BV wie vorgehen?

  • Hallo

    wir möchten eine BV über das versenden von Betrieblicher Post regeln.

    Diese soll nur noch digital verschickt werden.

    Unser Ag meint das soll der GBR regeln, wir möchten das aber selber in einer BV regeln.

    Wie würdet Ihr da vorgehen?

    2 Besprechungstermine machen, wenn diese nicht angenommen werden die Eingingungsstelle anrufen?

    :?:

  • Hallo Rübezahl, ich sehe hier auch erst mal nicht den GBR als zuständig.


    Wenn die Besprechungstermine nicht angenommen werden und auch kein Ersatztermin vorgeschlagen wird würde ich das noch mal mit ins Monatsgespräch nehmen.

    Vielleicht stehe ich da auf dem Schlauch, aber eine erzwingbare BV die zur Einigungsstelle geht sehe ich hier gerade nicht. :/ §87 (1) Nr.1 :?:


    Solange ihr keine Beauftragung an den GBR macht gilt die vom GBR abgemachte BV eben für euren Standort nicht. Wenn der AG eine BV von euch möchte muß er sich rühren.

  • Hallo

    ich dachte da an:

    Betriebsverfassungsgesetz

    § 87 Mitbestimmungsrechte

    (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: 1.Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb;

  • wir möchten eine BV über das versenden von Betrieblicher Post regeln.

    Diese soll nur noch digital verschickt werden.

    Vielleicht stehe ich ja gerade einfach nur mit beiden Beinen auf der Leitung, aber - warum braucht es dazu eine BV?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Ah ok.

    Wir haben Mitarbeiter die nutzen in der regel während der Arbeitszeit kein Digitales Endgerät.

    Müssen die nicht wenn sie arbeiten.

    Es soll also geregelt werden wie oft sind sie verpflichtet auf ihr Smartphone/Tablet zu schauen um nach Post vom Ag zu sehen.

    Was passiert wenn kein Empfang da ist?

    Es soll nicht viel geregelt werden.

  • Wir haben Mitarbeiter die nutzen in der regel während der Arbeitszeit kein Digitales Endgerät.

    d.h. sie nutzen es in der Regel nach der AZ.

    Dann wäre es ja ein privates Endgerät, oder bekommt ihr dienstliche Endgeräte nur für den privaten Gebrauch?



    Was passiert wenn kein Empfang da ist?

    was will man dazu in einer BV regeln?

    Es soll also geregelt werden wie oft sind sie verpflichtet auf ihr Smartphone/Tablet zu schauen um nach Post vom Ag zu sehen.

    dann müsste der AG doch dann die BV haben wollen, wen er sicherstellen will, dass die AN die Post vom AG entgegen nehmen?

    Warum werdet ihr als BR da aktiv und wollt den AG dann auch noch zwingen?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Es soll also geregelt werden wie oft sind sie verpflichtet auf ihr Smartphone/Tablet zu schauen um nach Post vom Ag zu sehen.

    =O


    Von mir aus könnt ihr in eure BV reinschreiben, was ihr wollt. Wenn der AG was von mir will, dann sollte er dafür sorgen, dass er mich erreicht. Und wenn er das nicht sicherstellen kann und/oder will, dann muss er damit leben, dass er mich nicht erreicht. Punkt!


    Um da mal einen bekannten Südeuropäer sinngemäß zu zitieren: "Isch 'abe ga kein 'andy!"

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Also

    Es sind dienstliche Endgeräte, die natürlich nur während der Arbeitszeit dienstlich genutzt werden sollen

    Wir möchten das regeln bevor der GBR das mal wieder unsinnig regelt.

    Wenn es dazu eine GBV gibt ist es schwer diese für ungültig zu erklären.

    Wir sehen das auch als Sinnvoll an alle Post nur noch Digital zu verschicken, spart Papier und Zeit.

  • War denn bei Euch auch geregelt, wie oft die Mitarbeiter ans schwarze Brett gucken mussten? Jetzt ist es eben nur ein digitales schwarzes Brett.


    Wenn ihr den GBR nicht beauftragt kann er für euch nichts regeln, das braucht ihr auch nicht für ungültig erklären.

  • Wir möchten das regeln bevor der GBR das mal wieder unsinnig regelt.

    Auf die Gefahr hin, dir auf die Füße zu treten: Ich denke jede Regelung dazu ist unsinnig.


    Wenn es Geräte des AG sind, dann kann/darf/muss der AN selbstverständlich da auch mal einen Blick drauf werfen, wenn er darüber in Kontakt mit dem AG steht. Aber wozu soll eine Regelung "wann und wie oft" sinnvoll sein? Ich bin gerade im Flow, muss jetzt aber unterbrechen, weil mein Wecker sagt "Du musst jetzt auf das Handy schauen", obwohl dort gar keine Nachrichten angekommen sind?


    Im Übrigen: so ein GBR fällt ja nicht vom Himmel, sondern wird aus den (u.a.) von euch entsandten Vertretern gebildet. Und wenn (was ich in diesem Fall auch so annehmen würde), der GBR offensichtlich unzuständig ist, dann ist es auch gar kein Problem eine solche GBV "zu kassieren".

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

    Einmal editiert, zuletzt von Moritz ()

  • Der GBR regelt einfach und der Ag findet das toll.

    kann das sein, das ihr euch mit dem GBR um Kompetenzen und Zuständigkeiten streitet und der AG sich das "belustigt" von außen anschaut?

    Ich habe den Eindruck, der AG spielt BR und GBR gegeneinander aus und erreicht was er erreichen wollte?


    Weil das Thema der BV ist wohl eher ein "Nebenkriegsschauplatz"


    nur mal so mein Eindruck. (bitte nicht persönlich nehmen, ist eine rein sachliche Äußerung)

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Hallo Rübezahl,


    Ihr solltet für Euch als BR erst mal klären, was denn alles rechtssicher elektronisch versendet werden kann. Es gibt einige Rechtsgebiete, bei denen elektronische Post noch nicht als rechtssicherer Übertragungsweg zugelassen ist.

  • Wir arbeiten auf Baustellen

    was denn alles rechtssicher elektronisch versendet werden kann

    Auch wenn ich da gerade nur im Kaffeesatz lese, aber ich glaube, das ist weniger ihr Problem. Ich vermute hier geht es eher um so Dinge der Disposition (wann wird welches Material geliefert, oder welcher Kollege steht wann nicht zur Verfügung).


    Aber wenn das bisher papierhaft gemacht wurde (dafür spricht zumindest das hier)

    ... das versenden von Betrieblicher Post regeln.

    Diese soll nur noch digital verschickt werden

    dann fehlt mir da gerade jegliches Vorstellungsvermögen, warum das auf einmal alles zeitkritisch und mit irgendwelchen Vorgaben versehen sein muss/soll.


    Aber das muss ja jeder BR für sich entscheiden, wofür er wieviel Energie aufzubringen gedenkt...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • also ich habe auch den Sinn und Zweck dieser BV noch nicht so ganz verstanden.

    zur Gültigkeit einer GBV wenn der GBR nicht originär zuständig ist wurde schon alles gesagt.


    Rübezahl es wäre evtl. ganz gut wenn du uns mal die betriebliche Post erklären würdest was denn so alles damit gemeint ist.


    Evtl wird uns dann der sinn des Ganzen klarer, bisher geht es mir wie Moritz


    dann fehlt mir da gerade jegliches Vorstellungsvermögen

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Vorgehen BV


    1. Initiator schreibt BV Entwurf

    2. Entwurf wird der "gegenerischen" Seite übermittelt

    3. Verhandlungen finden statt

    4a. Erfolgreiche Verhandlung => Abschluss der BV

    4b. Verhandlungen nicht erfolgreich => Prüfung ob BV erzwingbar ist

    5a. erzwingbare BV => Einigungsstelle

    5b. nicht erzwingbare BV => scheitern der Verhandlungen, keine BV

  • Guten Morgen Rübezahl,


    wie mann bei Streitigkeiten über die Zuständigkeit des GBR vorgeht, ist hier relativ gut beschrieben. Das ist der offizielle und rechtliche Weg.


    Ich weiß jetzt nicht, wie gut euer Kontakt zum GBR ist und ob von euch BRm entsandt sind. Aber der informelle Weg wäre auch noch zu bedenken. Man könnte ja mal beim GBR anrufen und ihm von der Sachlage erzählen und mit ihm sprechen, wie er die Zuständigkeit sieht und ob es nicht besser wäre, wenn der GBR sagt, dass er damit nichts zu tun haben möchte, weil das auf betrieblicher Ebene besser geregelt werden kann.


    Dann überlegt euch, was ihr regeln wollt und was auf keinen Fall geht, checkt die rechtliche Lage ab, legt auf eure Forderungen noch ein wenig drauf, macht einen Entwurf und dann ab in die Verhandlung.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • es geht ja nicht um sinn oder Unsinn einer BV sondern um das vorgehen.

    Wenn wir dies aber nicht beurteilen können, bleibt es für uns offen, ob es sich um eine erzwingbare oder freiwillige BV handelt. Somit wird es schwer einen Rat zur Vorgehensweise zu gegeben. Aber dies hier:


    2 Besprechungstermine machen, wenn diese nicht angenommen werden die Eingingungsstelle anrufen?

    wäre mir pauschal zu wenig um eine Verhandlung als gescheitert anzusehen könnte aber trotzdem im Einzelfall zutreffen.