Wann genau muss ein AN dem AG mitteilen, ab wann er in Rente geht?

  • Hallo,


    heute eine kurze Frage, die eine Kollegin betrifft.

    Die Kollegin hat der GF-in mitgeteilt, dass sie zum 1.8.22 in Rente gehen könnte... aber eben nur mit entsprechenden Abschlägen bei der Rente.

    Nun will die GF-in mit Nachdruck den genauen Tag erfahren, wann die Kollegin denn nun ihren Renteneintritt plant. Das kann die Kollegin jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen, da sie eben auch noch keine offizielle Nachricht von der RV hat.


    Ich hatte mal etwas von 3 Monate vor Rentenbeginn gelesen - finde das aber so nicht bei meiner Suche im Internet.


    Kann mir jemand von Euch weiterhelfen?


    Grüße,

    imebro

  • Oft steht in den AV etwas von "mit Erreichen der Regelaltersrente".

    Beim vorzeitigen Renteneintritt könnte der AG sich theoretisch auf die vertragliche Kündigungsfrist berufen, ich habe aber noch keinen AG erlebt, der das wirklich fordert.

    Idealerweise sollte man den Rentenantrag ca. 3 Monate vor dem gewünschten Termin stellen und den AG dann über die Antragstellung informieren.

  • mir ist dazu ein MUSS nicht bekannt.

    Der AV endet üblicherweise mit Eintritt in die dauerhafte Rente (üblicherweise deshalb, weil ich jetzt von der entsprechenden üblichen Regelung im AV ausgehe)


    Im vernünftigen Miteinander informiert man den AG wenn man den Antrag stellt, man muss es aber nicht. Genau genommen steht zu dem Zeitpunkt noch nicht fest, ob der Rentenfall eintritt.


    Ansonsten sollte man den AG informieren, wenn die Bestätigung seitens des Rententrägers eingegangen ist.



    Die Kollegin hat der GF-in mitgeteilt, dass sie zum 1.8.22 in Rente gehen könnte... aber eben nur mit entsprechenden Abschlägen bei der Rente.

    das ist unglücklich gelaufen, weil damit eigentlich nur Aufregung verursacht wird, wenn man solche unspezifischen Aussagen macht.

    Theoretisch kann ja jeder AN dem AG mitteilen, wann der Tag laut Rentenrechner da sein wird, auch wenn es erst in x-Jahren ist.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Hallo,


    die Sache ist nicht so einfach, weil die DRV-Bürokratie die betrieblichen Gegebenheiten wie zB recht lange Kündigungsfristen am Ende des Berufslebens einfach ignoriert und Termine zur Antragstellung erst 4-5 Monate vor geplantem Rentenbeginn vergibt.


    Normalerweise sollte man die Absicht, einen Rentenantrag zu stellen, dem AG frühzeitig mitteilen. Auch wenn es dafür keine rechtliche Verpflichtung gibt, gehört sich das in einem halbwegs "normalen" Arbeitsverhältnis so.


    Arbeitsrechtliche Schritte - zB einen Auflösungsvertrag, wenn die Kündigungsfristen zu lang sind, sollte ein AN aber erst dann angehen, wenn der Rentenbescheid mit dem klaren Datum vorliegt.

    Denn so einfach, wie von Randolf geschrieben

    Der AV endet üblicherweise mit Eintritt in die dauerhafte Rente (üblicherweise deshalb, weil ich jetzt von der entsprechenden üblichen Regelung im AV ausgehe)

    ist es in vielen Fällen nicht.

    Entsprechende arbeitsvertragliche Klauseln beziehen sich lt. ständiger BAG-Rechtsprechung nur auf die gesetzliche Rente für "langjährige" Beschäftigte gem. § 236 SGB VI

    § 236 SGB 6 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    Für die Rente für Schwerbehinderte gem. § 236a SGB VI

    § 236a SGB 6 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    sowie für "besonders langjährige" Versicherte gem. § 236b SGB VI

    § 236b SGB 6 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    gelten diese Klauseln idR nicht.


    Klauseln bezüglich einer unbefristeten Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung sind zwar noch nicht abschließend höchstrichterlich geklärt, werden aber in der Fachliteratur zumindest in Bezug auf schwerbehinderte/gleichgestellte AN äußerst kritisch gesehen, da sie mit dem gesetzlichen Recht auf Teilzeitbeschäftigung gem. § 164 Abs. 5 SGB IX kollidieren.

    § 164 SGB IX - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)


    Und die Wahrnehmung von vorgezogenen Renten mit Abschlägen liegt allein im Ermessen des einzelnen AN. Dies kann ein AG nicht verlangen.

