Das große Thema "Leistungsverdichtung"

  • Ich würde dieses Thema evtl. durch die Hintertüre angehen.


    Auch deiner Arbeitgeberin müsste bekannt sein, dass die psych. Belastung in der GFB stehen muss. Um das zu beurteilen bieten z.B. Krankenkassen kostenlose Analyseverfahren und Auswertungen an.


    Ein Teil dieser Umfragen beahndelt auch das Thema Arbeitsbelastung. Wenn da eine Gefährdung herauskommt, kann man dort einen Finger in die Wunde legen und mit dem Arbeitgeber Maßnahmen herleiten.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo erneut,


    ja, das Thema Gefährdungsbeurteilung hatten wir ja hier auch schon.

    Ich hatte die GF-in schon vor längerer Zeit darauf aufmerksam gemacht, dass wir sowas benötigen. Aber bisher ist noch nichts passiert.

    Du meinst - ich müßte mich also an eine Krankenkasse wenden und die analysieren dann was für uns? Ich vermute mal, dass Du eher meinst, dass sie uns nur etwas zur Verfügung stellen und wir müssen analysieren. :)


    Ich dachte eben spontan an eine anonyme Umfrage. So könnte jede/r MA kurz darstellen, ob sie/er von Arbeitsüberlastung betroffen ist und wie sehr ihrer/seiner Meinung nach. Hierzu könnte man z.B. eine für alle editierbare Datei auf dem Server hinterlegen, wo dann jeder anonym rein schreiben kann... Wäre das auch ne Idee?

    Mit dem Ergebnis könnte ich die GF-in dann konfrontieren und dazu dann erneut darauf aufmerksam machen, dass es bei uns noch imme keine GFB gem. § 5 ArbSchG gibt.


    Wäre das ein Weg?

    Und... hättet Ihr bessere Vorschläge od. Verbesserungsvorschläge?


    Danke und Grüße,

    imebro

  • anonym bei unter 20 Personen die maximal antworten könnten wird recht schwierig.

    Habt ihr denn eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und ist die deiner Meinung nach überhaupt entsprechend ausgebildet?

    Hast Du bei der Bestellung mitbestimmt?


    Fragt doch mal ganz neutral bei eurer BG wie die das so sieht? Die kommen dann vielleicht auch mal vorbei und stellen blöde Fragen, kann hilfreich sein.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Du meinst - ich müßte mich also an eine Krankenkasse wenden

    Eher an den Unfallversicherungsträger. Bei uns ist das die UVB, bei euch sicher eine BG. Beim Unfallversicherungsträger bekommt man auch die "Fragebögen" zur Analyse/Beurteilung der Gesundheitsgefährdung. Einfach mal auf die Seite des Unfallversicherungsträgers gehen. Auch der (zuständige) Betriebsarzt wäre ein Ansprechpartner. Die Krankenkasse ist da m.E. raus.


    Habt ihr denn eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und ist die deiner Meinung nach überhaupt entsprechend ausgebildet?

    Wozu braucht man eine Ausbildung um eine Gesundheitsgefährdung beurteilen zu können? Wenn die Gesundheitsgefährdung offensichtlich erkennbar ist (und das ist sie wenn Arbeitsüberlastung vorliegt) wozu dann eine spezielle Ausbildung!?

    4 Mal editiert, zuletzt von mumpel () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von mumpel mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Hierzu könnte man z.B. eine für alle editierbare Datei auf dem Server hinterlegen, wo dann jeder anonym rein schreiben kann... Wäre das auch ne Idee?

    Eine Idee ist das sicher. Aber ob es eine gute ist... da hätte ich so meine Zweifel. (Warum erkläre ich unten.)


    Wenn die Gesundheitsgefährdung offensichtlich erkennbar ist (und das ist sie wenn Arbeitsüberlastung vorliegt) wozu dann eine spezielle Ausbildung!?

    Weil der Mensch nun einmal so tickt, dass er sich lieber etwas von Menschen erklären lässt, denen er die entsprechende Kompetenz zutraut, anstatt seinen Verstand zu benutzen um das Offensichtliche zu erkennen (und vor allem zu akzeptieren!).


    Dies gilt auch, oder gerade, für Geschäftsführer/innen, die anschließend irgendwelche Kosten rechtfertigen müssen.


    Und das ist auch der Grund, imebro, warum die von Fachleuten erstellten Umfragen mehr "beweiswert" haben, als irgendetwas Selbstgestricktes, wo Du Dir immer wirst vorwerfen lassen müssen, Du hättest die Fragen ja mit klarer Absicht und suggestiv gestellt. (Nicht weil das wirklich so war, sondern weil Du ja kein Fachmann bist.)


