Ich denke es wäre auch für die Rubrik Lach und Sachgeschichten

  • Moin,

    NEIN. Ich wollte nur mal aufzeigen, mit was wir es zutun haben.

    Es ist schon beim Anwalt und wird geprüft.

    Sorry, ich wollte keine Analyse.

  • Ich glaube, das ist so ein Fall, wo ich beim nächsten Monatsgespräch dem AG erklären würde: Danke für den Entwurf. Haben wir uns intensiv mit beschäftigt. Und sind nach 3 Minuten zum Ergebnis gekommen: Nur über unsere Leichen...


    Sieh es sportlich. Aber schön finde ich den doppelten Rittberger dann doch. Erst zu sagen, dass das System zur Beurteilung nicht ausreicht um in nächsten Abschnitt zu erklären, dass man genau das vor habe... ^^:D^^:P8oX/

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Stefan,


    ein ganz normaler Entwurf von Seiten des Arbeitgebers, jetzt seit ihr an der Reihe die Punkte zu benennen die ihr noch darin haben wollt bzw. die geändert werden müssen damit ihr zustimmt.

    denn ohne eure Zustimmung läuft hier nichts, denn die Einführung dieser Software unterliegt §87 Abs.1 Punkt 6 BetrVG


    Deshalb verhandeln und wenn festgefahren Einigungsstelle.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Nur über unsere Leichen..

    Oh nein... und was wenn er es wörtlich nimmt =O


    Tatsächlich hat der AG hier erst mal ein wenig Zucker verteilt (Leistungskontrolle nicht möglich) und dann die "Bittere Pille" versucht euch unterzuschieben (wie genau läuft die Leistungskontrolle ab). Aber irgendwie ist doch die normale Vorgehensweise der AG. Nun setzt man sich zusammen und erklärt dem AG das man das Haar in der Suppe gefunden hat und wie man sich die BV vorstellen kann. Der Versuch dem BR so eine Formulierung unterzujubeln ist ja erst mal nicht strafbar. ;)

  • Also ein bisschen witzig ist ja doch schon. Verhaltenskontrollen sind definitiv ausgeschlossen....aber wenn wir sie doch machen gehen wir so damit um....


    Ja ich glaube anhand deiner anderen Threads das euer Arbeitgeber nach dem "Man kann es ja mal versuchen Motto" lebt. Definitiv testet er eure Grenzen aus bzw. stellt eure Kompetenz auf den Prüfstand. Wenn die BV schon beim Anwalt liegt, dann wird er euch auch entsprechend beraten, ich möchte nur noch einen Hinweis geben, sofern der Anwalt es nicht macht was ich mir fast aber nicht vorstellen kann, Löschfristen regeln. Solltet ihr ein System im Einsatz haben, was auf einer europäischen Cloud läuft, sollte das eigentlich schon im System vorgesehen sein.


    Aber eigentlich ist ein dehnbares Wort ;)