechnung von Urlaubstagen bei einer 4-Tage-Woche.


    Ich kam auf das Problem, weil ich eine Excel-Datei erstellt habe, die super einfach unsere Urlaubstage berechnet (inkl. Berücksichtigung von Wochenenden und Feiertagen). Das funktioniert grds. sehr gut. Es tauchte jedoch ein Problem auf bei einer Kollegin, da diese nur an 4 Tagen pro Woche arbeitet. Dabei sind die Tage flexibel und der eine freie Tag ist ebenfalls flexibel.


    Bei ihr stimmt die Berechnung über meine Excel-Liste nicht.

    Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob ihre Angaben auch korrekt sind.


    Hier mal 3 Beispiele:

    1) Urlaub vom 11.03.21 - 12.03.21 = 2 Tage (das ist natürlich korrekt)


    2) Urlaub vom 15.03.21 - 23.03.21 = 7 Tage nach Berechnung der Excel-Datei. Korrekt wäre aber 6 Tage, da es eine komplette Woche ist (4 Tg) plus 2 Tage in der darauffolgenden Woche (2 Tg). Der Urlaub geht von Mo bis nächste Woche Di.


    3) Urlaub vom 17.03.21 - 24.03.21 = 6 Tage nach Berechnung der Excel-Datei. Korrekt wäre aber 4 Tage (nach Ansicht der Kollegin), wegen folgender Aufteilung:

    - Mo + Di arbeiten

    - Mi + Do Urlaub

    - Fr. ihr freier Tag in der Woche

    - Mo + Di der darauffolgenden Woche Urlaub

    - Mi ihr freier Tag in der Woche

    - Do + Fr arbeiten


    Ich weiß... ist kompliziert.

    Aber so würden sich für den Urlaub unter Punkt 3 tatsächlich nur 4 Urlaubstage ergeben.

    Woche 1 = Mi + Do

    Woche 2 = Mo + Di


    Aber...

    wie sieht das rechtlich aus?

    Ich würde bei einem MA, der eine 4-Tage-Woche hat und einen Urlaub von Mittwoch der einen, bis Mittwoch der nächsten Woche Urlaub nehmen will, mit 6 Tagen rechnen. Denn in Woche 1 wäre dann der Mo od. Di der freie Tag und in Woche 2 wäre der Do od. Fr der freie Tag.


    Somit gäbe es aus meiner Sicht folgende Urlaubstage:

    Woche 1 = Mi, Do, Fr

    Woche 2 = Mo, Di, Mi


    Wie seht Ihr das?


    Danke und schöne Grüße,

    imebro

  • Man kann nur Urlaub beantragen an Tagen an denen auch gearbeitet werden muss. Diese Tage müssen natürlich zumindest in den Wochen schon feststehen in denen Urlaub beantragt werden soll/will/muss usw. Nur dann kann ein Urlaubsantrag korrekt ausgefüllt werden und es kann nicht im nachhinein zu unterschiedlichen Auffassungen über die Lage der freien Tage und demzufolge auch nicht über die Anzahl der zu beantragenden Urlaubstage kommen.

  • Wenn ich 4 Tage in der Woche arbeiten muss und komme 2 Tage, dann nehme ich noch 2 Tage urlaub, dann ist die 4 Tage Woche voll.

    Warum soll ich 3 Tage Urlaub nehmen wenn ich 2 Tage arbeite? Dann wäre ich ja wieder bei einer 5 Tage Woche.


    Bei 2 Wochen arbeitet sie 4 Tage und nimmt 4 Tage Frei. Das sind dann für 2 Wochen genau 8 Tage. Ich verstehe nicht warum sie nun 6 Tage Urlaub nehmen soll?

    Wie hat sie es denn sonst gemacht? Und warum rechnet der BR die Urlaubstage der MA nach?

  • Wie hat sie es denn sonst gemacht?

    Die Frage finde ich durchaus berechtigt. Ist das ein neues "Problem"?


    Und warum rechnet der BR die Urlaubstage der MA nach?

    Da fallen mir jetzt viele Gründe ein. Aber nehmen wir mal an, er tut es um zu prüfen, ob eine Beschwerde berechtigt ist oder nicht. (Und ganz ehrlich, ist mir eigentlich auch egal, warum er das tut...)



    stimmt die Berechnung über meine Excel-Liste nicht.

    Dann spricht vieles dafür, dass deine Formeln in Excel nicht stimmen, bzw. irgendeinen Sonderfall nicht richtig behandeln.

    Ein Klassiker in der IT... ;)



    Ich würde bei einem MA, der eine 4-Tage-Woche hat und einen Urlaub von Mittwoch der einen, bis Mittwoch der nächsten Woche Urlaub nehmen will, mit 6 Tagen rechnen

    Da kann ich gerade so gar nicht folgen. Wenn ein "normalsterblicher" AN seinen Urlaub am Mittwoch beginnt und am Mittwoch beendet, sind das eine Woche und ein Tag, d.h. 6 Tage Urlaub


    Hat der AN aber nur eine 4 Tage-Woche, dann sind eine Woche und ein Tag - richtig, 5 Tage. (Das wäre nach meinem Verständnis der richtige Wert.)


    Diese Berechnung hier

    funktioniert so nur, wenn es einen wie auch immer gearteten "Dienstplan" gibt. Ansonsten betreiben hier gerade beide Seiten (AN und AG) das berühmte "Cherrypicking" (neudeutsch für "sich die Rosinen aus dem Kuchen picken").


    Der Denkansatz der Kollegin ist aber, zumindest im Ansatz, nachvollziehbar. Wie man hier auf 6 Tage kommt, ist mir gerade nicht nachvollziehbar. Hat ein AN eine 4-Tage-Woche, heißt das, er schuldet dem AG 8 Arbeitstage in zwei Wochen. Nimmt der AN jetzt 6 Tage schuldet er dem AG nur noch zwei. Die wären im o.g. Beispiel ja schon in der ersten Woche erbracht. D.h. mit 6 Tagen Urlaub bräuchte der AN in der zweiten Woche gar nicht mehr zu arbeiten.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hmm

    Diese Regelung "Die Mitarbeiterin arbeitet flexibel" kann immer zu Streitigkeiten führen.

    Was ist wenn der Chef sagt, der freie Tag ist der Pfingstmontag und sie hat die Woche nach Pfingsten komplett zu arbeiten?

    Davor ist es der Karfreitag.... usw.


    Wenn der freie Tag immer flexibel ist, so wäre bei mir der freie Tag nie auf einem Feiertag...


    Wenns auch ungewöhnlich klingt so würde ich vorschlagen, dass die Mitarbeiterin die Stunden auf 5 Tage die Woche Arbeit aufteilt (hat dann auch mehr Tage Urlaub). Also bei z.B. 20 Stunden muss sie jeden Tag 4h arbeiten.


    Dann kann man an 4 Tagen Plusstunden aufbauen, die man an einem Tag dann abfeiert.

    Folge: Bei Urlaub (und Krankheit) ist dann nur Wochenstunden/5 wie gearbeitet. Wenn sie an einem freien Tag krank ist (oder auch Urlaub hat) so bekommt sie aber auch die regulären Stunden (Durchschnittsstunden).

    In Summe bleibt das aber gleich. Ich habe das mit einer theoretischen 20 Tagewoche auch durchgerechnet und es ist gleichgeblieben.

    Und da ich den nächsten Post schon sehe.... "Urlaub ist wie gearbeitet" ...

    Das ist ja so. Sie hat dann im obigen Beispiel 4h gearbeitet. Wirklich arbeitet Sie aber jeden Tag 4+1h.


    Wenn du das so rechnest sind sogar Feiertage mit berücksichtigt-> Da man eigentlich den Schnitt von den Feiertagen rechnen muss. Mal müsste man arbeiten und mal nicht.


    Edith: Eine Kollegin von mir arbeitet immer Montags und Mittwochs, da (vor allem der Montag) im Jahr am öftesten ein Feiertag ist (Pfingsten; Ostern).

