Befristeter Arbeitsvertrag läuft aus .

  • Hallo Liebe Kollegen ,


    Ich bräuchte mal eure Hilfe und zwar geht es bei uns um einen Befristetetn Arbeitsvertrag ohne Sachgrund .

    Es wurde damals ein Vertrag gemacht über zwei Jahre Befristet .Ein Mitarbeiter den es Betrifft hat den Vertrag jetzt prüfen lassen von einem Anwalt, der meinte das er schon längst ein Unbefristeten Vertrag hat ,da der schon in der ZEIT 4 MAL Verlängert wurde .Desweiteren ist nach den 2 Jahren noch ein Unbefristeter Vertrag gemacht worden auf 6 Monate ,der jetzt ausläuft am 31.03.2021 .Der Mitarbeiter hat mir jetzt denVertrag gezeigt und da steht noch nicht mal ein Dtum drin.Er hatte Vertrag bis zu 30.09.2020 und dann sollte der neue Vertrag am 01.10.20 weiter gehen .Da stanfd auch noch drin das eine Probezeit von 3 Monaten .Irgendwie kommt mir das alles ganz komisch vor .Was könnten wir da als BR machen ?

  • Hallo,


    Was könnten wir da als BR machen ?

    wenn das bei Euch öfter vorkommt und ihr keine Ahnung vom TzBfG und auch allgemeinem Arbeitsrecht habt, ist da für das eine oder andere BRM wohl mal eine Schulung notwendig.


    Die Geltendmachung einer ungültigen Befristung ist grundsätzlich Individualarbeitsrecht, sie muß also vom einzelnen betroffenen AN geltend gemacht werden.

    prüfen lassen von einem Anwalt, der meinte das er schon längst ein Unbefristeten Vertrag hat ,da der schon in der ZEIT 4 MAL Verlängert wurde .

    Und habt Ihr den AN mal gefragt, was der Anwalt dem AN jetzt empfohlen hat? Wenn der Vertrag ohne Sachgrund befristet war, sollte der Anwalt ja seinem Mandanten erklärt haben, daß eine 4. Verlängerung dazu führt, daß er Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag hat, bei dem idR eine erneute Probezeit nicht zulässig ist.


    Desweiteren ist nach den 2 Jahren noch ein Unbefristeter Vertrag gemacht worden auf 6 Monate ,der jetzt ausläuft am 31.03.2021 .

    Reden wir da vom selben AN? So wie Du das formulierst, ist das nicht möglich. Kann das sein - auch wegen dieses Zusatzes -

    Da stanfd auch noch drin das eine Probezeit von 3 Monaten .

    daß Du Befristung und Probezeit verwechselst?


    Irgendwie kommt mir das alles ganz komisch vor .

    Mir auch. Wenn Du eine fundierte Antwort haben willst, solltest Du Dir mit der Schilderung des Sachverhalts mehr Mühe in Hinblick auf exakte Formulierungen geben.

  • Wenn der Kollege schon beim Anwalt war und der der Meinung ist das der Arbeitsvertrag unbefristet ist dann könnte der ja mal den §17 TZbfG in den Raum stellen.
    Außer es gibt im Tarifvertrag eine Abweichung von §14 TzbfG bzw. eine Ausnahme greift dort.

    Ansonsten könnt ihr dem Kollegen nur sagen das das Individualrecht ist und er sich da selbst drum kümmern muss bzw. mit seinem Anwalt das ganze machen kann.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • .Was könnten wir da als BR machen ?

    In diesem konkreten Fall erst einmal gar nichts, da es, wie albarracin ja schon geschrieben hat, Individualrecht ist. Dass muss der Kollege schon selber durchboxen.


    Aber grundsätzlich möchte ich mich dem hier

    wenn das bei Euch öfter vorkommt ... ist da für das eine oder andere BRM wohl mal eine Schulung notwendig.

    anschließen.


    Denn nur wenn ihr im Vorfeld solche Dinge erkennt, könnt ihr als BR hier etwas machen. (Obwohl es manchmal taktisch klüger ist, den AG erst einmal seine Fehler machen zu lassen und sie hinterher vom Arbeitsgericht "kassieren zu lassen".)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • wenn der MA beim Anwalt war und dieser sich schon kümmert, würde ich mich möglichst daraus halten und ihm raten das mit dem Anwalt weiter zu verfolgen.


    1. der Anwalt könnte auf die Idee kommen, ihr betreibt Rechtsberatung auf seine Kosten o.ä.

    2. wenn Ihr als BR beim AG vorstellig werdet, dann verwendet Ihr die Infos vom Anwalt. Was wenn der MA danach nochmal vom Anwalt darauf angesprochen wird und er sagt: Danke für die Infos, der BR hat damit den AG konfrontiert?


    Bei Anwälten sollte man immer eine gewisse Vorsicht walten lassen, wenn diese dadurch einen "Auftrag" verlieren könnten.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.