BV wie vorgehen?

  • Wenn wir diesbezüglich eine BV abschließen wollen hat das schon seinen Sinn.

    eigentlich wollen hier alle Dir helfen, aber wenn Du unsere Fragen damit beantwortest, dass alles schon seinen Sinn hat und keine weiteren Infos rausrückst, dann werden sich die antworten hier weiterhin darum drehen was du nicht sagst und wirkliche Hilfe wirst du nicht bekommen

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Unser Ag meint das soll der GBR regeln, wir möchten das aber selber in einer BV regeln.

    Etwas Grundsätzliches: Die Zuständigkeit ist kein Wunschkonzert.


    Der GBR ist dann zuständig wenn etwas das gesamte Unternehmen oder mehrere Betriebe betrifft und nicht durch den Örtlichen BR geregelt werden kann.

    Ob ihr das könnt müsst ihr entscheiden.

    Könnt ihr es seid ihr auch zuständig. Wobei sich das Können nicht auf eure Fähigkeiten bezieht sondern auf eure Möglichkeiten.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

    Einmal editiert, zuletzt von erco () aus folgendem Grund: Es wurde nicht alles was ich geschrieben hatte auch gepostet.