    Frag mal bei der BG nach, die haben da gute Vorlagen für alles mögliche.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • denen er die entsprechende Kompetenz zutraut

    Da müsste ich aber lange suchen. Nur weil jemand studiert hat spreche ich ihm nicht gleich die entsprechende Kompetenz zu. Da habe ich m.E., aufgrund meiner 33-Jährigen Erfahrung, bezüglich meiner Arbeit/Tätigkeit mehr Kompetenzen als ein Studierter der (gerade erst?) von der Hochschule kommt. ;)

  • wer 33 Jahre Erfahrung vorweisen kann, ist definitiv zu alt für Kompetenz :evil:


    sagte ein unstudierter mit 36 Jahren Berufserfahrung

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Wozu braucht man eine Ausbildung um eine Gesundheitsgefährdung beurteilen zu können?

    Die braucht man, weil der Gesetzgeber für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit eine gewisse Aus-/Vorbildung vorsieht und da der BR bei der Bestellung nun mal mitzubestimmen hat ist die Frage durchaus wichtig.

    Und, mit Verlaub, nur Deine 33 Jahre Erfahrung befähigen dich vor dem Gesetz nicht als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig zu werden auch wenn ich Deine Urteilskraft gar nicht in Abrede stellen will.

    imebro wird mit Erfahrung alleine nicht weiterkommen, wenn man so all seine Posts liest, er kommt evtl. mal mit Verordnungen oder Gesetzen, die seien GFin ja durchaus auch einhalten muss, vorwärts.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Und, mit Verlaub, nur Deine 33 Jahre Erfahrung befähigen dich vor dem Gesetz nicht als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig zu werden

    Aber die FASi und/oder Führungskraft kann ja mal meine/unsere Erfahrungen aufnehmen, und nicht immer nur sinngemäß sagen "Habe ich studiert oder Du". ;) Zumal es in der Praxis Fälle gibt die nicht im Lehrbuch stehen.

  • Ich halte es für wesentlich komplizierter und langwieriger über die Gefährdungsbeurteilung zu gehen. Mein Favorit und aus meiner Sicht schnellste Weg ist die Überstunden nicht mehr zu genehmigen und die Einhaltung vom Arbeitszeitgesetz zu kontrollieren. Nach deinen Beschreibungen dürfte da schon einiges zusammenkommen.

  • WOW... Ihr seid ja echt fleißig :thumbup:


    Das mit den Überstunden habe ich schon vermerkt für mich. Bin mir da nur noch nicht sicher, wie ich da rechtlich am besten vorgehe. Wir haben ja eine Finanzabteilung (sind 2 MA). Die kümmern sich um Personaldinge sowie Zeiterfassung (läuft über eine ZE-Anlage inkl. Software). Aber ob ich jetzt einfach hingehen kann und von denen monatlich einen Ausdruck aller gearbeiteten Stunden sowie der Plusstunden verlangen kann, muss ich noch checken. Vor allem, da die Leiterin der Finanzabteilung dies ja auch sicher der GF-in mitteilen wird / muss...


    Wir haben hier (jedenfalls nach meinem Kenntnisstand) keine Person, die für Arbeitssicherheit zuständig ist. Wir hatten mal nen Ersthelfer, aber der hat bereits gekündigt, weil er "es nicht mehr aushalten konnte, wie hier mit MA umgegangen wird" (Zitat). Werde aber gleich nochmal eine Kollegin fragen, wo ich irgendwie noch was in Erinnerung habe :/


    Der Tipp mit der BG ist sehr gut...

    Werde zunächst mal suchen, welche da für uns zuständig ist und die mal anschreiben.


    Zu dieser anonymen Umfrage habe ich einen Thread in einem IT-Forum eröffnet, um zu erfahren, ob es Möglichkeiten gibt, dass man nicht nachvollziehen kann, was - wer - wann in ein Dokument geschrieben hat. Wenn das geht, würde ich das vorziehen, denn - wie ich unsere MA so kenne - würden sie diese anonyme Möglichkeit vorziehen. Es geht auch nicht um Details, sondern lediglich darum, dass ich "nachweisen" kann, DASS es bei uns eine erhebliche Arbeitsüberlastung gibt (ggf. auch zu wieviel %).


    Danke & Grüße,

    imebro

  • Ich halte es für wesentlich komplizierter und langwieriger

    gebe ich Dir grundsätzlich Recht


    meiner Sicht schnellste Weg ist die Überstunden nicht mehr zu genehmigen und die Einhaltung vom Arbeitszeitgesetz zu kontrollieren.

    bei den Beiträgen von imebro glaube ich nicht daran dass das überhaupt etwas nutzt.

    Alle MA machen mit bei den Überstunden aus angst vor Konsequenzen usw

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Alle MA machen mit bei den Überstunden aus angst vor Konsequenzen usw

    Aber wenn der BR den Überstunden nicht zustimmt kann ich doch die Unterlassung fordern, zur Not auch kostenpflichtig vom Anwalt.

    Und bei den Verstößen gg. das ArbZG fordere ich ein paar mal auf und dann wende ich mich vertrauensvoll an die zuständige Gewerbeaufsicht.

