Einsichtsrecht nach § 34 Abs. 3 BetrVG

  • Hallo zusammen,


    entsprechend dem § 34 Abs. 3 BetrVG und den hierzu erfolgten diversen Rechtsprechungen hat ja jedes einzelne Betriebsratsmitglied ein uneingeschränktes Einsichtsrecht hinsichtlich sämtlicher Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse (gilt sowohl für Unterlagen in Papierform wie für solche, die elektronisch auf Datenträgern gespeichert sind) und zwar ohne eine zeitliche Verzögerung.


    Wir, zwei Betriebsratsmitglieder einer freien Liste, haben nun dieses Einsichtsrecht, welches uns bisher in den allermeisten Fällen verwehrt wurde, gegenüber dem BR-Gremium (der Betriebsrat besteht aus insgesamt 19 Mitgliedern – davon 5 Freigestellte und zusätzlich eine Sekretärin, die nicht BR-Mitglied ist) nochmals schriftlich geltend gemacht. Über einen Schlüssel zu den BR-Büros verfügen nämlich nur die 5 Freigestellten sowie die Sekretärin. Allerdings wurde uns beiden ein Schlüssel für sämtliche BR-Büros verweigert, so dass wir nur dann in diese können, wenn es den Freigestellten „genehm“ ist und nicht, wenn es für uns erforderlich ist (und selbst dann haben wir keinen Zugriff auf die dortigen BR-Unterlagen...).


    Nun meine Frage: Natürlich wissen wir, dass der Betriebsrat in seinen Büros das Hausrecht hat. Aber können wir dennoch vom Arbeitgeber einen Schlüssel für die BR-Büros einfordern, auch wenn die Mehrheit des Gremiums uns diesen verweigert, da der Arbeitgeber schließlich die Kosten für die notwendige BR-Tätigkeit aller Betriebsratsmitglieder zu tragen hat? Zählt dieses Hausrecht nicht auch für uns zwei nicht freigestellten BR-Mitglieder?


    Gibt es – außer zu klagen – vielleicht noch eine andere (außergerichtliche) Möglichkeit, dass wir die Schlüssel und somit den uneingeschränkten und freien Zutritt zu den BR-Büros erhalten können, in denen sich BR-Unterlagen befinden, um endlich auch ein uneingeschränktes Einsichtsrecht in alle BR-Unterlagen zu bekommen? Im Übrigen sind die anderen 12 nicht freigestellten BR-Mitglieder nicht an einem uneingeschränkten Einsichtsrecht interessiert und wollen keine Schlüssel…


    Welche Möglichkeiten gibt es hier für uns?


    Danke für Eure Antworten!

  • Hallo,


    derartige Konflikte sind völlig überflüssig und schwächen Gremien nur. Und hierbei den AG ins Spiel zu bringen, sollte Euch zum Überlegen bringen, ob nur die "Anderen" die Bösen sind.


    denn wenn Ihr den § 34 BetrVG so genau studiert habt, solltet Ihr auch mitbekommen haben, daß diese Probleme nur innerhalb des Gremiums gelöst werden. Und wenn Ihr Euch als BRM durch die BR-Mehrheit in Euren Rechten beschnitten fühlt, dann müssen diese Rechte auch ggü. dem BR bzw. der BR-Mehrheit geltend gemacht werden.


    Zählt dieses Hausrecht nicht auch für uns zwei nicht freigestellten BR-Mitglieder?

    Das Hausrecht übt der BR als Gremium aus, nicht einzelne Mitglieder.

    Allerdings wurde uns beiden ein Schlüssel für sämtliche BR-Büros verweigert, so dass wir nur dann in diese können, wenn es den Freigestellten „genehm“ ist und nicht, wenn es für uns erforderlich ist

    Natürlich gibt es Situationen - zB vertrauliche Besprechungen - in denen nicht ständig irgendwelche BRM "hereinplatzen" sollten. An irgendeine Form von Zeitregelung müßt auch Ihr Euch halten, wenn es eben spontan nicht geht.

    Was war denn an dem Vorschlag, der Euch ja anscheinend gemacht wurde, so völlig unakzeptabel?



    Welche Möglichkeiten gibt es hier für uns?

    Tief durchatmen, das eigene Handeln und Reden mal kritisch überprüfen, die gesetzlichen Grundlagen erarbeiten (da habt Ihr offensichtlich noch Nachholbedarf) und nochmal ein vernünftiges Gesprächsangebot machen, bei dem auch Ihr kompromissbereit seid.


    Und bei 2 von 19 BRM sollte man nie vergessen, daß üblicherweise der Schwanz nicht mit dem Hund wedelt.

  • LAG Baden-Württemberg Beschluß vom 20.2.2013, 13 TaBV 11/12

    Zum Anspruch eines Betriebsratsmitglieds gegenüber dem Betriebsrat auf Überlassung eines Schlüssels für das Betriebsratsbüro


    Leitsätze


    Das Recht auf Einsichtnahme in die Unterlagen des Betriebsrats aus § 34 Abs. 3 BetrVG kann für ein Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf Überlassung eines Schlüssels für das Betriebsratsbüro begründen, wenn dem Betriebsrat eine solche Überlassung tatsächlich möglich und zumutbar ist und anderenfalls ein jederzeitiges Einsichtnahmerecht des Betriebsratsmitglieds nicht gewährleistet werden kann.


    Tenor


    1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Mannheim vom 19. November 2012 (Az.: 3 BV 7/12) abgeändert und der Betriebsrat verpflichtet, dem Antragsteller einen Schlüssel zum Betriebsratsbüro zur Verfügung zu stellen.


    2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

    " Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher "

    Voltaire (1694 - 1778)


    " Die Vernunft kann sich mit größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen,

    wenn der Zorn ihr dienstbar zur Hand geht "

    Papst Gregor der Große (540 - 604)


    " Alles was das Böse benötigt, um zu triumphieren, ist das Schweigen der Mehrheit "

    Kofi Annan, von 1997 bis 2006 Generalsekretär der UN

  • Hallo Kampfschwein,


    das hier

    wenn dem Betriebsrat eine solche Überlassung tatsächlich möglich und zumutbar ist und anderenfalls ein jederzeitiges Einsichtnahmerecht des Betriebsratsmitglieds nicht gewährleistet werden kann.

    mag sich für Bibi zwar gut anhören, ist aber mit einigen unbestimmten Rechtsbegriffen "garniert", die erst mal auf den konkreten Einzelfall hin geprüft werden müssen. Da der BR ja ein Angebot zur Einsichtnahme gemacht hat, muß wie schon geschrieben dann erst mal geprüft werden, warum Bibi und Ihr Kollege das abgelehnt haben.

  • Wir, zwei Betriebsratsmitglieder einer freien Liste, haben nun dieses Einsichtsrecht, welches uns bisher in den allermeisten Fällen verwehrt wurde, ...............

    Soll dies bedeuten, dass Euch in Einzelfällen schon mal ein Einsichtsrecht gewährt wurde.


    Im übrigen gilt nach § 78 BetrVG, dass die Mitglieder des Betriebsrats, in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden dürfen. Wenn Euch aus dem Dunstkreis des BR das Einsichtsrecht verweigert wird, erfüllt dieser Personenkreis den Tatbestand der Behinderung der BR'tätigkeit. Das Verbot der Behinderung der BR'tätigkeit richtet sich gegenüber Jedermann. Auch gegenüber dem BR und den einzelnen Mitgliedern. Vergleich :


    Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 15. Oktober 2014 – 7 ABR 74/12:

    „Das Verbot der Störung und der Behinderung der Betriebsratstätigkeit richtet sich nicht nur gegen den Arbeitgeber und die für ihn handelnden Personen, sondern es besteht gegenüber jedermann; es richtet sich also auch gegen außerbetriebliche Personen und Stellen.“

    Unterlassungsanspruch bei Störung oder Behinderung der Betriebsratsätigkeit

    Sowohl der Betriebsrat als auch die einzelnen Betriebsratsmitglieder haben einen Anspruch auf Unterlassung gegen die Personen, die die Betriebsratstätigkeit stören und/oder behindern.

    Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 12. November 1997 – 7 ABR 14/97:


    „Dem Betriebsrat steht bei einer Störung oder einer Behinderung der Betriebsratsarbeit durch den Arbeitgeber ein Unterlassungsanspruch zu. Ein solcher Anspruch ist in § 78 Satz 1 BetrVG nicht ausdrücklich geregelt. Er folgt jedoch aus dem Zweck der Vorschrift, die Erfüllung von Betriebsratsaufgaben zu sichern und kann als selbständig einklagbarer Nebenleistungsanspruch auch ohne ausdrückliche gesetzliche Normierung bestehen.“



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    Voltaire (1694 - 1778)


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    wenn der Zorn ihr dienstbar zur Hand geht "

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    Einmal editiert, zuletzt von Kampfschwein ()

  • Aber können wir dennoch vom Arbeitgeber einen Schlüssel für die BR-Büros einfordern

    Zusätzlich zu dem bereits gesagten möchte ich noch drauf hinweisen, dass der AG in der Regel wohl den Schlüssel gar nicht rausgeben kann, weil er keinen besitzt (hoffentlich).


    Bei uns hat jeder eine Schlüssel und wenn jemand das Büro mal ungestört braucht, meldet er es kurz an, damit er auch wirklich ungestört bleibt.


    albarracin: in dem Urteil steht aber jederzeitiges Einsichtnahmerecht, daher denke ich bräuchte der BR schon sehr gute Gründe um den Schlüssel nicht rausgeben zu müssen.


    Aber tatsächlich solltest du dir gut überlegen, ob du nicht das Angebot der Einsichtnahme erst mal so annimmst oder ob du es tatsächlich auf ein Gerichtsverfahren hinauslaufen lassen willst. Außerdem werden doch die meisten Dinge in der Sitzung besprochen, bei uns kommt es tatsächlich eher selten vor, dass BRs alte Unterlagen noch mal einsehen. Wenn, dann geschieht es meistens in der Sitzung von allen gemeinsam ("wie war das damals noch???", also eher spontan) oder jemand hat nach dem Urlaub irgendwo "Nachholbedarf".

  • Ach Kinners, wenn ich so etwas lese, dann fällt mir ein (völlig aus dem Zusammenhang gerissenes) Zitat von Max Liebermann ein... (in dem es um Nahrungsaufnahme und spontane Rückgabe derselben geht)


    Anstatt nach einer praktikablen Lösung zu suchen, werden sich gegenseitig die §§ um die Ohren gehauen und jeder will unbedingt der bessere Betriebsrat sein und unbedingt Recht haben... ich gebe zu, ich persönlich hege da so meine Zweifel, ob man so vernünftige BR-Arbeit im Sinne der Kollegen machen kann...


    Aber können wir dennoch vom Arbeitgeber einen Schlüssel für die BR-Büros einfordern

    Wie ich in solchen Momente immer zu sagen pflege: Können, kann man viel. Aber wenn der AG gut beraten ist, wird er sich ins Fäustchen lachen, weil er sieht, wie der BR sich gegenseitig aufreibt und selbstverständlich keinen Schlüssel herausgeben, weil er eine solche Herausgabe nur Aufgrund der Anforderung durch den Vorsitzenden mit entsprechendem Beschluss leisten muss. (Denn wie der BR sich organisiert, hat der BR zu entscheiden, nicht der AG. Und er wäre gut beraten, sich hier raus zu halten!)


    Ich kenne die Gegebenheiten bei euch nicht, aber ich war selber lange genug Freigestellter um zumindest eine Ahnung zu haben, wie so etwas läuft/laufen kann. Unser Büro (mit damals vier Freigestellten und später noch einer Schreibkraft) wurde zwar auch immer abgeschlossen, aber selbstverständlich wollten wir trotzdem, dass unsere "guten Feen" auch bei uns mal über den Schreibtisch wischen und die Papierkörbe leeren. Deswegen waren die Unterlagen selber auch noch einmal weggeschlossen. Sprich ein Schlüssel nur zum Büro hätte exakt gar nichts geändert.


    Es mag ja so sein, dass im Gesetz die jederzeitige Verfügbarkeit, bzw. Einsicht, für alle BRM steht (und das ist grundsätzlich ja auch gut und richtig so), aber deswegen muss am Ende doch immer noch vernünftige BR-Arbeit geleistet werden (können). Das geht aber nicht, wenn ihr euch gegenseitig zerfleischt, oder einer der Freigestellten immer nur damit beschäftigt ist, auf Standby zu stehen, falls irgendwer mal gerade jetzt irgendwelche Unterlagen einsehen will.


    Also, anstatt hier mir den Füßen aufzustampfen und wild "ich will aber, ich darf aber" zu brüllen (bitte verzeih den plakativen Stil, der selbstverständlich nur bildlich gemeint ist), wäre es doch viel zielführender, bei nächster Gelegenheit den Vorsitzenden anzuhauen frei nach der Devise: "hömma, ich möchte gerne mal in diese oder jene Unterlagen reinschauen. Wann kann ich mal vorbeikommen?"
    Damit signalisiert ihr zum Einen, dass ihr einen konkreten Bedarf habt und nicht nur aus Prinzip schwierig sein wollt und dass ihr bereit seid, auch mal auf die organisatorischen Belange Rücksicht zu nehmen, und zum Anderen setzt ihr damit den Vorsitzenden in Zugzwang Euch entgegenzukommen und eine Lösung zu finden.


    Sollte es (egal mal aus welchen Gründen) bis zur nächsten Sitzung nicht möglich gewesen sein, hier Einblick zu nehmen, dann werdet ihr halt die Sitzung aufhalten müssen: Sorry, wir hätten da noch mal ein paar Fragen, wir haben ja versucht das im Vorfeld zu klären, wie steht es denn um... Und solltet ihr dann "abgebügelt" werden, dann ist der Zeitpunkt gekommen, darum zu bitten, ins Protokoll aufzunehmen, dass ihr leider nicht im Vorfeld in die Unterlagen schauen konntet und deswegen jetzt und hier auf die Information angewiesen gewesen wäret. Leider hättet ihr die Notwendigen Information nicht erhalten und würdet deswegen an der Abstimmung nicht teilnehmen. (Und die Nichtteilnahme MUSS ins Protokoll, weil sonst die Anzahl der abgegebenen Stimmen nicht mit den Anwesenheitsliste übereinstimmt.)


    Wichtig: gar kein Theater machen, einfach nur feststellen, sich selbst erklären. Häkchen dran.


    Spätestens, wenn ihr eine solche Situation zum dritten oder gar vierten Mal erreicht habt, wird auch der letzte im Gremium verstehen, dass es hier offensichtlich ein organisatorisches Problem im Gremium gibt. Aber dann haben es auch alle verstanden und suchen (hoffentlich) nach einer Lösung.


    Solange ihr hier nur ständig versucht den Freigestellten "ans Bein zu ... ", solange wird man euch einfach nur als Querulanten abstempeln. Das hilft euch nicht und hilft dem Gremium nicht. Hier ruhig und sachlich die Probleme aufzuzeigen - das könnte der Sache weiterhelfen.


    (Und bewusst im Konjunktiv formuliert! Ich kenne die agierenden Personen nicht, kann also nicht wirklich einschätzen ob das so funktioniert, aber bevor ihr das nicht ausprobiert habt, fehlt, zumindest nach meinem Verständnis, für drastischere Maßnahmen die Grundlage. Ich drücke euch die Daumen!)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Bibi,

    Solange ihr hier nur ständig versucht den Freigestellten "ans Bein zu ... ", solange wird man euch einfach nur als Querulanten abstempeln. Das hilft euch nicht und hilft dem Gremium nicht. Hier ruhig und sachlich die Probleme aufzuzeigen - das könnte der Sache weiterhelfen.


