Rang in Wählerliste

  • Hallöchen,


    nur mal zu meinem Verständnis: Angenommen, es gibt 2 Wählerlisten (ist das das gleiche wie Vorschlagslisten?). Diese werden schon viele Jahre voll ausgefüllt ausgehangen.


    1. Ich gehe davon aus, dass der Listen-"Chef" die Reihenfolge selbst festlegen kann, oder?
    2. Könnte er dann auch - während die Listen aushängen - die Reihenfolge nochmal tauschen?
    3. Wenn ich nun aber vorher nicht weiß, wer die Chefs sind, wie kann ich mein Interesse bekunden an einem Rang, bei dem ich sicher als BRM gewählt werde? Bei uns ist es nämlich so, dass die bisherigen BRM immer schön regelmäßig auf den beiden Listen verteilt werden, so dass sie immer wieder gewählt werden. Und ich will auch endlich mal richtig mitmischen. :evil::D
    4. Angenommen, mir wurde dann versichert, einen der sicheren Ränge zu bekommen, aber dann recht weit unten stehe, könnte ich da mich von dieser Liste streichen lassen und eine eigene Liste machen?
    5. Sollte ich eine eigene Liste machen, sollte ich diese dann zusammen mit dem Antrag auf Streichung aus der anderen Liste an den WV geben? Einer Begründung bedarf es da nicht, oder?
    6. Darf ich noch mehr (in manch Augen vielleicht dümmliche) Fragen stellen zu gegebener Zeit?


    LG Lilex


    PS: Verurteilt mich nicht wegen der meist männlichen Anrede. Ich bin es einfach leid, permanent darauf zu achten, dass auch ja alle Geschlechtermöglichkeiten gleich angesprochen werden. Da wird man mit dem Tippen ja gar nicht fertig :D

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Hallo Lilex, jetzt verstehe ich nur Bahnhof....

    Wenn ich mich in eine Wahlvorschlagsliste reinschreibe, dann sehe ich doch wer Listenführer ist und an die wievielte Position ich mich schreibe. Und wie soll das hinterher noch getauscht werden... Schere und Kleber?


    Und ja, wenn du magst kannst du natürlich eine eigene Liste machen, aber dazu lohnt dann mal ein Blick ins Gesetz, damit diese auch gültig ist. Und natürlich kannst du nur auf einer Liste kandidieren und musst somit auf einer Liste gestrichen werden. Aber

    während die Listen aushängen - die Reihenfolge nochmal tauschen?


    ich frage mich ob es hierfür bereits zu spät ist und die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen schon abgelaufen ist.

    Dazu solltest du mal in das Wahlausschreiben schauen.

  • Hallo Lilex,


    eigentlich sind Wählerlisten und Vorschlaglisten etwas ganz unterschiedliches. In der Wählerliste ist verzeichnet, wer das passive und das aktive Wahlrecht hat. In der Vorschlagsliste (Wahlvorschlag) stehen Kandidaten die sich in das BR-Amt wählen lassen möchten.


    Zu1. Die Listenvertreter können die Rangfolge in der Liste selbst festlegen. Dies muss m.M.n. bis zum Sammeln der Stützunterschriften geschehen sein, da die Liste danach nicht mehr verändert werden darf.


    zu 2. Nein


    zu 3. Die Listenvertreter müssen bei einem Wahlvorschlag benannt sein. Sind sie das nicht, sind es die ersten beiden Kandidaten auf der Liste.


    zu 4. Du kannst während der Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge immer eine eigene Liste machen. Wenn du auf mehreren Listen auftauchst, muss dich der Wahlvorstand fragen, auf welcher Liste du kanditieren möchtest.


    zu 5 Wie gesagt, macht der Wahlvorstand, einer Begründung bedarf es nicht.


    zu 6. klaro, dafür sind wir ja da!


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Wenn du für den BR Kandidieren möchtest und keine Lobby in den vorhandenen Listen hast hilft nur eine Eigene Liste erstellen, Mitstreiter suchen, Stützunterschriften holen und Werbung machen. Die Stimmen die Du oder deine Liste bekommst entsprechen dann auf jeden Fall der Zustimmung für dich oder auch leider deiner Bekanntheit. Stehst du schon auf einer anderen Liste in aussichtsloser Position dann wie 5. Zu 6. finde ich nur zu. Manchmal hagelt es hier ganz schön Kritik aber das ist vielleicht eine ganz gute Übung für den späteren Umgang mit dem Chef.

  • Hallo Lilex, jetzt verstehe ich nur Bahnhof....

    Wenn ich mich in eine Wahlvorschlagsliste reinschreibe, dann sehe ich doch wer Listenführer ist und an die wievielte Position ich mich schreibe. Und wie soll das hinterher noch getauscht werden... Schere und Kleber?

    Wir sind eine Außenstelle und bekommen alles nur per Mail zugesandt. Und wenn wir dann die Listen kriegen, stehen die Leute alle schon drin. Da hat sich noch nie jemand extra eingetragen. Daher müsste ich mich vorher schon bei den Listenvertretern melden und drum bitten, mich an eine entsprechende Stelle zu setzen. Und vorher kenne ich sie nicht.



    Wenn du für den BR Kandidieren möchtest und keine Lobby in den vorhandenen Listen hast hilft nur eine Eigene Liste erstellen, Mitstreiter suchen, Stützunterschriften holen und Werbung machen. Die Stimmen die Du oder deine Liste bekommst entsprechen dann auf jeden Fall der Zustimmung für dich oder auch leider deiner Bekanntheit. Stehst du schon auf einer anderen Liste in aussichtsloser Position dann wie 5. Zu 6. finde ich nur zu. Manchmal hagelt es hier ganz schön Kritik aber das ist vielleicht eine ganz gute Übung für den späteren Umgang mit dem Chef.

    Lobby... hm.... Die beiden Listen sahen bisher so aus, dass die jeweils ersten 7 oder 8 Plätze durch bereits bestehende BRM besetzt sind. Wir haben ein 15er Gremium. Allerdings haben beide Listen ungefähr 30 Plätze. Und wenn man da vom Listenvertreter auf Rang 27 gesetzt wird, ist das blöd.


    Ich seh schon, es wird daruf hinaus laufen, dass ich eine eigene Liste machen. Entweder es klappt oder eben nicht. Zumindest ist es einen Versuch wert.


    Danke für Eure Antworten!

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Wir sind eine Außenstelle und bekommen alles nur per Mail zugesandt. Und wenn wir dann die Listen kriegen, stehen die Leute alle schon drin. Da hat sich noch nie jemand extra eingetragen.

    Also die Leute die auf der Vorschlagsliste stehen haben sich selbst eingetragen und unterschrieben, sonst geht es nicht. Das der Listenführer natürlich nur zu den Leuten geht die er auf seiner Liste haben will ist ja wohl auch klar. Da bleibt tatsächlich nur eine eigene Liste. Ob das Erfolg hat oder ob eure Außenstelle so klein ist das euch keiner wählt kann ich nicht sagen. Aber einen Versuch ist es vermutlich wert. Aber wenn die Listen schon aushängen ist immer noch meine Vermutung, dass die Frist hierfür bereits um ist. Was steht denn hierzu im Wahlausschreiben?

  • Wenn nur 15 BRM gewählt werden hat man natürlich als 16 oder höher auf einer Liste "kaum" (es könnte ja einer nicht wollen ;) ) eine Chance reguläres BRM zu werden.

    Als oberster auf einer Liste müsste rein mathematisch die Liste "1/15 der gültigen Stimmen bekommen um 1 BRM zustellen.

  • Also die Leute die auf der Vorschlagsliste stehen haben sich selbst eingetragen und unterschrieben, sonst geht es nicht.

    Sorry min Deern, aber hier denkst Du zu "eindimensional". Ja, üblicherweise werden die meisten Listen so aufgestellt, dass sich erst die Kandidaten eintragen, die mit ihrer Unterschrift auf dem Formular ihr Einverständnis zur Kandidatur erklären und üblicherweise auch gleich die Liste komplett stützen. (Das ist vermutlich mal das, was Dir durch den Kopf geht.)

    Aber die Wahlordnung sieht nur vor, dass die Kandidaten ihre Zustimmung zur Kandidatur schriftlich erklären müssen. Das können sie auch auf einem gesonderten Blatt tun (das dann natürlich mitsamt dem Wahlvorschlag beim Wahlvorstand einzureichen ist (oder der Wahlvorstand fordert die Zustimmung noch ein (heilbarer Mangel gem. § 8 (2) BetrVGDV1WO)). Insofern sehe ich das bisherige Procedere bei Lilex durchaus als noch im Rahmen an.


    Lilex

    Was du natürlich machen kannst: erstelle einen eigenen Wahlvorschlag. (Musst du nur genügend Unterschriften sammeln!) Diesen reichst du kurz vor Ablauf der Frist beim Wahlvorstand ein. Der sollte dann, im Rahmen der Prüfung, feststellen, dass du auf zwei Listen stehst. Das kann (und darf) er so nicht stehen lassen. Also wird er dich anschreiben und fragen, welche Kandidatur du aufrecht erhältst. Jetzt kannst du entscheiden, ob du den dir zugesagten Listenplatz erhalten hast und deine Kandidatur dort aufrecht erhältst, oder ob du doch lieber deine eigene Liste aufrecht erhältst. (Alternativ kannst du natürlich auch deine eigene Liste einreichen und gleichzeitig erklären, dass deine Kandidatur auf der anderen Liste gestrichen werden soll. Was vermutlich nicht geht, ist dich auf der anderen Liste jetzt noch einfach streichen lassen, den sobald die ersten Stützunterschriften drauf sind, darf die Liste nicht mehr verändert werden.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Moritz: ja tatsächlich. So wie du es schreibst ist der Weg den ich kenne. Aber Du hast Recht, dass kann man natürlich auch auf einem gesonderten Blatt machen. Aber das eine Liste mit Kandidaten ausgehängt wird bevor die Frist zur Einreichung beendet ist habe ich tatsächlich so noch nie erlebt. Wenn bereits Wählerlisten aushängen, vermute ich immer noch, dass dies vom Wahlvorstand zur Veröffentlichung gemacht wurde und die Frist zur Einreichung bereits vorüber ist. Aber hierzu hat Lilex noch nichts geantwortet.

