Hallo liebe Forum User*innen,
wenn bei einer BR-Wahl zwei Listen erstellt wurden, auf Liste zwei nur 2 Personen aufgeführt wurden und bei der Stimmenauszählung die erste Person der zweiten Liste in den BR gewählt wurde , wann rückt die zweite Person nach? Ist die zweite Person dann automatisch Ersatzmitglied?
Muss bei dem Nachrückverfahren (Ersatzmitglied) dann auch das Geschlechterverhältnis (Frau/Mann) berücksichtigt werden?
Wenn in einem BR mehr Frauen vertreten sind als Männer, muss bei dem Nachrückverfahren, dann das Geschlecht berücksichtigt werden?
Wenn auf Liste 2 zwei Frauen gelistet sind, die erste Frau wurde in den BR gewählt nimmt jedoch Ihre Funktion nie wahr und lässt sich immer durch die zweite Frau auf der zweiten Liste vertreten, geht das?
Und wenn die erste Frau auf Liste Frau Ihr Amt niederlegt, wer würde dann nachrücken, ein Ersatzmitglied auf Liste 1 (Mann) oder Ersatzmitglied auf Liste 2 (Frau)?
Sorry, ist ein wenig kompliziert, aber ich hoffe, ich konnte meine Frage verständlich formulieren.
Vielen DANK für Rückmeldungen!
HG