  • Hallo,


    bei derartigen ArbZ-Modellen macht es Sinn, vertraglich trotzdem fiktive feste Arbeitstage festzulegen, die dann im Rahmen von "Dienstverschiebung" trotzdem flexibel innerhalb der Arbeitswoche festgelegt werden. Eine solche Lösung reduziert die Versuchung für den AG, die Arbeitstage bei einem Urlaubsantrag zu seinen Gunsten festzulegen.

    Dann ist das auch ganz einfach mit der Berechnung des anteiligen Urlaubsanspruches sowie der Festlegung der Urlaubstage. So machen wir es schon seit Jahren mit allen TZ-Kräften, auch Aushilfen "auf Abruf".

  • Da kann ich gerade so gar nicht folgen. Wenn ein "normalsterblicher" AN seinen Urlaub am Mittwoch beginnt und am Mittwoch beendet, sind das eine Woche und ein Tag, d.h. 6 Tage Urlaub


    Hat der AN aber nur eine 4 Tage-Woche, dann sind eine Woche und ein Tag - richtig, 5 Tage. (Das wäre nach meinem Verständnis der richtige Wert.)

    Hallo nochmal.


    Tja, da kommen einige Dinge zusammen.

    Die Excel-Urlaubsdatei funktioniert bei allen anderen MA, da diese eine 5-Tage-Woche haben.

    Die neue MA hat jedoch mit der GF-in ausgemacht, dass sie eben nur an 4 Tagen in der Woche arbeitet und dass ihr freier Tag nicht fix ist, sondern flexibel.


    Da passt dann meine Exceldatei eben nicht mehr, bzw. die Formeln können das (noch) nicht abbilden.


    Ich habe es vorher sicher schlecht ausgedrückt. Dass ich auf 6 Tage kam, ist der Formel in der Exceldatei geschuldet. Mir ist mittlerweile klar, dass diese für die spezielle Kollegin falsch ist.


    Der einzige Unterschied ist nun, dass Deine (Moritz) Berechnung 5 Tage ergibt (siehe Zitat oben) und die Berechnung der Kollegin 4 Tage Urlaub. Ich kann Deine Berechnung nachvollziehen, wonach von Mittwoch bis Mittwoch bei ihr 5 Tage ergeben würden.


    Ich muss das vielleicht auch nochmal mit anderen Konstellationen berechnen... z.B. Dienstag bis die Woche darauf Freitag. Nur damit mir klar wird, ob es jetzt nicht noch mehr Unterschiede gibt. Das wären dann wohl 8 Tage (statt 9 bei einer 5-Tage-Woche). Also auch wieder 1 Tag Abzug.


    Mit Deiner (Moritz) Berechnung würde von Mi - Mi genauso 1 Tag abgezogen, wie oben bei dem Beispiel:

    Urlaub vom 15.03.21 - 23.03.21 = 7 Tage nach Berechnung der Excel-Datei, wobei dann korrekt 6 Tage wären (also auch 1 Tag Abzug).


    Das wäre einfach zu machen, da man sagen könnte - immer 1 Tag Abzug, wenn mehr als 4 Tage Urlaub...


    ---------------


    Das was "Hawky" schreibt ist natürlich auch zu berücksichtigen. Wir haben hier auch eine TZ-Kraft bei der es immer wieder Probleme gab mit Feiertagen und Krankheit. Hier muss es auf jeden Fall so sein, dass alle gleichbehandelt werden.


    Danke und Gruß,

    imebro


    @albarracin


    Wäre es möglich, dass Du mir Euer Modell mal übersendest per PN?

    Würde mich sehr interessieren, wie Ihr das gelöst habt.


    Grüße,

    imebro

    3 Mal editiert, zuletzt von imebro () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von imebro mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Wir hatten ein ähnliches Problem mit unseren Azubis. Da die immer wieder an anderen Rettungswachen mit unterschiedlichen Dienstplänen eingesetzt werden, weiß man da langfristig auch nie an welchen Tagen in der Woche die jetzt arbeiten (aus der wöchentlichen Arbeitszeit und der Schichtlänge ergibt sich eine 4,2 Tage Woche).

