Muss mein Bart wegen Corona ab?

  • ,Hallo, ich bin neu hier und auch wenn das Thema schon in Google recherchiert habe, habe ich noch keine klare Antwort gefunden.

    ich trage einen Vollbart, ziemlich lang, so 10 cm lang, und mein Arbeitgeber verlangt nun, dass ich wegen Corona den Bart stutze um einen besseren Sitz der Maske zu gewährleisten. Muss ich dem nachkommen ?


    Vielen Dank im voraus und viele Grüße

  • Da es hierzu keine gesetzliche Vorgabe gibt, greift es meines Erachtens zu weit in die Privatsphäre des Mitarbeiters ein. Von daher würde zu einem spontanen nein, dem musst du nicht nachkommen neigen.

    Unklar bleibt aber, ob du evtl. in einem speziellen, sensiblen Bereich arbeitest wo das dann evtl. anders aussehen könnte.


    Mein Rat: Frage den Arbeitgeber aufgrund welcher gesetzlichen Vorgabe er zu der Anweisung kommt und wende dich an deinen Betriebsrat (falls du nicht selbst einer bist).

  • Hallo Remmi,


    ich stelle meine Antwort unter den Vorbehalt, dass du nicht in einem Beruf tätig bist, wo aus Hygiene- bzw. Sicherheitsgründen bestimmte Maskenmodelle getragen werden müssen (Gesundheitsbereich, arbeiten unter Schutzmaske etc.)


    Sofern das nicht der Fall ist kann dir dein Arbeitgeber nicht vorschreiben, ob und wie du einen Bart zu tragen hast. Es ist richtig, dass FFP2 Masken ihre vollständige Schutzwirkung am besten bei glattrasiertem Gesicht entfalten können. Allerdings wüsste ich im Allgemeinen kein Szenario (abseits der oben genannten Einschränkungen), wo das Tragen einer FFP2 Maske zwingend vorgeschrieben wäre. Und selbst dann wäre es m.E. nach ein erheblicher Eingriff in deine Persönlichkeitsrechte, der nicht durch Anforderungen deines Arbeitgebers gerechtfertigt wäre.


    Sollte dein Arbeitgeber FFP2 Masken am Arbeitsplatz vorschreiben (weil er das einfach so haben will) und der Meinung sein, du als Bartträger wärest deshalb eine Gefährdung, dann soll er dich eben von der Arbeitsleistung freistellen. Da er aber damit das Angebot deiner Arbeitsleistung nicht angenommen hat, gerät er in Annahmeverzug und muss dir trotzdem den Arbeitslohn weiter zahlen. Und Nachteile irgendwelcher Art dürfen dir dadurch auch nicht entstehen.

  • Ich schließe mich meinen Vorschreiber/innen an. In erster Linie sollte der AG prüfen, ob du an einem Arbeitsplatz eingesetzt werden kannst, an dem du weniger Kontakt hast und größeren Abstand halten kannst, aber ein Bartverbot kann er sicher nicht erlassen.

    Und sonst gibt ja auch noch dieses Modell. :evil:

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • ich setze das mit dem Thema Arbeit + Corona-Schutz-Impfung gleich, weil beides sind Eingriffe in dein Persönlichkeitsrecht.


    Ich glaube damit kommt man den zu erwartenen Konsequenzen am nächsten, da es zum Thema Bart eben noch keine Vorgaben / Vorschriften gibt im Zusammenhang mit Corona.


    So würde ich aktuell mit dem Thema Bart + Schutzmaske umgehen

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Hallo Remmi,


    ein solch starker Eingriff darf m.E. nur auf Grundlage eines Gesetzes oder einer gesetzlichen Verordnungsvollmacht geschehen. Wie z.B. bei der Bundeswehr oder bei der Feuerwehr, bei denen es einen Bart und Haarerlass gibt.


    Eine Anweisung, dass der Bart weg muss, kann weder der Arbeitgeber alleine, noch gemeinsam mit der Interessenvertretung erlassen werden.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Ich danke euch alle, ich arbeite in einem Startup in Berlin und mein Chef ist manchmal etwas cholerisch. Ich sprach wieder mit ihm und sagte ihm, dass ich es nicht so im Ernst meinte. Aber es sah nicht so aus, als er es mir zum ersten Mal gesagt hat.

  • Hallo

    Selbst bei der Bundeswehr darf Bart getragen werden. Zumindest wo ich da war, in den 80ger

    Und die benutzen ABC Masken.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Selbst bei der Bundeswehr darf Bart getragen werden. Zumindest wo ich da war, in den 80ger

    Und die benutzen ABC Masken.

    Das war aber eher in den 70´ern. Da war der Bart- und Haarerlass mal ausgesetzt. Wenn Maske getragen werden muss, dann muss auch der Bart ab. Ansonsten darf man heute auch einen "gepflegten" Vollbart tragen.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Guten Morgen,


    na ja das ist erst wieder "Ruhe" mit den Chef, aber vielleicht ist jetzt Zeit für eine "Look-Veränderung" mit Tendenz zu einem Schnurrbart


    Ich habe mich zwischendurch Schlau gemacht und zusätzlich zu euren Wertvollen Tipps ich habe Bezüglich Abmahnungen auf der Arbeit (das war meine erste Angst) einige interessante Seiten gefunden wie https://www.abmahnung.org/.


    Schönen Tag euch!

    Einmal editiert, zuletzt von remmi1971 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von remmi1971 mit diesem Beitrag zusammengefügt.