Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den
Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche,
die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte
genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass
auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Notwendig
Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise
sicherheitsrelevante Funktionalitäten. Außerdem können wir mit dieser Art von Cookies ebenfalls
erkennen, ob Sie in Ihrem Profil eingeloggt bleiben möchten, um Ihnen unsere Dienste bei einem
erneuten Besuch unserer Seite schneller zur Verfügung zu stellen.
Statistik
Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für
Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen
und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von
-> Microsoft informieren.
,Hallo, ich bin neu hier und auch wenn das Thema schon in Google recherchiert habe, habe ich noch keine klare Antwort gefunden.
ich trage einen Vollbart, ziemlich lang, so 10 cm lang, und mein Arbeitgeber verlangt nun, dass ich wegen Corona den Bart stutze um einen besseren Sitz der Maske zu gewährleisten. Muss ich dem nachkommen ?
Da es hierzu keine gesetzliche Vorgabe gibt, greift es meines Erachtens zu weit in die Privatsphäre des Mitarbeiters ein. Von daher würde zu einem spontanen nein, dem musst du nicht nachkommen neigen.
Unklar bleibt aber, ob du evtl. in einem speziellen, sensiblen Bereich arbeitest wo das dann evtl. anders aussehen könnte.
Mein Rat: Frage den Arbeitgeber aufgrund welcher gesetzlichen Vorgabe er zu der Anweisung kommt und wende dich an deinen Betriebsrat (falls du nicht selbst einer bist).
ich stelle meine Antwort unter den Vorbehalt, dass du nicht in einem Beruf tätig bist, wo aus Hygiene- bzw. Sicherheitsgründen bestimmte Maskenmodelle getragen werden müssen (Gesundheitsbereich, arbeiten unter Schutzmaske etc.)
Sofern das nicht der Fall ist kann dir dein Arbeitgeber nicht vorschreiben, ob und wie du einen Bart zu tragen hast. Es ist richtig, dass FFP2 Masken ihre vollständige Schutzwirkung am besten bei glattrasiertem Gesicht entfalten können. Allerdings wüsste ich im Allgemeinen kein Szenario (abseits der oben genannten Einschränkungen), wo das Tragen einer FFP2 Maske zwingend vorgeschrieben wäre. Und selbst dann wäre es m.E. nach ein erheblicher Eingriff in deine Persönlichkeitsrechte, der nicht durch Anforderungen deines Arbeitgebers gerechtfertigt wäre.
Sollte dein Arbeitgeber FFP2 Masken am Arbeitsplatz vorschreiben (weil er das einfach so haben will) und der Meinung sein, du als Bartträger wärest deshalb eine Gefährdung, dann soll er dich eben von der Arbeitsleistung freistellen. Da er aber damit das Angebot deiner Arbeitsleistung nicht angenommen hat, gerät er in Annahmeverzug und muss dir trotzdem den Arbeitslohn weiter zahlen. Und Nachteile irgendwelcher Art dürfen dir dadurch auch nicht entstehen.
Ich schließe mich meinen Vorschreiber/innen an. In erster Linie sollte der AG prüfen, ob du an einem Arbeitsplatz eingesetzt werden kannst, an dem du weniger Kontakt hast und größeren Abstand halten kannst, aber ein Bartverbot kann er sicher nicht erlassen.
ich setze das mit dem Thema Arbeit + Corona-Schutz-Impfung gleich, weil beides sind Eingriffe in dein Persönlichkeitsrecht.
Ich glaube damit kommt man den zu erwartenen Konsequenzen am nächsten, da es zum Thema Bart eben noch keine Vorgaben / Vorschriften gibt im Zusammenhang mit Corona.
So würde ich aktuell mit dem Thema Bart + Schutzmaske umgehen
ein solch starker Eingriff darf m.E. nur auf Grundlage eines Gesetzes oder einer gesetzlichen Verordnungsvollmacht geschehen. Wie z.B. bei der Bundeswehr oder bei der Feuerwehr, bei denen es einen Bart und Haarerlass gibt.
Eine Anweisung, dass der Bart weg muss, kann weder der Arbeitgeber alleine, noch gemeinsam mit der Interessenvertretung erlassen werden.
Ich danke euch alle, ich arbeite in einem Startup in Berlin und mein Chef ist manchmal etwas cholerisch. Ich sprach wieder mit ihm und sagte ihm, dass ich es nicht so im Ernst meinte. Aber es sah nicht so aus, als er es mir zum ersten Mal gesagt hat.
Selbst bei der Bundeswehr darf Bart getragen werden. Zumindest wo ich da war, in den 80ger
Und die benutzen ABC Masken.
Das war aber eher in den 70´ern. Da war der Bart- und Haarerlass mal ausgesetzt. Wenn Maske getragen werden muss, dann muss auch der Bart ab. Ansonsten darf man heute auch einen "gepflegten" Vollbart tragen.
gerade in einem "start-up" kann die Gründung eines BR recht heilsam sein - zumindest wenn man einen AG hat, der sich offensichtlich für den "Erziehungsberechtigten" seiner AN hält.
na ja das ist erst wieder "Ruhe" mit den Chef, aber vielleicht ist jetzt Zeit für eine "Look-Veränderung" mit Tendenz zu einem Schnurrbart
Ich habe mich zwischendurch Schlau gemacht und zusätzlich zu euren Wertvollen Tipps ich habe Bezüglich Abmahnungen auf der Arbeit (das war meine erste Angst) einige interessante Seiten gefunden wie https://www.abmahnung.org/.