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Hallo Rübezahl, ich sehe hier auch erst mal nicht den GBR als zuständig.
Wenn die Besprechungstermine nicht angenommen werden und auch kein Ersatztermin vorgeschlagen wird würde ich das noch mal mit ins Monatsgespräch nehmen.
Vielleicht stehe ich da auf dem Schlauch, aber eine erzwingbare BV die zur Einigungsstelle geht sehe ich hier gerade nicht. §87 (1) Nr.1
Solange ihr keine Beauftragung an den GBR macht gilt die vom GBR abgemachte BV eben für euren Standort nicht. Wenn der AG eine BV von euch möchte muß er sich rühren.
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: 1.Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb;
Es soll also geregelt werden wie oft sind sie verpflichtet auf ihr Smartphone/Tablet zu schauen um nach Post vom Ag zu sehen.
Von mir aus könnt ihr in eure BV reinschreiben, was ihr wollt. Wenn der AG was von mir will, dann sollte er dafür sorgen, dass er mich erreicht. Und wenn er das nicht sicherstellen kann und/oder will, dann muss er damit leben, dass er mich nicht erreicht. Punkt!
Um da mal einen bekannten Südeuropäer sinngemäß zu zitieren: "Isch 'abe ga kein 'andy!"
Wir möchten das regeln bevor der GBR das mal wieder unsinnig regelt.
Auf die Gefahr hin, dir auf die Füße zu treten: Ich denke jede Regelung dazu ist unsinnig.
Wenn es Geräte des AG sind, dann kann/darf/muss der AN selbstverständlich da auch mal einen Blick drauf werfen, wenn er darüber in Kontakt mit dem AG steht. Aber wozu soll eine Regelung "wann und wie oft" sinnvoll sein? Ich bin gerade im Flow, muss jetzt aber unterbrechen, weil mein Wecker sagt "Du musst jetzt auf das Handy schauen", obwohl dort gar keine Nachrichten angekommen sind?
Im Übrigen: so ein GBR fällt ja nicht vom Himmel, sondern wird aus den (u.a.) von euch entsandten Vertretern gebildet. Und wenn (was ich in diesem Fall auch so annehmen würde), der GBR offensichtlich unzuständig ist, dann ist es auch gar kein Problem eine solche GBV "zu kassieren".
Ihr solltet für Euch als BR erst mal klären, was denn alles rechtssicher elektronisch versendet werden kann. Es gibt einige Rechtsgebiete, bei denen elektronische Post noch nicht als rechtssicherer Übertragungsweg zugelassen ist.
was denn alles rechtssicher elektronisch versendet werden kann
Auch wenn ich da gerade nur im Kaffeesatz lese, aber ich glaube, das ist weniger ihr Problem. Ich vermute hier geht es eher um so Dinge der Disposition (wann wird welches Material geliefert, oder welcher Kollege steht wann nicht zur Verfügung).
Aber wenn das bisher papierhaft gemacht wurde (dafür spricht zumindest das hier)
dann fehlt mir da gerade jegliches Vorstellungsvermögen, warum das auf einmal alles zeitkritisch und mit irgendwelchen Vorgaben versehen sein muss/soll.
Aber das muss ja jeder BR für sich entscheiden, wofür er wieviel Energie aufzubringen gedenkt...
wie mann bei Streitigkeiten über die Zuständigkeit des GBR vorgeht, ist hier relativ gut beschrieben. Das ist der offizielle und rechtliche Weg.
Ich weiß jetzt nicht, wie gut euer Kontakt zum GBR ist und ob von euch BRm entsandt sind. Aber der informelle Weg wäre auch noch zu bedenken. Man könnte ja mal beim GBR anrufen und ihm von der Sachlage erzählen und mit ihm sprechen, wie er die Zuständigkeit sieht und ob es nicht besser wäre, wenn der GBR sagt, dass er damit nichts zu tun haben möchte, weil das auf betrieblicher Ebene besser geregelt werden kann.
Dann überlegt euch, was ihr regeln wollt und was auf keinen Fall geht, checkt die rechtliche Lage ab, legt auf eure Forderungen noch ein wenig drauf, macht einen Entwurf und dann ab in die Verhandlung.
es geht ja nicht um sinn oder Unsinn einer BV sondern um das vorgehen.
Wenn wir dies aber nicht beurteilen können, bleibt es für uns offen, ob es sich um eine erzwingbare oder freiwillige BV handelt. Somit wird es schwer einen Rat zur Vorgehensweise zu gegeben. Aber dies hier: