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Ja, ich war eben auch schon etwas verwirrt bezüglich BG und Gewerbeaufsicht...
Aber ist ja nun geklärt.
Ich hatte tatsächlich überlegt, die Situation der zuständigen BG zu schildern und dann zu fragen, was sie uns raten, bzw. was wir machen können. Wäre das also auch ein Schritt, bei dem ich mich auf Glatteis begebe?
Wäre das also auch ein Schritt, bei dem ich mich auf Glatteis begebe?
Radio Eriwan antwortet: Im Prinzip nein, da es erklärtes Ziel der BG ist, für das Wohl der Versicherten zu sorgen. Nach den bisherigen Schilderungen eurer "führenden Null", bin ich aber nicht davon überzeugt, dass das auf Gegenliebe stoßen wird.
Vor dem Hintergrund wäre der Weg, einfach nur eine GBU machen zu wollen der unverfänglichere Weg. Was sich daraus nachher entwickelt, konnte ja keiner vorhersehen...
Ich hatte tatsächlich überlegt, die Situation der zuständigen BG zu schildern und dann zu fragen, was sie uns raten, bzw. was wir machen können
Unser Arbeitgeber zickt ja momentan auch ein wenig rum, weil wir eine Gefährdungsanalyse der psychischen Belastung neu gestalten wollen. Uns schwebt ein Fragebogen nach dem Copsoq vor, unser Arbeitgeber will aber keinen Fragebogen.
Wir haben demnächst einen Termin mit unserem Betreuer von der BG, bei dem werde ich sehr wohl besprechen, wie wir den Arbeitgeber evtl. doch überzeugen können. Aber da geht es ja auch nicht ums anschwärzen, sondern um eine Lösungssuche.
Ja, ich hatte bei der Vorbereitung der Email an die BG auch ein komisches Gefühl. Vor allem, da ich mir nicht sicher war, ob die sich nachher nicht an mich - sondern ggf. an die Leitungsebene wenden.
Vielleicht wäre in unserem Fall ja auch ein Telefonat die bessere Lösung und dort einfach mal fragen, was die BG uns empfehlen würde... welches Vorgehen für uns und unsere Situation am besten passen würde etc.
Vor allem, da ich mir nicht sicher war, ob die sich nachher nicht an mich - sondern ggf. an die Leitungsebene wenden.
Das könnte in der Tat sehr gut passieren. Nicht weil die BG dich ärgern will, sondern weil natürlich der AG das Mitglied bei der BG ist. Deswegen ja die Anfrage erst einmal ganz sachlich stellen und das heiße Thema erst später ansprechen. Gehst du direkt damit auf die BG zu, kannst du sogar ziemlich sicher sein, dass die BG sich direkt an den AG wenden wird.
Werde das Thema wohl am Donnerstag bei unserem Monatsgespräch ansprechen und mal sehen, wie die GF-in reagiert. Ich habe mal geschaut... ich hatte sie im Mai 2018 sowie im Juli 2018 erneut gebeten, eine Gefährdungsbeurteilung Psyche durchzuführen, da dies Pflicht ist. Aber bis heute ist nichts passiert.
Im Moment denke ich darüber nach, eine Onlineumfrage zu nutzen, um endlich einmal Infos der Belegschaft (anonym) darüber zu erfahren, wie sie sich hier fühlen und wie hoch die jeweilige Arbeitsbelastung tatsächlich ist. Bei der Erstellung dieser Onlineumfrage könnte ich mich z.T. auch einfach an den "Fragebogen Gefährdungsanlalyse" halten, den ich mir bereits heruntergeladen hatte.
ich hatte sie im Mai 2018 sowie im Juli 2018 erneut gebeten, eine Gefährdungsbeurteilung Psyche durchzuführen, da dies Pflicht ist. Aber bis heute ist nichts passiert.
Wenn das bei dir dann 3 Jahr in der Versenkung verschwindet, kann der Leidensdruck ja noch nicht so groß sein...und wenn diese Vorgehensweise des öfteren so ist, dann wundert mich nicht, dass die GL nicht reagiert.
Aber mein Vorgehen würde sich erklären, wenn Du die zahlreichen vorherigen Threads kennen würdest.
Ich werde es am Donnerstag erneut ansprechen und dann auch immer wieder nachhaken...
