Hallo,
ich wollte mal hören ob schon jemand von Euch Informationen hat bezüglich der Corona Impfung für Menschen mit
Behinderung.
In Welcher Gruppe sind die vorgesehen? Konnte hier bisher nicht wirklich Informationen finden.
Gruß
Holger
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Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Hallo,
ich wollte mal hören ob schon jemand von Euch Informationen hat bezüglich der Corona Impfung für Menschen mit
Behinderung.
In Welcher Gruppe sind die vorgesehen? Konnte hier bisher nicht wirklich Informationen finden.
Gruß
Holger
hier findest du die Beschreibung wer wann dran ist:
https://www.bundesregierung.de…na-impfverordnung-1829940
(übrigens die erste Anzeige, bei Google bei der Eingabe "Coronaimpfung welche Gruppe")
Wenn du natürlich meinst, wann die ersten Termine für diese Gruppe vergeben werden können, weil die Gruppe davor fertig ist, dann hängt dies vom jeweiligen Land bzw. Landkreis ab und sollte am Besten bei den entsprechenden Stellen vor Ort erfragt werden.
Hallo,
eine Schwerbehinderung an sich ist kein Kriterium der Impfverordnung.
eine Schwerbehinderung an sich ist kein Kriterium der Impfverordnung.
Da hätte ich auch ein massives Verständnisproblem, wenn mir jemand sagen würde, dass ein Schwerhöriger eher geeimpf werden muss als andere.
Gleichzeitig gehören viele Schwerbehinderte einer Risikogruppe an und werden aufgrund ihres Alters trotzdem nicht berücksichtigt. Das Verständnisproblem besteht auf beiden Seiten.
Wird jemand aufgrund einer Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe berücksichtigt, ist das völlig korrekt. Hier geht es aber nur um das Merkmal Schwerbehinderung. Das sollte man schon trennen.
ok prima dann sind meine Informationen soweit in Ordnung, dass eine Schwerbehinderung erstmal nicht automatisch dazu berechtigt früher geimpft zu werden.
Hallo,
ich bin seit kurzem die SBV in unserem Betrieb.
Folgender Sachverhalt... eine schwerbehinderte Auszubildende hat einvernehmlich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben.
Somit ist nach meinen aktuellen Kenntnisstand die SBV raus, da hier keine Zustimmung erforderlich ist.
Ist das so richtig.
Jurban hast Du dich im Forum verlaufen?
Aber natürlich ist die SBV und auch der BR nicht mit im Boot wenn ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird.
Hallo,
zwar hat das BAG gegen eine Anhörungspflicht bei Auflösungsverträgen entschieden, dies wird aber in der Literatur heftig diskutiert und (überwiegend) abgelehnt.
Aufhebungsvertrag – SBV – Anhörung – KomSem
Auch aus meiner Sicht ist das Urteil falsch, weil es dem Sinn und Zweck der Anhörungspflicht gem. § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX nicht gerecht wird.
Guten Tag,
kommt es nicht darauf an, um welche Art von Behinderung es sich handelt?
Hallo,
kommt es nicht darauf an, um welche Art von Behinderung es sich handelt?
hast Du den Thread überhaupt gelesen. Auf diesem Stand waren wir schon Anfang März.
laut Bayerischem Verwaltungsgerichtshof haben selbst Krebskranke mit anstehender Chemotherapie keinen Anspruch auf sofortige Impfung (Az. 20CE 21.321)