  • nur mal zu meinem Verständnis: Angenommen, es gibt 2 Wählerlisten (ist das das gleiche wie Vorschlagslisten?). Diese werden schon viele Jahre voll ausgefüllt ausgehangen.

    ohne das Lilex was dazu sagt spekulieren wir mir, aber bei ihrer Annahme gehe ich nicht von einem konkreten Fall aus.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Wenn bereits Wählerlisten aushängen

    Wenn wir wirklich über die Wählerlisten reden, dann heißt das nur, dass die Wahl eingeleitet ist.

    das eine Liste mit Kandidaten ausgehängt wird bevor die Frist zur Einreichung beendet ist habe ich tatsächlich so noch nie erlebt

    Ich tatsächlich schon. War allerdings dann die Wahlwerbung der besagten Liste!


    Aber in der Tat, "eiern" wir hier gerade ziemlich rum... ich hatte Lilex aber so verstanden, dass sie das erst für die nächste Wahl braucht. Also noch(!) gar nicht soooo konkret.


    Aber die wichtigste Antwort hat ihr Markus ja (sogar im pluralis majestates) schon gegeben:

    zu 6. klaro, dafür sind wir ja da!

    :*


    Also abwarten und Tee trinken... (grmpf... meine Kanne meint gerade ich müsse erst noch wieder welchen kochen)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo,


    um das mal zu klären:

    es gibt 2 Wählerlisten (ist das das gleiche wie Vorschlagslisten?).

    Nein, das ist es nicht. Die Wählerliste ist das Verzeichnis aller wahlberechtigten Beschäftigten. Davon gibt es immer nur eine einzige Liste, die dem Wahlvorstand vorliegt bzw. dort zur Einsicht ausliegt.


    Eine Vorschlagsliste ist eine Liste mit Bewerber*innen zur BR-Wahl. Gibt es mehr als eine Vorschlagsliste (und somit Listenwahl), ist es eine reine Privatangelegenheit der Listenersteller, wen sie wegen einer Kandidatur ansprechen und wie sie die Reihung vornehmen.

    Und wer nicht gefragt wird von einem Listenersteller und kandidieren will, muß dann halt seine eigene Liste erstellen und versuchen, ausreichend Unterstützungsunterschriften zu bekommen. Es ist möglich, sich auf mehr als einer Vorschlagsliste aufstellen zu lassen. In diesem Fall muß der WV gem. § 6 Abs. 7 BetrVGDV1WO

    https://www.gesetze-im-internet.de/betrvgdv1wo/__6.html

    nachfragen, welche Bewerbung gilt.


    Allerdings halte ich bei allem Engagement diese Äußerung

    Rang, bei dem ich sicher als BRM gewählt werde?

    für ein Zeichen eines etwas fragwürdigen Demokratieverständnisses - insbesondere wegen der besonderen Unterstreichung des Wörtchens "sicher".

  • für ein Zeichen eines etwas fragwürdigen Demokratieverständnisse

    Kann ich so nicht finden. Es ist einfach Fakt, dass bei Listenwahlen die ersten Plätze die besten Chancen haben und die Chancen nach hinten hin immer kleiner werden.


    Und solange das

    Die beiden Listen sahen bisher so aus, dass die jeweils ersten 7 oder 8 Plätze durch bereits bestehende BRM besetzt sind. Wir haben ein 15er Gremium.

    die Attitüde des amtierenden Gremiums ist, darf man auch mit dem eigenen "Demokratieverständnis" dagegen an arbeiten, auch wenn andere das möglicherweise für fragwürdig halten...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

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  • Und deshalb ist Listenwahl auch zum Standard erhobener Mist. :cursing: Die MA wollen Personenwahl, die meisten BR ebenfalls, aber wenn man einmal eine Listenwahl hatte, findet man nie mehr zur Personenwahl zurück. Selbst wenn man jedem, ob Freund oder Feind anbietet, sie in die gemeinsame Liste aufzunehmen, kommt immer jemand mit einer eigenen Liste um die Ecke...