    (Und bewusst im Konjunktiv formuliert! Ich kenne die agierenden Personen nicht, kann also nicht wirklich einschätzen ob das so funktioniert, aber bevor ihr das nicht ausprobiert habt, fehlt, zumindest nach meinem Verständnis, für drastischere Maßnahmen die Grundlage. Ich drücke euch die Daumen!)

    Prinzipiell bin ich absolut beim Moritz und der Meinung, dass man solche Dinge erst einmal in Ruhe mit dem Vorsitzenden bzw. dem BR klären sollte. Denn nach außen hin gibt es immer ein schlechtes Zeichen ab, wenn sich der BR intern uneinig ist. Dies schadet dem BR mehr, als es den einzelnen Fraktionen nützt (was ich im BR sowieso den größten Unfug halte, denn am Ende geht es nicht um Parteipolitik, sondern ums wohl der Mitarbeiter).


    Allerdings hört es sich bisher so an, als hättet ihr hier schon einiges versucht. Demnach neige ich dazu, euch zu raten, dem Vorsitzenden noch einmal im Guten ins Gewissen zu reden und ihm klarzumachen, weshalb ihr Zugang zu den Unterlagen des BR benötigt. (Da sollte der Grund nicht sein, weil ihr es dürft.) Hierbei hilft es vielleicht auch, dem BR/BRV das von Kampfschwein genannte Urteil einmal vorzulegen und damit zu drohen, ob ihr evtl. auch vor Gericht gehen sollt (aber bitte nicht gleich zu Anfang der Diskussion) Sollte dieser letzte Versuch nicht erfolgreich sein, besteht die folgende Frage weiterhin:

    Aber können wir dennoch vom Arbeitgeber einen Schlüssel für die BR-Büros einfordern, auch wenn die Mehrheit des Gremiums uns diesen verweigert,

    Hier würde ich ganz klar mit "Nein" antworten. Den Zugang zum BR-Büro regelt einzig und alleine der BR als Gremium, der Arbeitgeber darf den Schlüssel garnicht herausgeben, wenn er denn einen hat (Bei uns haben sämtliche Schlüssel nur die BR-Mitglieder). Der einzige Weg, an einen Schlüssel zu kommen, falls sich der BR weigert wäre, ein Beschlussverfahren gegen den BR einzuleiten. Da es in diesem Verfahren um die Rechte des einzelnen BRM geht, kann dies auch ohne Beschluß des gesamten BR eingeleitet werden. Die Kosten sind trotzdem vom Arbeitgeber nach §40 BetrVG zu bezahlen.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Den wortreichen Antworten von Moritz und Markus ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.

    Aber eine Frage zur Praxis, ist bei 5 Freigestellten (+ Schreibkraft) nicht sowieso (zu den normalen Arbeitszeiten) immer jemand im BR-Büro? Wenn dem so ist, wozu braucht ihr dann einen Schlüssel? Schließen die sich ein und machen nicht auf wenn ihr klopft?

    Wenn da trotz 5 Freigestellten (+ Schreibkraft) ständig niemand da ist, sollte man sich fragen warum das so ist.

    Wenn zwar jemand da ist, der Euch aber nicht rein lässt, bzw, keine Einsicht gewährt, dann habt Ihr ein Problem das sich mit einem Schlüssel höchstens temporär umgehen, aber keinesfalls lösen lässt.

    ...oder ist das so eine "ich will das nicht weil ich es brauche, ich will das weil ich ein Recht drauf habe" Geschichte?

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Aber eine Frage zur Praxis, ist bei 5 Freigestellten (+ Schreibkraft) nicht sowieso (zu den normalen Arbeitszeiten) immer jemand im BR-Büro?

    Wenn die nicht gerade auch Schicht arbeiten, dann ist vermutlich in der Nachtschicht oder in der Spätschicht ab 20 Uhr wenn die Kollegen Zeit haben, niemand da. (nur einmal so hineingedichtet)

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Markus 1973 ED : Da könntest Du natürlich Recht haben.