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Nochmal kurz zu dem angeschnittenen Thema, dass einer unserer AL ja einen Deal mit der GF gemacht hat, dass all seine Überstunden automatisch gekappt werden. Dazu habe ich folgendes gefunden:
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Pauschale Abgeltung von Überstunden
In vielen Arbeitsverträgen finden sich Regelungen, wonach geleistete Überstunden mit dem monatlichen Grundentgelt oder einem bestimmten Pauschalbetrag abgegolten sein sollen. Auch wird teilweise vereinbart, dass mit dem monatlichen Grundgehalt eine bestimmte Anzahl von Überstunden, beispielsweise die ersten 10 Überstunden im Monat, abgegolten sind, sodass eine Vergütung von Überstunden erst bei Überschreiten dieser Grenze erfolgen soll.
Derartige Überstundenklauseln sind häufig unwirksam. Es handelt sich um vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen, die der Arbeitsgeber den Beschäftigten bei Abschluss des Arbeitsvertrages einseitig stellt (sog. Allgemeine Geschäftsbedingungen), vgl. § 305 Abs. 1 BGB. Derartige Bedingungen in AGB`s sind unwirksam, wenn sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen, beispielsweise, weil die Überstundenrege-lungen für den juristischen Laien nicht klar und verständlich formuliert ist, § 307 Abs. 1 BGB.
Die vielfach verwendete AGB-Klausel „erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten“ ist nicht klar und verständlich und damit unwirksam, denn: Wenn sich der Umfang der ohne zusätzliche Vergütung zu leistenden Überstunden nicht hinreichend deutlich aus dem Arbeitsvertrag ergibt, liegt eine intransparente Regelung vor, die den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt. Denn dieser muss bereits bei Vertragsschluss erkennen können, was ggf. auf ihn zukommt und welche Arbeitsleistung er für die vereinbarte Vergütung maximal erbringen muss (BAG vom 22.02.2012, 5 AZR 765/10; BAG vom 01.09.2010, 5 AZR 517/09).
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Danach wird das aber ganz anders gesehen und die vereinbarte Regelung ist offenbar nicht in Ordnung. Wie gesagt, wurde dieser Deal offensichtlich gemacht, damit der AL ein etwas höheres Gehalt erhält.
ganz einfach ausgedrückt: man muss sich seinen Stundenlohn ausrechnen können.
Die Stunden die geleistet werden müssen als "Überstunden" müssen definiert sein z.B. mit Angabe der Stunden oder als prozentualen Anteil (es berechenbar sein)
Allerdings können für solche MA die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bezahlt werden, auch pauschale Regelungen wirksam sein.
das nennt sich dann "deutlich herausgehobene Vergütung",
Beitragsbemessungsgrneze West 2019 war 80.400.-Euro / Ost 73.800 Euro
Aber mein Vorgehen würde sich erklären, wenn Du die zahlreichen vorherigen Threads kennen würdest.
Hallo imebro,
das kann schon sein, aber ich befürchte anhand der zahlreichen vorherigen Threads, dass du dich ein wenig verrennst.
Ich erkenne, dass bei euch einigen, um nicht zu sagen viel im Argen ist. Aber du bist ein 1er BR. Du kannst nicht alle Themen auf mal angehen. Da ist es kein Wunder, dass du nirgends einen Haken dranmachen kannst.
Mein wohlgemeinter Rat: mach dir eine Liste mit den Dingen die du auf dem Zettel hast und dann priorisiere diese. Gehe dann immer nur 1 bis 2 Themen an bis diese abgearbeitet sind, bis diese wirklich erledigt sind. Fange erst dann ein neues Thema an. Alles gleichzeitig ändern zu wollen geht für einen 1-Mann-BR schief. Nimm Dir ein Thema mit sehr guten Erfolgsaussichten, bringe es bei der GL vor, nimm einen Anwalt wenn es nicht weitergeht, geh vors Arbeitsgericht wenn es nicht anders geht. Hast du dann mal 1-2 Urteile zu deinen Gunsten hat es auch einen Lerneffekt für deine GL. So wie es jetzt geht lernt die GL vermutlich nur, wenn ich es lange genug hinziehe wird es wohl auch wieder vergessen um vom nächsten Thema überrollt. Der BR ist immer beschäftigt, aber das ist auch alles.
Auch Deine Kollegen würden merken, wenn sich zu 1 oder 2 eurer Probleme was ändert und wären dann auch mutiger sich an dich zu wenden. Ich wünsche dir viel Erfolg.