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wie lange kann ein Ersatzmitglied ein BR-Mitglied vertreten, wenn das BR-Mitglied seine BR-Sitz weder niedergelegt hat noch ausgeschieden ist?
Bis ein BRM sein Mandat niedergelegt hat oder anderweitig ausgeschieden ist und das Ersatzmitglied endgültig nachgerückt ist. (Sprich: hier gibt es schlicht keine Grenze)
Kann das Ersatzmitglied die Vertretung in Gremien, wie bspw. der ASA Sitzung übernehmen?
Grundsätzlich nein. Ersatzmitglieder können dürfen nicht in Ausschüsse gewählt werden. (Wenn ihr es aber trotzdem tut und sich keiner beschwert, gilt der alte Grundsatz: Wo kein Kläger....)
Gibt es eine Form (z.B. schriftlich), in der ein BR-Mitglied mitteilen muss, dass es sein Amt niederlegt?
Idealerweise schriftlich, klar. Aber eine Rechtsvorschrift gibt es hier nicht. Wenn es also Zeugen für den Rücktritt gibt (und der nicht offensichtlich aus dem Affekt erfolgt ist, also ernst zu nehmen ist), würde ich ihn auch so akzeptieren
es sollte doch am besten alles irgendwie festgehalten werden, z.B. im Protokoll.
Also wenn BR Mitglied sein Amt niederlegt und ein Ersatzmitglied nachrückt
Kann man machen. Müssen tut man das nicht. Die Reihenfolge ist ja gesetzlich geregelt, insofern unabhängig von dem, was im Protokoll steht.
Wir schreiben aber schon mal so etwas wie "Der Vorsitzende begrüßt Lieschen Müller als neues Mitglied im Gremium, nachdem Max Mustermann in den wohl verdienten Ruhestand gegangen ist." in das Protokoll. Aber wie gesagt, ein Muss ist das nicht.