    Mir erschließt sich diese "ein Schlüssel ist für das Einsichtsrecht zwingend notwendig"-These nicht so wirklich.

    Ich meine wir sind ein IT-technisch vorsintflutlicher Rettungsdienst und sogar hier liegen alle BR-Unterlagen in digitaler Form auf dem BR-Server rum und jedes BRM kann darauf zugreifen.

    Ich denke die eigentliche Frage ist: Wollen die Euch wirklich keine Einsicht gewähren, oder wollen die bloß nicht, dass Ihr in deren Abwesenheit im BR-Büro rumgeistert?

    Ihr solltet über das Einsichtsrecht diskutieren, nicht über den Schlüssel. Dieser ist sicher eine Möglichkeit Euer Einsichtsrecht zu gewährleisten, aber ebenso sicher ist der Schlüssel nicht die einzige Möglichkeit.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Wir, zwei Betriebsratsmitglieder einer freien Liste, haben nun dieses Einsichtsrecht, welches uns bisher in den allermeisten Fällen verwehrt wurde, gegenüber dem BR-Gremium (der Betriebsrat besteht aus insgesamt 19 Mitgliedern – davon 5 Freigestellte und zusätzlich eine Sekretärin, die nicht BR-Mitglied ist) nochmals schriftlich geltend gemacht.

    So, damit habt ihr meiner Meinung nach schon vieles gemacht. Vielmehr Bitte und Danke sagen würde ich auch nicht mehr machen wollen.

    Vielleicht noch einen Demokratischen Weg, Wie viele Listen gibt es denn? Wie stehen die anderen BRM zu dieser Sachlage? Würden diese auch gerne einen Schlüsse haben wollen? Kann man hier Mehrheiten Gewinnen?


    Wenn nicht würde ich ein letztes eindringliches Gespräch mit dem BRV suchen und Notfalls auch Klagen.

    Ich sehe hier eine hohe Chance das diese Klage zu euren Gunsten entschieden wird.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • sorry für den Zwischenfrage, aber eines ist mir bei der "Empfehlung zu Klagen" nicht klar:


    1. Wenn ein BRM gegen den eigenen BR klagt, wie kommt er an einen Beschluss, einen RA beauftragen zu dürfen?

    2. kann der BR dann zwei Beschlüsse für die Beauftragung von RAs beschliessen, quasi einen Pro-RA und einen Contra-RA?

    3. trägt der AG bei diesem Rechtsstreit auch die Kosten?


    Ich danke schon mal für das Verständnis für meine "komischen" Fragen

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Wenn ein BRM gegen den eigenen BR klagt, wie kommt er an einen Beschluss, einen RA beauftragen zu dürfen?

    Den braucht es in diesen Fall nicht. Da es hier um Rechte des einzelnen BRM gegenüber dem BR geht, benötigt man keinen Beschluß des BR

    Nachdem es keinen ersten Beschluß für die Beauftragung eines Anwaltes gibt, benötigt er keinen zweiten. Aber ja, der BR darf auch einen RA beauftragen. (Da mit Beschluss des gesamten BR)

    Der AG muss die Kosten tragen §40 BetrVG 8wie bereits geschrieben)

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

    Einmal editiert, zuletzt von Markus 1973 ED ()

  • Randolf : soweit ich es gefunden habe braucht muß der AG dann tatsächlich 2 Anwälte bezahlen. Ich habe es so verstanden, dass der einzelne BR der das Beschlussverfahren beantragt keinen BR-Beschluss braucht, der BR gegen den das Beschlussverfahren eröffnet wird fasst einen Beschluss und nimmt sich auch einen Anwalt.

    Das hier habe ich im Internet gefunden:


    Streitigkeiten im Betriebsrat – Was ist im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu beachten? - Dr. Gloistein & Partner (gloistein-partner.de)


    Hatte so was bisher aber auch noch nicht, daher habe ich einfach mal gegoogelt. (ich hoffe der Link ist jetzt keine Werbung, hatte aber nichts anderes gefunden).