Fragen zur Wahl und danach

  • Hallo,

    bei uns wird am 02.03 neu gewählt. Aktuell besteht noch ein Rumpfbetriebsrat.


    1. Frage

    Wir haben MA die sich tageweise im home office befinden, die Tage wechseln.

    Am Wahltag betrifft es zwei Mitarbeiter, diese sind dann nicht anwesend.

    Zunächst müssten diese ja die Briefwahl beantragen. Gehen wir mal davon aus, dass dies geschieht. Dann müsste die Stimmauszählung verschoben und das neue Datum der Stimmauszählung allen MA mitgeteilt werden.

    Wenn die MA, welche Briefwahl beantragt haben, die Stimmzettel aber am Tag der Wahl oder auch schon am 01.03. dem WV zukommen lassen, muss die Stimmauszählung dann trotzdem am festgelegten Termin erfolgen?


    2.Frage

    Der Rumpfbetriebsrat bleibt bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnis im Amt.

    Das Ergebnis wird nach der Stimmauszählung + 3 Tage (Frist für die Ablehnung) bekannt gegeben.

    Korrekt?

    Müssen es drei volle Tage sein? Zählt der Wahltag mit und die Frist endet dann am 04. oder erst am 05.?


    3.Frage

    Der WV lädt zur konstituierenden Sitzung ein. Wenn die neuen BRM unterschiedliche Arbeitszeiten haben und ein BRM erscheint nicht oder kündigt an, nicht teilzunehmen, da Sitzung ausserhalb seiner Arbeitszeit (hat ja noch keine Ahnung von BR Arbeit), wie sollte der WV dann damit umgehen?

    Ersatzmitglied könnte dann ja nicht geladen werden.


    Vielen Dank im Voraus.

    Die Frage ist nicht "WARUM" - Die Frage ist "WARUM NICHT"

  • Zunächst müssten diese ja die Briefwahl beantragen.

    Richtig.



    Dann müsste die Stimmauszählung verschoben und das neue Datum der Stimmauszählung allen MA mitgeteilt werden.

    Dem entnehme ich mal implizit, dass ihr nach dem vereinfachten Wahlverfahren wählt. (Denn nur dort gilt diese Regelung!)


    muss die Stimmauszählung dann trotzdem am festgelegten Termin erfolgen?

    De jure: selbstverständlich. Die Stimmenauszählung erfolgt öffentlich. Dazu gehört, dass jeder weiß, wann sie stattfindet und er auch daran teilnehmen kann. Verschiebt ihr die Auszählung und es beschwert sich auch nur ein AN (also ficht er die Wahl an), würde das Arbeitsgericht (aller Wahrscheinlichkeit nach) einen groben Mangel in der Wahlausführung erkennen.


    Zählt der Wahltag mit und die Frist endet dann am 04. oder erst am 05.?

    Grundsätzlich (nach BGB) zählt der Tag selber nie zur Frist mit, sondern Fristen beginnen mit dem Folgetag. Damit würde die Frist erst am 05. enden.

    Allerdings dürfte der Wahlvorstand hier das Ergebnis auch vorher bekanntgeben, wenn alle Kandidaten die Annahme der Wahl und den Verzicht auf die weitere Bedenkzeit erklärt haben.


    wie sollte der WV dann damit umgehen?

    Ersatzmitglied könnte dann ja nicht geladen werden.

    Dass ein Ersatzmitglied nicht geladen werden kann, gilt nur für den Fall, dass ein gewähltes BRM unentschuldigt fehlt.


    Und dann fehlt es halt unentschuldigt. Was soll der WV daran ändern oder damit machen?

    Solange die konstituierende Sitzung beschlussfähig ist, ist doch alles im grünen Bereich.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Whynot, warum wollt ihr den Wahltag verschieben weil es Mitarbeiter gibt die Briefwahl beantragen? Der 2.3. ist zwar schon bald, aber ihr habt doch das Wahlausschreiben rechtzeitg ausgehängt und somit hätten diese MA die Briefwahl ja bereits beantragen können. Wenn die MA z.B. heute anwesend sind können sie sich die Wahlunterlagen beim Wahlvorstand abholen und heute noch fix und fertig wieder abgeben.

    Nach §187BGB zählt der Tag der Wahl nicht mit nicht 02.3. Wahl - 5.3 Fristende - Danach 6.3 Bekanntmachung

    Wenn BRs verhindert sind am Tag der konstituierenden Sitzung, so ist Ersatz zu laden.


    Moritz war schneller und bei der Briefwahl habe ich natürlich nicht dran gedacht, dass bei euch das vereinfachte Wahlverfahren gelten könnte.

  • Hallo Lustiger Vogel,


    wir wollen nicht den Wahltag verschieben.


    Du sprichst aber genau das an was die Lösung wäre aber ist das dann nicht Briefwahl?


    MA ist am Wahltag nicht da, kann also nicht zur Urne. Dürfen wir den Stimmzettel und die Erklärung vorher persönlich an MA ausgeben und dürfen diese die Unterlagen dem WV VOR dem Wahltag übergeben und der WV gibt die Stimmzettel dann am Wahltag in die Urne? Dann könnte die Stimmauszählung, wie im Wahlausschreiben mitgeteilt, am Wahltag erfolgen.


    Gibt es für diese Vorgehensweise eine konkrete Bezeichnung + § in der WO?


    VG

    Whynot

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