längere Kurzarbeit - Verfügbarkeit Mitarbeiter

  • Hallo zusammen,


    wir haben einen Mitarbeiter, der für mehrere Monate in 100% Kurzarbeit gehen soll. Nun stellt sich natürlich die Frage inwiefern er kurzfristig zur Verfügung stehen muss, falls er aus unvorhersehbaren Gründen benötigt wird. Es kann ja kaum verlangt werden, dass er von März bis September daheim sitzt und immer bereit ist am nächsten Tag in die Firma kommen zu müssen, zumal ihm auch kommuniziert wird, dass er bis September daheim bleiben soll.
    - in wie fern muss er erreichbar sei?

    - wie viel vorher muss man ihn informieren, falls er doch kommen muss?

    Klar, Kurzarbeit ist kein Urlaub und er muss der Firma bei Bedarf zur Verfügung stehen. Nur ist dies jedoch ein besonders langer Zeitraum und der Mitarbeiter hätte gern etwas Planungssicherheit.

  • In welcher Hinsicht will der Kollege Planungssicherheit? Wie lange er weg fahren kann?

    Der Kollege muss sich darauf einstellen das er mit der in der Betriebsvereinbarung vereinbarten Ankündigungsfrist wieder zur Arbeit erscheinen muss.
    Besteht die Möglichkeit das der Kollege für Krank ausgefallene andere Kollegen arbeiten kommen muss? Dann ist dort die Ankündigungsfrist noch kürzer.

    Habt ihr geklärt welche First und Art der Erreichbarkeit für die Agentur für Arbeit, welche ja die Lohnersatzleistung Kurzarbeitergeld am Ende bezahlt im Fall von § 98 SGB III (4) Persönliche Voraussetzungen gilt?

    Weil die Agentur für Arbeit kann den Kollegen auch jederzeit an ein anderes Unternehmen vermitteln. Sie bezahlt ja die Lohnersatzleistungen auf Antrag des Arbeitgebers der erst mal den Arbeitnehmer bezahlt und dann den Ersatz von der Agentur für Arbeit bekommt.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Ja. In der Hinsicht, dass er gerne mal seine Eltern besuchen würde, die 800 km entfernt wohnen.


    Bezüglich der Agentur für Arbeit werden derzeit hauptsächlich Telefontermine vergeben. Bei einer Ortsterminen bekommt man normalerweise mindestens 1 Tag vorher die Einladung. Das ist machbar. Aber am Montag um 17:00 Uhr einen Anruf bekommen, dass man am Dienstag früh um 6:00 Uhr in der Firma sein muss ist knapp. Er kann natürlich die ganze Nacht durch fahren, aber als Maschinenbediener sollte er aus Sicherheitsgründen ein paar Stunden geschlafen haben bevor er zu einer 8 Stunden Schicht antritt.


    Danke ersteinmal für deine Einschätzung.

  • Ja. In der Hinsicht, dass er gerne mal seine Eltern besuchen würde, die 800 km entfernt wohnen.


    Bezüglich der Agentur für Arbeit werden derzeit hauptsächlich Telefontermine vergeben. Bei einer Ortsterminen bekommt man normalerweise mindestens 1 Tag vorher die Einladung. Das ist machbar. Aber am Montag um 17:00 Uhr einen Anruf bekommen, dass man am Dienstag früh um 6:00 Uhr in der Firma sein muss ist knapp. Er kann natürlich die ganze Nacht durch fahren, aber als Maschinenbediener sollte er aus Sicherheitsgründen ein paar Stunden geschlafen haben bevor er zu einer 8 Stunden Schicht antritt.


    Danke ersteinmal für deine Einschätzung.

    Das mit den 800 km und Übernachtung kann der Kolleg/in vergessen. Das gibt nichts als Probleme wenn die Agentur für Arbeit meint ihn vermitteln zu wollen.
    Bei uns wurde von einer Frist von 3 bis 4 Stunden gesprochen vom Arbeitgeber nachdem dieser den Hinweis wegen der Vermittlung bekommen hat.
    Im schlimmsten Fall entfällt halt das Kurzarbeitergeld. Und wenn damit die Firma unter die 10% Grenze rutscht nicht nur für ihn.

    Die Agentur für Arbeit ist da relativ schmerzbefreit was das kürzen da angeht. Die haben nämlich in der Zwischenzeit gemerkt was das für Beträge bei Ihnen sind die da auflaufen im Kurzarbeitergeld.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Roadrunner gibt es eine BV und wenn ja ist dort sicherlich eine Ankündigungsfrist enthalten.

    Die Möglichkeit, dass man zur Zeit in ein anderes Arbeitsverhältnis vermittelt wird halte ich für ziemlich unwahrscheinlich wenn doch rufe ich bei der Agentur für Arbeit an sage bin bei der Mutter die weit wohnt und mache einen passenden Termin aus!

  • Die Möglichkeit, dass man zur Zeit in ein anderes Arbeitsverhältnis vermittelt wird halte ich für ziemlich unwahrscheinlich wenn doch rufe ich bei der Agentur für Arbeit an sage bin bei der Mutter die weit wohnt und mache einen passenden Termin aus!

    Da würde ich dann davon ausgehen das die Agentur für Arbeit sofort die Leistungspflicht einstellt und das Unternehmen für den Mitarbeiter kein Kurzarbeitergeld mehr bekommt.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • ganz klar,

    Kurzarbeit ist Arbeit und man hat verfügbar zu sein. Kurzarbeit ist und bleibt damit Arbeitszeit!!

    Wenn die BV nichts regelt, dann reicht der Anruf und du bist umgehend am gleichen Tag noch im Betrieb!


    Wenn du zu den Eltern fahren willst, dann nehme Urlaub, und du kannst machen was du willst.

    Bekommst die Zeit dann auch voll bezahlt.


    Ich verstehe das ganze nicht, Kurzarbeit ist keine Freizeit und kein Urlaub, was sollen solche Fragen? Wenn die Arbeitsagentur sagt, Junge für dich ist Kurzarbeit bis September gemeldet, ich habe hier einen Job für die 4 Monate in der Printenfabrik, gehe da hin, dann muss du dahin! In dem Moment endet die Kurzarbeit und du bist wieder beschäftigt.


    Gruß

    rabauke

  • Rabatte ich brauche keinen Urlaub um zu den Eltern zu fahren! Während der Kurzarbeit besteht keine Arbeitspflicht und ich kann machen was ich will! Wenn eine Vorankündigung in der BV geregelt ist kann ich mich auch darauf verlassen im eigenen Betrieb wenn die Agentur für Arbeit meint sie muss mich in eine Printenfabrik einsetzen geschieht dies auch nicht in ein paar Stunden!

  • Suppenkasper Kurzarbeit ist kein Hausarrest und es gibt keine Verpflichtung sich zu Hause aufzuhalten!

    Nein es ist kein Hausarrest aber ich muss mich haushaltsnah aufhalten. Weiter entfernen ist nicht. Grenzbereich war bei uns von Stuttgart der Bodensee als Tagesausflug.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Suppenkasper irgendwelche Rechtsgrundlage für deine Behauptung?

    Einerseits die Aussage gegenüber der Firma bei uns von der Agentur für Arbeit. Und wie Rabbauke geschrieben hat ist Kurzarbeit Arbeitszeit bei der die Firma die Arbeitsleistung nicht abnehmen kann. Und dafür weil es ein Arbeitsausfall ist "Lohnersatzleistungen" von der Agentur für Arbeit bekommt. Und zwar den Individuellen Anspruch des Mitarbeiters auf Kurzarbeitergeld welchen der Arbeitgeber selbst berechnet und dann von der Agentur für Arbeit im Nachgang bekommt.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Suppenkasper glaubst du jeden Quatsch den man Dir erzählt?

    Nein das tue ich definitiv nicht. Ich kann mich auch an Probleme erinnern die dann entstanden sind aufgrund der Mitteilung im Unternehmen. Und wir sind kein Kleinbetrieb sondern ein etwas größerer Laden.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Was hat das mit der Größe des Unternehmens zu tun? In der Regel gibt es eine BV in der geregelt ist in was für einem Zeitraum mich der AG wieder zur Arbeit holen kann. Wenn die Agentur für Arbeit mich vermittelt ist es auch keine Sache die in ein paar Stunden über die Bühne geht! Ob ich da mit dem Privatjet in Sizilien bin oder mit dem E Bike am Bodensee geht keinen was an!

  • Wir haben in unserer BV geregelt, dass der Arbeitgeber vor individuellem Arbeitsbeginn am Vortag den Einsatz für den Folgetag anmelden muss. Wir hatten aber in unserer kompletten Kurzarbeit nur 2 Fälle, wo der AG das auch genutzt hat. Bei einem war es noch dazu so, dass sie wirklich außer Landes war, ja ist schon ein bisschen her und sie 2 Tage später erst einen Rückflug hatte. Der AG hatte damit aber kein Problem.


    Ich würde da mit ganz offenen Karten spielen, Führungskraft anrufen: "Schau mal ich will von Di-Fr diese Woche zu meinen Eltern fahren, was meinst du, wie sind die Chancen, dass ihr mich braucht?" Selbst bei einer nicht einsichtigen Führungskraft kann es ja nicht schlimmer werden, wie es schon ist mit der Ankündigungsfrist. In Richtung Agentur ist es natürlich was anderes, das Risiko besteht dann, dass ich auf dem Absatz wieder kehrt machen muss. Aber selbst die werden eher nicht direkt für den Folgetag was haben.

  • Suppenkasper irgendwelche Rechtsgrundlage für deine Behauptung?

    Hallo alter Schwede, hast du eine Rechtsgrundlage für deine Behauptungen?

    Das vom Suppenkasper beschriebene geht aus dem Merkblatt 8a der Agentur für Arbeit zur Kurzarbeit hervor. Du hast bei der Vermittlung von Arbeit mitzuwirken und zwar so wie die Agentur es von dir fordert. Daher hat der Suppenkasper vollkommen recht, wenn du eine Urlaubsreise Antritts, dann musst du eben Urlaub nehmen. Urlaub wäre hier sicher auch die Reise über 800 km. Anders sieht es evtl. aus, wenn du dort "auf der Suche nach Arbeit" bist. Sollten die Ankündigungszeiten des Betriebs (lt. BV) diese Reise zulassen würde ich es machen, und bei der Agentur würde mir zur Not auch was einfallen weshalb ich erst übermorgen kommen kann.... Aber die Rechtslage ist eben so.

  • Hallo,


    hier müssen zwei Ebenen sorgsam getrennt werden.


    Auf der betrieblichen Ebene ist es Sache der Betriebsparteien, die Verfügbarkeit zu regeln. Dabei kann sehr wohl ein Abruf innerhalb von 1 Arbeitstag vereinbart werden. Dabei ist aber zu berücksichtigen, an welchen Tagen ein in Kurzarbeit befindlicher AN normalerweise arbeitet. Ein AN mit festgeschriebener ArbZ Mo-Fr. muß am Wochenende nicht zur Verfügung stehen und muß auch nicht erreichbar sein. Bei Arbeiten nach Dienstplan mit unregelmäßigen freien Tagen gelten die Dienstpläne zumindest in Bezug auf freie Tage grundsätzlich weiter, wenn diese entsprechend langfristig "gesetzt" sind.


    Für die Verfügbarkeit ggü. der Arbeitsagentur gelten dieselben Vorschriften wie auch sonst in der Arbeitsvermittlung. Hier muß ein kurzarbeitender AN grundsätzlich unter der Woche (Mo-Fr) der vermittlung innerhalb von einem Tag zur verfügung stehen. Allerdings sehen die AAen derzeit von einer aktiven Arbeitsvermittlung innerhalb der ersten 6 Monate der Kurzarbeit ab.


    Suppenkasper liegt damit grundsätzlich richtig mit seinen Einschätzungen.

  • wohin soll einen das AA den vermitteln, wenn man quasi auf Abruf für den eigenen AG steht?

    Grundsätzlich könnte das AA dieses, aber praktisch ist das doch wohl ausgeschlossen. Dafür müsste das AA auch schon eine etwas längere Planungssicherheit haben.


    Bei uns waren die Pläne immer für den Monat und in diesen Ausnahmefällen wurde dann mit dem MA gesprochen wie schnell das geht, meist dann am nächsten Tag oder übernächsten Tag. Der MA plant ja auch die Kinderbetreuung o.ä. entsprechend dem KA-Plan.


    Ich würde nur mit dem AG sprechen ob man das gereglt bekommt, mehr nicht.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Was hat das mit der Größe des Unternehmens zu tun? In der Regel gibt es eine BV in der geregelt ist in was für einem Zeitraum mich der AG wieder zur Arbeit holen kann. Wenn die Agentur für Arbeit mich vermittelt ist es auch keine Sache die in ein paar Stunden über die Bühne geht! Ob ich da mit dem Privatjet in Sizilien bin oder mit dem E Bike am Bodensee geht keinen was an!

    Naja ein Dax notiertes Unternehmen will vielleicht einfach keine öffentlichkeitswirksame "Werbung" in den Medien über Verfehlungen.
    Das mit dem Ausland ist dann das nächste Thema was einem auf die Füsse fällt. Quarantäne bei der Rückkehr und eventuelle Steuerliche Themen wenn man länger aus dem Ausland z. B. in der IT Arbeiten würde.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)