    Wahrscheinlich ist das politisch gewollt, weil die Wähler auch nur ein Gesamtpaket vorgesetzt bekommen, statt sich ihre "Interessenvertretung" frei konfigurieren zu können...

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Wahrscheinlich ist das politisch gewollt, weil die Wähler auch nur ein Gesamtpaket vorgesetzt bekommen, statt sich ihre "Interessenvertretung" frei konfigurieren zu können...

    Nö, das ist nicht nur wahrscheinlich so. Und wenn Du Dich mal mit dem Ende der Weimarer Republik beschäftigst, hast Du vermutlich auch eine Idee, warum das so ist.


    Aber einer bestimmten Größe ist das auch wirklich sinnvoll. (Stell Dir einfach mal eine Unternehmen mit 5000 AN vor, die für ihre 29 Plätze im BR tatsächlich die im Gesetz angedachten 58 Kandidaten haben. Wenn es dann dabei bleibt, dass jeder so viele Stimmen hat, wie es Plätze im Gremium gibt, möchte ich den Stimmzettel nicht ausfüllen müssen und, viel wichtiger noch, die Auszählung nicht leiten müssen. Den Spaß einer Personenwahl im 17er Gremium habe ich einmal mitgemacht... vielen Dank!)


    aber wenn man einmal eine Listenwahl hatte, findet man nie mehr zur Personenwahl zurück

    Das ist tatsächlich nicht meine Erfahrung. Aber ja, es wird schwer. Denn in der Tat, wenn bestimmte AN erst einmal verstanden haben, dass es viel einfacher ist über eine Liste "sicher" in den BR zu kommen (und wer will ihnen vorwerfen, dass sie sich an das Gesetz halten?), warum sollten sie dann das Risiko eingehen, sich wirklich profilieren zu müssen, damit sie auch genügend Stimmen erhalten?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Und deshalb ist Listenwahl auch zum Standard erhobener Mist. :cursing: Die MA wollen Personenwahl, die meisten BR ebenfalls, aber wenn man einmal eine Listenwahl hatte, findet man nie mehr zur Personenwahl zurück. Selbst wenn man jedem, ob Freund oder Feind anbietet, sie in die gemeinsame Liste aufzunehmen, kommt immer jemand mit einer eigenen Liste um die Ecke...


    Wahrscheinlich ist das politisch gewollt, weil die Wähler auch nur ein Gesamtpaket vorgesetzt bekommen, statt sich ihre "Interessenvertretung" frei konfigurieren zu können...

    Man kann mit einer Listenwahl im übrigen auch dafür sorgen das alle Bereiche bzw. Betriebe in einem Gemeinschaftsbetrieb auch im Betriebsrat vertreten sind. Kleine Betriebe mit 200 Mitarbeiter haben sonst gegenüber einem Gemeinschaftsbetrieb mit 2000 Mitarbeitern kaum eine Chance einen Mitarbeiter im Gremium zu haben.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Puh.... so viele Antworten. Erst mal: Mir geht es um die ganz normale BRW 2022.


    Seit der ersten Wahl (ist schon laaaange her) kennen wir nur diese beiden Listen. Es gab weder mal 3 noch wurde mal Personenwahl durchgeführt. Wie ich nun in letzter Zeit aber mitbekommen habe, sind sehr viel MA mit dem BR sehr unzufrieden und werfen ihm regelrecht ein "Nichts tun" bzw. "Kuschelrunden mit den AG" vor.


    Allerdings halte ich bei allem Engagement diese Äußerung

    für ein Zeichen eines etwas fragwürdigen Demokratieverständnisses - insbesondere wegen der besonderen Unterstreichung des Wörtchens "sicher".

    Was ist daran fragwürdig? Wenn ich wie letzte Wahl auf Platz 22 stehe, ist man halt sicher nicht im regulären BR. Nicht mal als Nachrücker hat man da eine Chance. (1. Liste 34 Vorschläge, 2. Liste 29 bei 13er Gremium - also kein 15er) Warum also ist es fragwürdig zu versuchen, auf einen höheren Platz eingetragen werden?


    Und es ist auch so bei uns, dass da vom Listenvertreter niemand gefragt wird. Die MA melden ihr Interesse an und werden dann auf eine der beiden Listen gesetzt. Und ich habe die Vermutung, dass einige dieser MA sich nur wählen lassen, um "drin" zu sein. In Bezug auf BR ist nämlich unser AG bisher sehr unkompliziert, weil der BR ja immer nur mit Wattebäuschchen wirft.


    Vielen Dank für Eure Tipps, einige davon haben mir schon echt viel weiter geholfen :thumbup:

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • dass einige dieser MA sich nur wählen lassen, um "drin" zu sein.

    das ist unabhängig von Personen- oder Listenwahl, diese "Platzbesetzer" hast Du immer dabei.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.