  • kostenpflichtig vom Anwalt.


    vertrauensvoll an die zuständige Gewerbeaufsicht.

    das ist dann auch ein klein bisschen etwas anderes als


    Überstunden nicht mehr zu genehmigen und die Einhaltung vom Arbeitszeitgesetz zu kontrollieren.


    Ich bin glücklicherweise in einem Unternehmen in dem die BRs größtenteils ihren Aufgaben tatsächlich nachgehen können und vom AG auch alles bekommen was benötigt wird.

    Wenn ich mir aber die ganzen Threads von imebro durchlese nutzen da nur noch Atombomben etwas, die Keulen der Genehmigung und Kontrolle gehen ins Leere.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Hallo imebro,


    ich glaube bei dir ist auch mal ein Grundlagenseminar fällig:

    . Aber ob ich jetzt einfach hingehen kann und von denen monatlich einen Ausdruck...

    Dein Ansprechpartner ist die GL (es sei den sie hat jemand anderes benannt). Dort forderst du die Unterlagen an mit Terminsetzung. Wenn nichts kommt wende dich an einen Anwalt deines Vertrauens. Der ist dir dann behilflich! Beschlussfassung für beiden nicht vergessen (Unterlagenanforderung + Anwalt).


    Der Tipp mit der BG ist sehr gut...

    Werde zunächst mal suchen, welche da für uns zuständig ist und die mal anschreiben.

    Du musst erst mal selber auf Abhilfe drängen. Wenn das x mal in die Hose geht kannst du die Gewerbeaufsicht mal androhen. Erst dann darfst du deinen Arbeitgeber dort anzeigen (ich würds aber eher annonym machen). Sonst ist das eben keine vertrauensvolle zusammenarbeit und du riskierst eine Kündigung.



    ArbG Dessau-Roßlau vom 12. August 2020 – 1 Ca 65/20:

    Das Arbeitsgericht stellte klar, dass eine Strafanzeige eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen kann, wenn Arbeitnehmer dabei

    • wissentlich oder leichtfertig falsche Angaben machen
    • den Arbeitgeber mit der Anzeige lediglich schädigen wollen
    • aus "Rache" handeln
    • eine mögliche innerbetrieblicher Bereinigung des Missstandes unversucht lassen.
  • Zu dieser anonymen Umfrage habe ich einen Thread in einem IT-Forum eröffnet, um zu erfahren, ob es Möglichkeiten gibt, dass man nicht nachvollziehen kann, was - wer - wann in ein Dokument geschrieben hat. Wenn das geht, würde ich das vorziehen, denn - wie ich unsere MA so kenne - würden sie diese anonyme Möglichkeit vorziehen.

    Schwierig. Wenn es ein Word-Dokument auf dem Server ist, hast du zwei Probleme: a) in dem Dokument selber kannst du unter Eigenschaften sehen, wer wie lange daran gearbeitet hat. b) Solange jemand es geöffnet hat, bekommt jeder andere den Hinweis, dass das Dokument zur Zeit von xyz gesperrt ist. (Und yxz ist der User im Netzwerk, ohne den wohl keiner Zugriff auf das Netzwerk/den Fileserver hätte...)


    TIPP: Schau mal hier. Dort kannst Du online eine Umfrage erstellen. Kostet für kleine Umfragen erst einmal nichts und (noch viel besser) kann von jedem AN auch von Zuhause beantwortet werden. Und dort kannst noch nicht einmal du als Ersteller sehen, wer was geantwortet hat. (Zumindest lässt es sich so einstellen.)


    Wenn das x mal in die Hose geht kannst du die Gewerbeaufsicht mal androhen

    ad 1) Die Berufsgenossenschaft ist nicht die Gewerbeaufsicht.

    ad 2) Muss man mit denen gar nicht drohen, sondern kann sich da, ohne Streit usw. als BR erkundigen, frei nach der Devise: Wir, kleiner Laden, wollen eine GBU Psyche machen. Gibt es da etwas von euch? Oder müssen wir das Rad neu erfinden?


    Damit hast du niemanden hingehangen, verpetzt oder gegen die vertrauensvolle Zusammenarbeit verstoßen. Lediglich "proaktiv" die Möglichkeiten der zuständigen BG erforscht. ;)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

    Einmal editiert, zuletzt von Moritz () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Moritz mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • ad 1) Die Berufsgenossenschaft ist nicht die Gewerbeaufsicht.

    Oh, in der Eile übersehen =O Ich dachte es bezog sich auf meinen Rat sich vertrauensvoll an die Gewerbeaufsicht zu wenden. :saint: Aber sicher trotzdem gut, dass ich das für die Gewerbeaufsicht noch mal näher erläutert habe.


    Und in dem Fall der BG hast du natürlich Recht, das ist ja auch keine Anzeige :saint: