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welche Gründe muss ein Arbeitgeber vorweisen, wenn er angibt, dass ein Arbeitsplatz nicht als Teilzeitarbeitsplatz geeignet ist?
Die Stelle ist als Vollzeit ausgeschrieben.
Wir haben nämlich eine Mitarbeiterin, die sich intern als einzige auf eine Vollzeitstelle beworben hat, aber da sie in Teilzeit arbeiten will, abgelehnt wurde.
er muss eben die Gründe vorweisen aus denen es sich ergibt, dass der Arbeitsplatz für Teilzeit nicht geeignet ist. Vermutlich kennt ihr eure Arbeitsplätze am besten um dann zu beurteilen, ob das so ist oder eben nicht.
ergänzend zum lustigen Vogel: Diese Gründe müssen nur derart gestaltet sein, dass man sie als Aussenstehender nachvollziehen kann. Leider müssen es nur "betriebliche Gründe" sein und keine "dringenden betriebliche Gründe" demnach kann der Arbeitgeber fast alles vorbringen, was gegen eine Teilzeit spricht. Nur wenn diese Gründe an den Haaren herbeigezogen sind oder offensichtlich falsch, kann man dagegen vorgehen.
Wir haben nämlich eine Mitarbeiterin, die sich intern als einzige auf eine Vollzeitstelle beworben hat, aber da sie in Teilzeit arbeiten will, abgelehnt wurde.
ist das nicht schon der "betriebliche Grund"?
Vollzeit ausgeschrieben und eine Bwerbung in TZ, kann man dem AG zumuten für die restlichen evtl. nur 1,5 Stunden pro Tag eine zusätzliche Kraft zu suchen?
Was anderes wäre es wenn die Kollegin eine weitere TZ-Kraft hätte mit der die beiden sich gemeinsam auf die Stelle bewerben würden...
Diese Gründe müssen nur derart gestaltet sein, dass man sie als Aussenstehender nachvollziehen kann.
Das hat ein Arbeitsrichter meinem damaligen Arbeitgeber auch mal erklären müssen. War ein ähnlicher Fall, wo eine Kollegin sich TZ auf eine Stelle beworben hat. Der AG meinte, nö, das ginge so nicht, das wäre eine Vollzeitstelle. Der BR hat damals der Einstellung einer anderen Kraft widersprochen, da die Kollegin nicht berücksichtigt worden sei. Der AG hat dann (dem Arbeitsrichter(!) erklärt, dass bei der Stelle ja jeden Tag 10 Stunden Öffnungszeit abgedeckt werden müssten. Und das ginge mit Teilzeit aber nicht.
Erst machte der Vorsitzende große Augen und dann fragte er: "Und wie lange arbeitet die Vollzeitkraft?" "Na 8 Stunden." "Und wann macht sie Pause? Und wer macht die restliche Zeit?" "Ja, äh,... da... äh.... da müssen wir uns noch jemanden suchen..."
"Ja" sagte der Vorsitzende, "dann suchen sie mal noch eine andere Teilzeitkraft. Ich ersetze ihnen die Zustimmung nicht." (Nagelt mich bitte nicht auf die Details fest, das ist bald ein halbes Leben her, aber es war eines der wenigen Male, wo wir Recht bekommen haben, weil wir einer Einstellung nicht zugestimmt haben.)
Will sagen: Auch wenn der AG prinzipiell frei ist, wie er seine Stellen besetzt, so ein wenig sinnvoll sollte das schon sein.
Kann vom AG wirklich verlangt werden, dass er für die, bei 8-Std-TAg, noch fehlenden 2 Stunden eine entsprechende TZ-Kraft sucht?
Er sollte zumindest einmal versuchen, eine entsprechende Leiharbeitskraft zu bekommen, oder die Arbeit entsprechend umorganisieren, soweit es ihm zumutbar ist.
Kann vom AG wirklich verlangt werden, dass er für die, bei 8-Std-TAg, noch fehlenden 2 Stunden eine entsprechende TZ-Kraft sucht?
Das können wir natürlich diskutieren, wäre aber (nach meinem Verständnis) erst einmal nur eine rein akademische Diskussion, da wir nichts über die konkreten Umstände hier wissen.
Insofern wäre meine erste Antwort: Vermutlich ja - womöglich nein.