Hallo,
bei uns wird am 02.03 neu gewählt. Aktuell besteht noch ein Rumpfbetriebsrat.
1. Frage
Wir haben MA die sich tageweise im home office befinden, die Tage wechseln.
Am Wahltag betrifft es zwei Mitarbeiter, diese sind dann nicht anwesend.
Zunächst müssten diese ja die Briefwahl beantragen. Gehen wir mal davon aus, dass dies geschieht. Dann müsste die Stimmauszählung verschoben und das neue Datum der Stimmauszählung allen MA mitgeteilt werden.
Wenn die MA, welche Briefwahl beantragt haben, die Stimmzettel aber am Tag der Wahl oder auch schon am 01.03. dem WV zukommen lassen, muss die Stimmauszählung dann trotzdem am festgelegten Termin erfolgen?
2.Frage
Der Rumpfbetriebsrat bleibt bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnis im Amt.
Das Ergebnis wird nach der Stimmauszählung + 3 Tage (Frist für die Ablehnung) bekannt gegeben.
Korrekt?
Müssen es drei volle Tage sein? Zählt der Wahltag mit und die Frist endet dann am 04. oder erst am 05.?
3.Frage
Der WV lädt zur konstituierenden Sitzung ein. Wenn die neuen BRM unterschiedliche Arbeitszeiten haben und ein BRM erscheint nicht oder kündigt an, nicht teilzunehmen, da Sitzung ausserhalb seiner Arbeitszeit (hat ja noch keine Ahnung von BR Arbeit), wie sollte der WV dann damit umgehen?
Ersatzmitglied könnte dann ja nicht geladen werden.
Vielen Dank im Voraus.