längere Kurzarbeit - Verfügbarkeit Mitarbeiter

  • wir haben einen Mitarbeiter, der für mehrere Monate in 100% Kurzarbeit gehen soll.

    Zum Verständnis: warum betrifft es nur einen Mitarbeiter? Sollte die Kurzarbeit nicht aufgeteilt werden, wenn es mehrere vergleichbare Jobs gibt?


    Kurzarbeit ist Arbeit und man hat verfügbar zu sein. Kurzarbeit ist und bleibt damit Arbeitszeit!!

    So vollkommen kann man das aber auch nicht gleich setzen. Wenn es denn Arbeitszeit ist, muss es auch wie Arbeitszeit bezahlt werden und nicht mit 60/67%.

  • Hallo,

    mich würde vom Roadrunner interessieren ob die BV was regelt?

    Ebenso warum nur ein Kollege über Monate in Kurzarbeit geht? Hat er was ausgefressen, oder ist er als einziger in der Abteilung?

    Bei uns wird die Kurzarbeit nach Möglichkeit gleichmäßig auf die betroffenen Kollegen verteilt. Nicht nach dem Motto den Kollegen mag ich nicht also schicke ich nur den einen in Kurzarbeit.

    Der Roadrunner könnte mal antworten.

  • Für die Verfügbarkeit ggü. der Arbeitsagentur gelten dieselben Vorschriften wie auch sonst in der Arbeitsvermittlung. Hier muß ein kurzarbeitender AN grundsätzlich unter der Woche (Mo-Fr) der Vermittlung innerhalb von einem Tag zur verfügung stehen. Zitat Albracin


    Da steht aber nirgends was von irgendeinem Umkreis!

    Ich bleibe dabei wenn ich während der Kurzarbeit meine 800km entfernten wohnende Eltern besuche ist dies mein gutes Recht. Wenn ich dann wirklich mal ne Nacht durchfahren muss und den nächsten Tag müde bin geht das weder den AG noch der Agentur für Arbeit etwas an!


    Und da ist es auch egal ob ich bei Daimler Benz arbeite oder bei Eisen Müller ;)

  • Hallo,

    mich würde vom Roadrunner interessieren ob die BV was regelt?

    Ebenso warum nur ein Kollege über Monate in Kurzarbeit geht? Hat er was ausgefressen, oder ist er als einziger in der Abteilung?

    Bei uns wird die Kurzarbeit nach Möglichkeit gleichmäßig auf die betroffenen Kollegen verteilt. Nicht nach dem Motto den Kollegen mag ich nicht also schicke ich nur den einen in Kurzarbeit.

    Der Roadrunner könnte mal antworten.

    Hallo ELBARADO,


    bitte entschuldige die späte Reaktion. Der Roadrunner wurde gestern von seiner Frau zur Kinderbespaßung abgestellt und hatte in der Frühschicht heute alle Hände voll zu tun...

    In unserer BV ist nichts geregelt hinsichtlich der Vorankündigungszeiten. Ebensowenig was den Urlaubsanspruch bei % Kurzarbeit betrifft. Ausgefressen hat der Kollege nichts, aber er ist durch seine Qualifikation nicht so flexibel einsetzbar wie seine Kollegen.

  • Ebensowenig was den Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit 0 betrifft.

    du meinst sicher bei 100% KA?

    Kurzarbeit 0 wäre ja 100% Arbeit und dann ergibt sich kein Problem mit Urlaub.


    Bei 100% Kurzarbeit könnte man jeden Monat einen Tag Urlaub nehmen, dann wäre man auch aus der Urlaubsproblematik raus, weil Urlaub als Arbeit zählt.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • du meinst sicher bei 100% KA?

    Kurzarbeit 0 wäre ja 100% Arbeit und dann ergibt sich kein Problem mit Urlaub.


    Bei 100% Kurzarbeit könnte man jeden Monat einen Tag Urlaub nehmen, dann wäre man auch aus der Urlaubsproblematik raus, weil Urlaub als Arbeit zählt.

    Ja. Da hatte ich einen Dreher im Kopf.

    Ist das denn nun in Deutschland offiziell so geregelt, dass man bei 100% Kurzarbeit Anspruch auf 1 Urlaubstag hat? Laut Europäischem Recht ist es ja nicht so was ich an Informationen gefunden hatte.

  • nein, das hast Du falsch verstanden, was ich meinte:


    wenn man 100% KA hat, dann entsteht kein Urlaubsanspruch für diesen Monat nach dem EU-Urteil.


    das kann man aber umgehen, wenn man jeden Monat einen Tag Urlaub in Anspruch nimmt, dann hat man nämlich keine 100% Kurzarbeit.


    Also vorsichtshalber für jeden Monat mind. 1 Tag Urlaub beantragen, wenn das durchgeht, dann hat sich das EU-Urteil erledigt.


    Wir haben nach dem EU-Urteil den Passus mit in die BV-KA aufgenommen, das der Urlaubsanspruch auch bei 100%-KA aufgebaut wird.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Interessant. Bei uns gibt es 24 Tage Jahresurlaub. Also 2 pro Monat. Sprich, wenn er die nächsten 3 Monate je 1 Tag pro Monat nimmt und dadurch dann Anspruch hat, könnte er in 3 Monaten quasi 3 Tage am Stück für ein verlängertes Wochenende nehmen.
    Andererseits gibt es ja die Möglichkeit Urlaubsanspruch analog zur Kurzarbeit zu verringern. Somit ist die Frage ob das mit den anderen Tagen, die er nicht pro Monat nimmt, funktioniert, da wir das in der BV nicht geregelt haben.

  • wenn man 100% KA hat, dann entsteht kein Urlaubsanspruch für diesen Monat nach dem EU-Urteil

    Hier würde ich aber gerne noch einmal eine zweite Runde drehen.


    Nachdem ich bei Kurzarbeit jederzeit innerhalb eines Tages wieder in die Arbeit, oder eine Ersatzstelle antreten muss sehe ich es so, dass ich mich in dieser Zeit nicht erhohlen kann. Das wäre ja so, als würde Rufbereitschaft über einen längeren Zeitraum auch dazu führen, dass mein Urlaub weniger wird.


    Außerdem hat selbst ein Arbeitsloser Anspruch auf einige Wochen Urlaub im Jahr. Wie kann ich aber Urlaub nehmen, wenn garkein Urlaubsanspruch entsteht?


    Weiß jemand, ob es zu dem EuGH-Urteil auch schon ein BAG-Urteil gab und wie das ausgefallen ist?


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Wobei das AA kann Dir ja Urlaub gewähren, wenn Du auf 100% KA bist ;)


    Funktionieren tut das mit dem Urlaub nur, wenn der beim AG genommen wird und der AG Dir den Urlaub gewährt


    Beispiel:

    30 Tage Jahresurlaub

    6 Monate KA 100% geplant

    demnach stehen Dir 15 Tage zu --> davon nimmmst Du jetzt jeden Monat 1 Tag während der KA-Phase und umgehst das EuGH-Urteil

    Weiß jemand, ob es zu dem EuGH-Urteil auch schon ein BAG-Urteil gab und wie das ausgefallen ist?

    mein letzter Kenntnisstand ist das EuGH-Urteil, danach haben wir die BV angepasst in dem Punkt.

    Danach habe ich dazu auch nicht weiter recherchiert.


    Ich meine das ist damit begründet, dass der Urlaubsanspruch immer da entsteht wo man beschäftigt ist und bei 100% KA bist du ja beim AA beschäftigt bzw. Du bist nicht beim AG beschäftigt.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Der Streit entsteht immer erst im Nachhinein. Soll heißen, wenn am Anfang des Jahres der komplette Jahresurlaub geplant - beantragt und dann genehmigt wurde. Dann muss auch im Falle der Kurzarbeit dieser Urlaub genommen und zum vollen Arbeitslohn bezahlt werden. Wenn aber ein AN während der Kurzarbeitszeit keinen Urlaub beantragt hat und demzufolge auch nicht nimmt, entsteht für diese Zeit kein Urlaubsanspruch. Allerdings nur für diejenigen Tage an denen null gearbeitet wurde. Bei Stundenreduzierung aber ansonsten gleicher Anzahl der Arbeitstage entsteht dieser Effekt nicht. Also mein Rat wäre Urlaub beantragen und auch nehmen. Nachträgliche Neuberechnung und ggf. Urlaubstageabzug wären erschwert. Eine Richterliche Entscheidung dazu ist zumindest bald zu erwarten da Verfahren schon anhängig sind.

  • Allerdings nur für diejenigen Tage an denen null gearbeitet wurde

    da der Urlaub üblicherweise anteilig für Monate berechnet wird, ist die Aussage nicht korrekt

    Der Urlaubsanspruch verfällt, wenn der ganze Kalendermonat 100% KA war.


    Ansonsten ist das mit der Urlaubsplanung ja "nicht in Stein gemeißelt".

    Keine Partei hat das Recht den Urlaub einseitig zu ändern, wenn beide Parteien einverstanden sind, dann kann man den Urlaub selbstverständlich neu verteilen.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • da der Urlaub üblicherweise anteilig für Monate berechnet wird, ist die Aussage nicht korrekt

    Der Urlaubsanspruch verfällt, wenn der ganze Kalendermonat 100% KA war.


    Ansonsten ist das mit der Urlaubsplanung ja "nicht in Stein gemeißelt".

    Keine Partei hat das Recht den Urlaub einseitig zu ändern, wenn beide Parteien einverstanden sind, dann kann man den Urlaub selbstverständlich neu verteilen.

    Man kann sicher neuen Urlaub nehmen wenn der Genehmigt wird ist das ok. Urlaub innerhalb eines Monats zu verschieben dürfte Einvernehmlich auch gehen. Urlaub nicht mehr nehmen, also gemeinschaftlich zurückziehen wird nicht gehen.
    Da geht die Agentur für Arbeit dann auf die Barrikaden. Das sehen die als unberechtigtes Erhalten von Leistungen durch sie.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Urlaub nicht mehr nehmen, also gemeinschaftlich zurückziehen wird nicht gehen.

    das wäre dann ja auch gegen den Sinn dieser Diskussion.

    Wenn man den Urlaub zurücknimmt, dann verwirkt man ja das Entstehen des Urlaubsanspruches bei 100% KA.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • das wäre dann ja auch gegen den Sinn dieser Diskussion.

    Wenn man den Urlaub zurücknimmt, dann verwirkt man ja das Entstehen des Urlaubsanspruches bei 100% KA.

    Wenn das der Arbeitgeber macht mit Urlaubsreduzierung. Nicht alle Firmen kürzen den Urlaub wegen Kurzarbeit.
    Angefangen hat der Thread aber mit einem anderen Kurzarbeitsthema. :)

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo Roadrunner,


    wenn in eurer BV keine Ankündigungsfristen festgehalten sind muss der AN kurzfristig sprich am nächsten Tag zur Verfügung stehen. Falls dies der AG wünscht. Ich würde mir wegen der AA nicht so viele Gedanken machen. Die Praxis sieht oft so aus das man nicht angeschrieben wird. War selber mal 8 Monate in Kurzarbeit und nichts ist passiert.

    Da ihr nichts zum Urlaub geregelt habt kann man hier dazu auch keine Aussage treffen, da ich denke das liegt im Ermessen des AG. Er kann Urlaub abziehen muss es aber nicht.

    Was die Flexibilität angeht magst du recht haben. Trotzdem sollte der Kollege nicht zu 100% in Kurzarbeit müssen, da er doch auch in seinem Beruf eingesetzt werden kann. Dann machen halt mal die Qualifizierteren Kurzarbeit. Ich als BR würde das so nicht hinnehmen. Es sei denn der Kollege wünscht das so.

  • Wenn das der Arbeitgeber macht mit Urlaubsreduzierung. Nicht alle Firmen kürzen den Urlaub wegen Kurzarbeit.
    Angefangen hat der Thread aber mit einem anderen Kurzarbeitsthema. :)

    Ja. Angefangen hat es mit einem anderen Thema, aber das ist hier schon auch wichtig, denn es wurde ja mehrfach gesagt, der Kollege solle doch einfach Urlaub nehmen um zu seinen Eltern zu fahren. Dies geht aber dann natürlich nur, wenn er auch trotz Kurzarbeit 100% Urlaubsanspruch erlangt.

  • Roadrunner vielleicht möchte der Kollege ja auch durchgehend bis September bei seinen Eltern sein was nützt ihm denn da der Urlaub?

    Wenn Ihr beim AG eine etwas längere Ankündigungsfrist raushandelt helft Ihr den Kurzarbeitern ja schon bei ihrer Planung!


    Wegen dem AA würde ich mir wie ELBARADO richtig schreibt auch keine Gedanken machen!

    Die haben grade was anderes zu tun ;)

  • Ja. Angefangen hat es mit einem anderen Thema, aber das ist hier schon auch wichtig, denn es wurde ja mehrfach gesagt, der Kollege solle doch einfach Urlaub nehmen um zu seinen Eltern zu fahren. Dies geht aber dann natürlich nur, wenn er auch trotz Kurzarbeit 100% Urlaubsanspruch erlangt.

    Dann soll der Kollege seinen Urlaub, am besten den Jahresurlaub vor der Kurzarbeit mit dem Arbeitgeber verplanen. Der ist dann gewährt und kann nicht mehr einseitig geändert werden. Dann stellt sich das Thema mit dem Urlaubsanspruch nicht mehr nach meiner Einschätzung.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo zusammen,


    wir haben einen Mitarbeiter, der für mehrere Monate in 100% Kurzarbeit gehen soll. Nun stellt sich natürlich die Frage inwiefern er kurzfristig zur Verfügung stehen muss, falls er aus unvorhersehbaren Gründen benötigt wird. Es kann ja kaum verlangt werden, dass er von März bis September daheim sitzt und immer bereit ist am nächsten Tag in die Firma kommen zu müssen, zumal ihm auch kommuniziert wird, dass er bis September daheim bleiben soll.
    - in wie fern muss er erreichbar sei?

    - wie viel vorher muss man ihn informieren, falls er doch kommen muss?

    Klar, Kurzarbeit ist kein Urlaub und er muss der Firma bei Bedarf zur Verfügung stehen. Nur ist dies jedoch ein besonders langer Zeitraum und der Mitarbeiter hätte gern etwas Planungssicherheit.


    Was hat das mit der Größe des Unternehmens zu tun? In der Regel gibt es eine BV in der geregelt ist in was für einem Zeitraum mich der AG wieder zur Arbeit holen kann. Wenn die Agentur für Arbeit mich vermittelt ist es auch keine Sache die in ein paar Stunden über die Bühne geht! Ob ich da mit dem Privatjet in Sizilien bin oder mit dem E Bike am Bodensee geht keinen was an!

    Hallo schwede,


    schau dir mal die Post an, es geht hier genau darum, dass er nicht erreichbar sein will innerhalb eines Tages.

    Er geht davon aus, das dieses doch nicht verlangt werden kann.


    Somit sind alle Kommentare die meine Aussage bezweifeln deutlich falsch!


    Wir mein in Kurzarbeit machen zu können was er will und nicht innerhalb eines Tages erreichbar sein zu müssen liegt eindeutig falsch, wenn wir bei einem Tag von den Regelarbeitstagen aus gehen, die der MA Arbeiten müsste.


    Wer meint, er fährt seine Eltern besuchen und schaffte es problemlos am nächsten Tag wieder auf der Arbeit zu sein, wenn der Anruf kommt mit der Aussage, es geht wieder los oder die Arbeitsagentur anschreibt, dann kann er meinte wegen auch in NY oder auf Malle sein, weil da gebe ich dir recht, wo ich mich aufhalte ist mein Ding, aber Abrufbereit wenn es wieder los geht muss ich sein, und das wenn in einer BV nichts geregelt ist auch sehr kurzfristig.


    Gruß

    Rabauke