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Liebe Grüße, Ihr ifb-Team
Impftermin während der Arbeitszeit "Privatvergnügen" oder "Facharztbesuch"?
Der Besuch beim Röntgenfacharzt ist nicht deshalb notwendig, weil er das Gerät hat, sondern weil mein Hausarzt es zur Diagnostik braucht, weil ich entsprechende Symptome habe.
Sprich: ja, den Besuch im "Impfzentrum" würde ich wohl auch eher dem Facharzt zuordnen, nur notwendig ist er, solange es keine Impfpflicht (oder medizinische Notwendigkeit) gibt, nicht.
Insofern verstehe ich die Antwort des AGV hier durchaus.
Richtig rechnen fällt den meißten AG leider schwer, sonst würden sie mehr in ihre Mitarbeiter investieren Ohne die läuft nämlich nichts
Also das hast du falsch verstanden was ich geschrieben habe.
Du sollst dem Chef doch nicht mit nachvollziehbarem, eindeutigen Rechenweg vorrechnen wie gut der Laden ohne ihn läuft und seine Kosten/Aufwand in die Mitarbeiter investiert werden würden .
Zwischenstand vor dem Wochenende nach dem Gerspräch mit HR: Ihnen ist klar, dass sie aktuell nicht drumherum kommen die Arbeitszeit zu bezahlen, da werden wir wohl keinen Gegenwind mehr bekommen.
Allerdings wollen sie sich auf eine Diskussion, wenn Hausärzte Impfen können, "Ja mein Hausarzt impft aber nur Vormittags, deshalb AG, musst du mir die Arbeitszeit zahlen" nicht einlassen. Das kann ich jetzt sogar in teilen nachvollziehen, wirklich zum impfen anregen tu ich die Kollegen aber mit so einer Aussage nicht.
Schauen wir mal wie es weiter geht. Vielleicht macht unser AG dann ja doch ein Angebot, dass die Impfung über den Betriebsarzt gemacht werden kann.
nun ob Facharzt oder nicht spielt das nach unserem TV keine Rolle. Entscheidend ist, war dieser Arztbesuch zwingend erforderlich oder nicht. War er nicht zwingend erforderlich gibt es keine Zeitgutschrift, war er zwingend erforderlich und nur zu diesem Zeitpunkt durchführbar (weil z.B. die Impfzentren nicht Impfen (bei uns machen die das an 7 Tage auch an Feiertage) ) wird die Zeit gutgeschrieben.