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Liebe Grüße, Ihr ifb-Team
Kann vom Arbeitgeber eine bereits genehmigte Elternzeit wieder rückgängig gemacht werden?
das Gesetz sieht keine "Rücktrittsmöglichkeit" des AG vor. Da die Regelungen zur Elternzeit der §§ 15ff BEEG unabdingbar sind (ErfK, Gallner, § 15 BEEG Rn 9), kann ein AG hier auch kein irgendwie geartetes Widerrufsrecht bzw. einen Vorbehalt vertraglich konstruieren.
Die Rechtsgrundlage hat albarracin ja schon benannt. Ich habe mir nur mal erlaubt, auch einen Link zum Gesetz hinzuzufügen.
Beim Lesen fällt auf, dass, was auch immer im Zusammenhang mit Elternzeit passiert, immer auf Veranlassung des AN passiert. Der AG ist hier immer nur in der reagierenden Rolle.
Insofern kann er selbstverständlich mit Wünschen an den AN herantreten, aber es nicht übersteuern.
Einem Mitarbeitenden wurde Elternzeit mit einer 100% Freistellung vom Arbeitgeber schriftlich genehmigt.
Ich bin mit Elternzeit nicht so bewandert, aber ich dachte man hat ein Anrecht auf Elternzeit und es bedarf keiner Genehmigung durch den AG. Liege ich da falsch?
Ich bin mit Elternzeit nicht so bewandert, aber ich dachte man hat ein Anrecht auf Elternzeit und es bedarf keiner Genehmigung durch den AG. Liege ich da falsch?
Ja man hat ein Anrecht, aber wie üblich gibt es "Ausnahmetatbestände"
also MA die aus "betrieblichen Gründen" nicht fehlen dürfen, da kann der AG "aus dringenden betrieblichen Gründen" die Elternzeit ablehnen oder eine Einigung einfordern.
Am Ende wird das dann zur Not bei Gericht geklärt, aber so wichtige Gründe habe ich noch nicht kennen gelernt.
Da müsste dann schon fast die Existenz des Unternehmens von abhängen o.ä.