    Wir haben es uns dann einfach gemacht und deren Urlaubsanspruch auf eine 7 Tage Woche umgerechnet (also 42 statt 30 Tage Urlaub) und dafür wird für jeden beantragten Tag Urlaub auch ein Urlaubstag verbraucht (auch Sonntags).

    Dazu muss man aber sagen, dass beim Rettungsdienst natürlich auch Samstags und Sonntags gearbeitet wird, es wird also niemand auf die Idee kommen: "dann nehme ich mir immer nur Mo-Fr Urlaub und hab dann 7 Tage frei, weil das WE ja eh frei ist und hab dann mit 42 Tagen über 8 Wochen Urlaub im Jahr." Wenn man nämlich für das WE keinen Urlaub beantragt, ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass man dann auch arbeiten muss.

    (Das ist jetzt natürlich eine vereinfachte Darstellung, in der BV dazu haben wir das recht detailliert geregelt).

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Wenn der freie Tag immer flexibel ist, so wäre bei mir der freie Tag nie auf einem Feiertag...

    wenn man immer am Montag arbeitet, dann ist auch der Ostermontag so zu behandeln als Arbeitstag, also man kann bei Teilzeitkräften nicht einfach die Arbeitstage nach den Feiertagen "ändern". Das gilt natürlich auch umgekehrt, der AN kann nicht immer Montags seinen freien Tag haben, außer wenn Monatgs Feiertag ist, in der Woche möchte er natürlich Mittwoch seinen freien Tag nehmen.


    Wenn man immer flexibel ist, dann hat man sich als AN da eher keinen Gefallen getan, weil dann der AG die Dienstpläne entsprechend aufstellt und durch die fehlende "Gewohnheit" lässt sich auch keine ANspruch konstruieren den Feiertag als Arbeitstag zu rechnen.


    btw: habe ich mir nicht ausgedacht, so auf einen Seminar beim Forumsbetrieber gelernt.


    @Imbro


    deine beiden fehlerhaften Beispiele sind übers Wochende gerechnet.


    Frage: passiert der Fehler immer nur dann, wenn es übers Wochenende gerechnet ist?

    oder auch wenn z.B.


    Mo : arbeiten

    Di : Urlaub

    Mi: frei

    Do : Urlaub

    Fr : arbeiten

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Randolf mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Paragraphenreiter:

    Danke für die Erklärung. Ich verstehe zwar nicht alles, da dies offenbar ein sehr undurchsichtiges Thema ist.


    Randolf:

    Danke Dir für die Erläuterung.

    Bei dem von Dir unten angegebenen Beispiel, würden bei mir einfach 2 Tage Urlaub berechnet.

    Wenn es bis zu 4 Urlaubstage sind, stimmt meine Tabelle ja auch. Erst bei mehr als 4 Tagen Urlaub muss 1 Tag abgezogen werden. Ich habe dazu auch schon eine Formel-Lösung gefunden ;)
    Nur... verstehen muss ich das ganze Thema jetzt noch. Es scheint echt kompliziert zu sein. Vor allem, wenn man noch Feiertage mit in die Berechnung nimmt, wenn eine Kollegin ihren freien Tag flexibel handhaben kann und die andere Kollegin einen fixen freien Tag hat... Dann wird es sehr kompliziert :rolleyes:


    Grüße,

    imebro

  • wenn eine Kollegin ihren freien Tag flexibel handhaben kann und die andere Kollegin einen fixen freien Tag hat... Dann wird es sehr kompliziert

    Yepp. Deswegen finde ich die Ansätze hier

    macht es Sinn, vertraglich trotzdem fiktive feste Arbeitstage festzulegen, die dann im Rahmen von "Dienstverschiebung" trotzdem flexibel innerhalb der Arbeitswoche festgelegt werden

    so würde ich vorschlagen, dass die Mitarbeiterin die Stunden auf 5 Tage die Woche Arbeit aufteilt (hat dann auch mehr Tage Urlaub). Also bei z.B. 20 Stunden muss sie jeden Tag 4h arbeiten