  • Nun will die GF-in mit Nachdruck den genauen Tag erfahren, wann die Kollegin denn nun ihren Renteneintritt plant.

    Wenn die Frage wirklich so formuliert war, wäre meine Antwort wohl: Am 30. Juni 2022 werde ich meinen Renteneintritt planen. Wann ich dann wirklich gehe, ist natürlich erst das Ergebnis dieser Planung. Über diese Datum werde ich sie selbstverständlich unverzüglich informieren, sobald ich es kenne.


    Aber mal ernsthaft, dass ist wieder so ein Fall, wo offensichtlich der offene (und ehrliche) Umgang mit Gedankenspielen Begehrlichkeiten weckt... :rolleyes:


    Was ich der Tante aber tatsächlich sagen würde, wäre: Ich bin doch jetzt offen mit meinen Gedanken umgegangen. Bisher habe ich aber noch nicht genügend Informationen um hier zu einem abschließenden Ergebnis zu kommen. Aber seien sie versichert: ich gehe auch zukünftig offen damit um. Sobald ich ein genaues Datum weiß, sind sie die zweite, die es erfährt.


    Will sagen: gar nicht auf Konfrontation oder über irgendeine Rechtsfrage gehen. Einfach offen und ehrlich sagen, dass das so wie sie sich das vorstellt noch gar nicht geht. Punkt. Was soll sie machen? Außer warten?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Danke für Eure bisherigen Erläuterungen.


    Ich möchte Euch hier mal eine Email an mich einkopieren, die ich als BR vor 5 Minuten von der GF-in erhalten habe:


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    Frau xxx teilte mir nun mit, ab wann sie die Möglichkeit hat, ohne Abzüge in Rente zu gehen, s. Mail unten.


    Für die weitere Entscheidung ist jedoch eine Aussage von Bedeutung, wann Frau xxx tatsächlich in Rente geht. Für den Fall, dass sie doch über den 1.8.2022 hinaus arbeiten möchte, müsste ich entsprechend reagieren und das Gespräch vom Januar wieder aufnehmen.

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    Hier die Email der Kollegin, die sie vorab an die GF-in geschrieben hatte:

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    wie ich Ihnen in meiner E-Mail mitgeteilt habe, kann ich mich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festlegen. Ich habe die Möglichkeit, zum 1.8.2022 ohne Abzüge in Rente zu gehen. Konkret ist das noch nicht. Sobald der genaue Renteneintritt feststeht, informiere ich Sie umgehend.

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    Offenbar hat die GF-in überhaupt nicht verstanden, dass die Kollegin ihr den genauen Renteneintritt jetzt (also mind. 1,5 Jahre vorher) noch gar nicht nennen muss und kann.


    Ich bin gerade unsicher, ob... oder wenn ja... wie ich auf eine solche Mail reagieren soll.


    Grüße,

    imebro

  • solange Du keine "Auftrag" von der betroffenen MA hast dich dazu gegenüber der GF zu äußern , würde ich mich da zurückhalten.


    Bedanke dich für die Info und dann sprichst Du mal mit der Kollegin ohne dass die GFin das mitbekommt.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • ...die Kollegin weiß ja nichts von dieser Email an mich.

    Aber dennoch werde ich mit ihr natürlich mal darüber reden und dann abwarten, was sie dazu sagt.


    Ich verstehe auch überhaupt nicht, was mit dem letzten Satz der GF-in gemeint ist. Es sollte doch jetzt endlich klar sein, dass es noch nicht sicher ist, ob die Kollegin über den 1.8.22 hinaus arbeiten wird. Irgendwie blicke ich da auch nicht mehr wirklich durch :/


    Grüße,

    imebro

  • lass dich nicht verrückt machen, die will dich dazu bringen ihr Spielchen zu spielen.


    Du sollst nervös weden, zur Kollegin laufen und diese dazu bringen ihr einen Termin zu nennen, damit sie als GFin dann planen kann.


    erstmal Kaffee trinken, Wochenende machen und dann mal mit der Kollegin in Ruhe reden.


    Die einzige die aktuell offensichtlich schlecht schläft ist die GFin :saint:

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • ...ok. Allerdings war die Kollegin eben schon bei mir und ich habe kurz mit ihr gesprochen. Sie hat sich total aufgeregt, da die GF-in ja offenbar noch immer nicht akzeptiert hat, was sie ihr nun schon 2 x geschrieben hat.


    Naja...

    Mache jetzt WE, relaxe viel ;) und Montag geht´s weiter.


    Dann erst entscheide ich, ob ich auf die Mail nochmal antworte.


    Danke, schönes WE für Euch und Grüße, :thumbup:

    imebro

  • Für den Fall, dass sie doch über den 1.8.2022 hinaus arbeiten möchte, müsste ich entsprechend reagieren und das Gespräch vom Januar wieder aufnehmen.