    Durchaus charmant. Das löst einige Probleme.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Erst bei mehr als 4 Tagen Urlaub muss 1 Tag abgezogen werden. Ich habe dazu auch schon eine Formel-Lösung gefunden

    kann das sein, das die Formel für 1x KW so angelegt ist, das sie die Arbeitstage wie folgt berechnet werden:

    7 Tage minus 2 Tage Wochende ergibt 5 Arbeitstage?


    dann erklärt sich das Problem mit dem 1 Tag plus, weil die Formel für das Wochende immer 2 Tage abzieht.

    Daher meine Frage: passiert es immer, wenn ein Wochenende dazwischen ist.

    Scheint aber so zu sein, wenn das immer erst > 4 Tage passiert


    Wenn das so ist, könntest Du die Formel für die 4-Tage Woche für eine KW auf:

    7 Tage minus 3 Tage Wochende anpassen

    und das grundsätzliche Problem sollte behoben sein.

    Das wäre dann auch für die 4 Tage Woche unabhängig von der flexiblen Gestaltung gleich.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Moritz:


    Diese Aufteilung für TZ-Kräfte auf 5 Tage hatten wir hier in den letzten Jahren schon häufig in der Diskussion. Bei einer TZ-Kraft wird es auch genauso gemacht. Bei ihr besteht aber auch jetzt noch das Problem, dass sie Feiertage und Krankheit nacharbeiten soll... was m.E. nicht sein darf. Hier gibt es im Moment einen "schrägen Kompromiss".

    Bei der Kollegin, um die es jetzt geht, handelt es sich um die neue Finanzchefin ;) Sie ist auch für Personal zuständig und hat offenbar mit der GF-in eine "Sonderregelung" getroffen. Diese sieht wohl so aus, dass sie ihre 25 Stunden auf 4 Tage aufteilt und den freien Tag in jeder Woche so schieben kann, wie sie möchte.

    Das ist eben der Grund, warum diese Excel-Urlaubsdatei bei ihr nicht funktioniert.

    Ich bin gerade dabei, für sie quasi eine extra Datei zu basteln. Habe schon eine Lösung gefunden, aber mittlerweile frage ich mich, ob diese "Sonderregelung" überhaupt so OK ist, da ja die andere Kollegin eine völlig andere - und für sie sehr unbefriedigende Lösung hat (Aufteilung ihrer 30 Std. auf 5 Tage und Probleme bei Feiertagen + Krankheit).


    Randolf:


    Excelseitig habe ich schon eine Lösung gefunden. Diese Datei rechnet nicht mit einer 5 od. 4 Tage Woche, sondern es wird über die Formel "NETTOARBEITSTAGE". Diese Formel schließt Wochenenden (Samstag und Sonntag) automatisch aus und kann optional eine Liste von Feiertage / Urlaubstauge ausschließen. Daher kann man das Wochenende nicht um einen Tag verlängern. Aber - wie gesagt - ich habe schon eine andere Lösung gefunden, die auch funktioniert.

    Jetzt geht es eher noch um die rechtlichen und verständlichen Dinge (s.o.)


    Grüße,

    imebro

  • Hallo imebro,


    in dem felxiblen freien Tag sehe ich kein rechtliches Problem, hier greift die grundsätzliche Vertragsfreiheit, auch wenn es für beide Seiten sinnvoller sein kann einen festen freien Tag zu vereinbaren.

    Ich sehe eure GF schon toben weil Sie die MAin nicht antrifft da diese gerade ihren freien Tag hat, aber in der vergangenen Woche an diesem Tag gearbeitet hat, aber naja Sie hat als AG ja den Vertrag unterschrieben.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch, aber bei einer 5 Tage Woche und z. B. 30 Tagen Urlaub hätte die TZ-Kraft mit ihrer 4 Tage-Woche 24 Tage Urlaub im Jahr und nimmt pro Arbeitstag einen Tag Urlaub. Dies kann man für den jeweiligen Urlaubsanspruch per Dreisatz einfach berechnen. Dabei ist es dann ganz egal, wann der freie Tag liegt.


    Ich errechne doch den Anspruch an Urlaubstagen für das Jahr. Wir haben Teilzeitkräfte mit allen Variationen, von 4 Tage Woche (hier wird immer im Voraus festgelegt, welcher Tag frei sein soll und Änderungen entsprechend beantragt) bis zu 5 Stunden am Tag, 5 Tage die Woche. Den meisten Stress und die meisten Fehler bei der Abrechnung gab es bei der fiktiven Verteilung der Wochenarbeitszeit auf die 5 Tage Woche, und dann aber nur an 4 Tagen kommen. Durch Feiertage und einzelne Tage Abwesenheit gab es da immer Fehler. Diese Variante machen wir nicht mehr.

  • Bei der Kollegin, um die es jetzt geht, handelt es sich um die neue Finanzchefin ;) Sie ist auch für Personal zuständig und hat offenbar mit der GF-in eine "Sonderregelung" getroffen. Diese sieht wohl so aus, dass sie ihre 25 Stunden auf 4 Tage aufteilt und den freien Tag in jeder Woche so schieben kann, wie sie möchte.

    Aus meiner Sicht ist das völlig korrekt. Und wenn sie dann 2 Tage die Woche gearbeitet hat und dann noch 2 Tage Urlaub nimmt und 1 Tag sowieso frei ist, erschließt es sich mir nicht warum sie 3 Tage Urlaub nehmen soll. Das ist ja genauso viel wie bei einer 5 Tage Woche.


    Da es bei den Freien Tagen der Finanzchefin hier nicht um einen Schichtplan oder sowas geht, sehe ich hier auch keine Mitbestimmung vom BR an welchen Tagen sie diesen freien Tag nimmt. Und mit der GL scheint sie sich ja einig zu sein entnehme ich deiner Beschreibung. Oder liege ich hier falsch?


    Wenn es bei Euch Mitarbeiter gibt die Krankheitstage und Feiertage nacharbeiten sollen gibt es für dich als BR wahrlich genug zu tun. Bevor du der neuen Finanzchefin ihren "Sondervertrag" nicht gönnst und dir neben der GF noch die Personalerin zum Feind machst, gebe ich dir den Rat dich um die "echten Probleme" zu kümmern. Davon habt ihr wahrlich genug. Das ist auch echt nicht böse von mir gemeint, aber ich glaube du verrennst dich da in was.

  • Hallo imebro,


    ... sie hat offenbar mit der GF-in eine "Sonderregelung" getroffen. Diese sieht wohl so aus, dass sie ihre 25 Stunden auf 4 Tage aufteilt und den freien Tag in jeder Woche so schieben kann, wie sie möchte.

    m.E. hast du bei der beschriebenen Konstellation keine Chance, das mit Excel oder Formeln zu lösen. Allein "schieben, wie sie möchte" kannst du nicht abbilden, denn das öffnet ja auch Tür und Tor für Willkür eben auch bei der Urlaubsberechnung. Das geht nur noch manuell. Bei deinem Beispiel von Mittwoch bis Mittwoch (17.03. - 24.03.) kann der "freie Tag" ja kaum zum Urlaub zählen, ergo fallen m.E. doch sechs Urlaubstage an.

    Andererseits hast du die Ansicht der Kollegin beschrieben, dass sie eben keinen Urlaub vom 17.03. bis 24.03. nehmen will, sondern je einen kürzeren Urlaub von Mitwoch bis Donnerstag (17.03. - 18.03.) und dann noch einmal von Montag bis Dienstag (22.03. - 23.03.).

    Es sind also zwei grundverschiedene Konstellationen und ihr schaut halt was denn nun tatsächlich beantragt und genehmigt wurde - und danach richtet sich dann auch die Berechnung.


    Alles steht und fällt letztlich auch mit dem konkreten Vertrag: hat die Kollegin denn tatsächlich eine vertraglich vereinbarte Viertagewoche oder hat sie lediglich in mündlicher Absprache ihre 25 Wochenstunden 4 x 6,25 Stunden statt 5 x 5 Stunden verteilt? Wie die Kollegen vorher schon schrieben, kann an ohnehin arbeitsfreien Tagen kein Urlaub verrechnet werden.

    Am Ende kommt es darauf an, sehr sauber zwischen den ohnehin vertraglich freien Tagen und den Arbeitstagen zu trennen, denn daran bemisst sich der zu berechnende Urlaub.


    MfG

    Scheeks

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Probiers mal aus, das mit meinem System kommt immer hin.


    Und da können auch meinetwegen alle Montage ein Feiertag sein. Der Schnitt stimmt immer.


    Funktioniert übrigens auch mit einer Person die einmal die Woche an irgendeinem Tag arbeitet... ->

    5h an einem Tag

    Also 5 Stundenwoche auf 5 Tage... also Verpflichtung jeden Tag eine Stunde

    Montag arbeitest du 1+4h (Konto +4h). Dienstag arbeitest nicht (Konto -1h). Mittwoch bist krank (Konto+-0). Donnerstag Feiertag (Konto +-0). Freitag arbeitest wieder nicht (Konto-1h). Da hast am schluss Konto +2h.

    Urlaub ist aber dann jeden Tag zu nehmen (Urlaubsanspruch wie eine 5 Tagewoche) und krank auch an nicht arbeitswilligen Tagen möglich.

    Cherry Picking ist dann aber nicht mehr möglich (von beiden Seiten).

  • Hallo IM,


    nochmals es ist nicht die Aufgabe des BR mit Exceltabellen Urlaubsberechnungen durchzuführen.

    bei einer 4 Tagewoche hat der MA den 4/5 Urlaubsanspruch eines MA mit einer 5 Tagewoche.


    Bevor es zur Urlaubsbeantragung kommt sollten die freien Tage und die Arbeitstage bekannt sein.

    Ein Tauschen damit die Flexibilität erhalten bleibt zuläßig sein.

    Dann wir wie schon von Albaracin und bei meiner Frau gehandhabt beschrieben, frei ist in der Regel der Mittwoch und nach Absprache zwischen dem MA und Vorgesetzten kann hiervon abgewichen werden.

    Somit steht Fest, Urlaub muss meine Frau nur für die Tage MO, Di, Do, und FR nehmen. dafür braucht es keine Exceltabelle.

    Wenn dann der AG haben will, dass meine Frau am Dienstag vor oder nach dem Urlaub arbeiten kommen soll, dann sagt Sie, nur wenn du den freien Tag auf den Dienstag legst und meinen Urlaubstag gutschreibst, machst du das nicht komme ich erst am Donnerstag und fertig ist der Keks


    Das Funktioniert ganz Problemlos!


    Gruß

    Rabauke

  • Ich danke Euch für die weiteren, aufschlussreichen Antworten :thumbup:


    Ja, es ist nicht Aufgabe des BR, eine Urlaubs-Exceldatei zu erstellen... aber es ist die Aufgabe des IT-Mitarbeiters, dies zu tun und das ist mein eigentlicher Job hier ;) Da gibt es natürlich dann Schnittmengen zur BR-Arbeit...


    Ich habe mittlerweile eine sehr gute und funktionierende Lösung gefunden, über die ich sogar den Sonderfall "4-Tage-Woche mit flexiblem freien Tag" abbilden kann. Und es funktioniert sehr gut und korrekt. Das geht alles über eine Hilfsspalte, in die die Finanzchefin dann einfach nur den jeweiligen Wochentag einträgt, an dem sie dann in der entspr. Woche frei nimmt.


    Auch habe ich jetzt die Berechnung der Tage verstanden und daher ist eigentlich auch rechtlich (wie ja von Euch auch bereits geschrieben) alles OK.


    Danke Euch für die Mühe und - wieder mal ein Thema erledigt ^^


    Schöne Grüße,

    imebro