    Ah... daher weht der Wind. (Was auch immer sich dahinter verbirgt.)


    Ich würde ihr vermutlich darauf etwas in der Art antworten wie "Lt. den uns vorliegenden Unterlagen erreicht Frau xxx das Regelalter des Renteneintritts am ... . Ob sie vorher ohne Abzüge in Rente gehen kann und/oder das auch tut, ist allein die Entscheidung von Frau xxx. Inwiefern sie jetzt hier meinen Handlungsbedarf zu erkennen, erschließt sich uns gerade nicht. Aber selbstverständlich steht es dem Arbeitgeber frei mit Frau xxx über eine vorzeitige Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses eine Vereinbarung zu treffen."


    Damit hast du reagiert, der Kollegin den Rücken gestärkt und die GF-in dezent auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt. Häkchen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • ...das Gespräch von Januar wieder aufnehmen.


    Das hört sich danach an, als wenn wir noch was wichtiges nicht wissen.

    Gab es im Januar vielleicht eine Kündigungsandrohung, die von der Kollegin mit einem "Ich gehe sowieso bald" gekontert wurde - und die GFin hat daraufhin die Sache auf sich beruhen lassen? Das würde ihren Wunsch verständlich machen, einen definitiven Termin zu wissen.

  • Danke Euch...


    Im Januar hatte es ein Gespräch gegeben, bei dem die Std-Anzahl für diese MA von 30 auf 20 heruntergesetzt werden sollte (dazu gibt es einen weiteren Thread). Das hatte die Kollegin jedoch abgelehnt und sie hat nun auf eine Änderungskündigung gewartet, die jedoch nicht kam.


    Stattdessen antwortete die GF-in letzten Donnerstag im Monatsgespräch mir gegenüber so, dass sie durchaus bereit sei, die 30 Std. zu akzeptieren, wenn die neuen Aufgaben, die die Kollegin nun erhalten hat, für 30 Std. in der Woche reichen.

    Aber sie müsse halt den genauen Tag wissen, wann sie denn nun in Rente gehen will.


    Das habe ich dann der Kollegin so weitergegeben... und dann diesen Thread erstellt.


    LG

    imebro

  • Aber sie müsse halt den genauen Tag wissen, wann sie denn nun in Rente gehen will.


    Das habe ich dann der Kollegin so weitergegeben

    Ich frage mich auf welcher Grundlage der BR irgendwas mit meinem Renteneintritt zu tun hat? Und woraus der AG ein Anrecht herleitet meinen Renteneintritt vor mir zu erfahren? :/ Und was hat das Renteneintrittsalter mit einer Stundenreduzierung zu tun die der AG gerne hätte sie aber nicht bekommt? :/

    Der Mitarbeiter geht in Rente wann er möchte (vom Gesetz her kann/darf/muss) und teilt es dann dem AG mit wenn er weiß wann das ist. Will der AG vorher was wissen, kann er ja mal überlegen, was ihm so eine Beschleunigung meiner Gedanken wert ist.

  • Hallo Lustiger Vogel,


    bei dem hier

    Und woraus der AG ein Anrecht herleitet meinen Renteneintritt vor mir zu erfahren?

    solltest Du Dich mal mit dem Begriff "auflösende Bedingung" auseinandersetzen. In diesem Zusammenhang hat der AG - wie schon von mir geschrieben - in bestimmten Einzelfällen sehr wohl das Recht auf Auskunft.

  • Stattdessen antwortete die GF-in letzten Donnerstag im Monatsgespräch mir gegenüber so, dass sie durchaus bereit sei, die 30 Std. zu akzeptieren, wenn die neuen Aufgaben, die die Kollegin nun erhalten hat, für 30 Std. in der Woche reichen.

    erst will die GF eine Änderungskündigung machen, dann sagt sie: braucht nicht, wenn die AN die neuen Aufgaben akzeptiert

    --> wirkt ein bisschen verwirrt die GF wenn man das hin- und her so liest


    auf jeden Fall hat die GF Dir gegenüber erklärt, das mit den 30 Stunden ist grundsätzlich ok.

    Wer, wenn nicht sie sollte einschätzen können, wieviel AZ die Aufgaben erfordern.

    Ich würde das jetzt positiv für die Kollegin auslegen und nicht weiter bohren, erst mal abwarten was die GF sich als nächstes ausdenkt.


    Die Kollegin gibt der GF nochmal schriftlich (per e.mail), das sie die GF unverzüglich informiert, sobald ein bestätigter Termin vorliegt.


    Mehr würde ich da jetzt nicht machen.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.