Versetzung

  • Hallo zusammen,


    folgender Fall:


    an einem Standort unseres Unternehmens wird Umstrukturierung durchgeführt. Man bittet andere Standorte um personelle Unterstützung. Es werden Kolleginnen und Kollegen aus einigen Standorten dorthin "abgeordnet", wie unser AG das nennt. Für ihn handelt es sich um eine Dienstreise und somit auch keine Versetzung. Dauer der Reise ist 1 Woche.


    Für mich:

    - anderer Arbeitsort

    - Übernachtung im Hotel

    - andere Arbeitsabläufe

    - andere Kollegen

    - andere Vorgesetzten


    ist das eine Versetzung. Das Thema Pandemie ist dabei noch gar nicht berücksichtigt, dafür gibt es aber Hygienemaßnahmen und Vorschriften die gut und sinnvoll sind.


    Was meint ihr?

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Wenn ich als AN für lediglich 1 Woche zur Unterstützung gebeten werde, würde ich darin noch keine Versetzung sehen.

    Wurden die AN denn gefragt, wer da freiwillig bereit wäre?

    Gibt es zusätzliche Anreize für die Aushilfe an dem anderen Standort?

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • alle freiwillig, natürlich, denn wenn "ich das nicht freiwillig mache ist EdeKa für mich"...

    zusätzliche Anreize negativ

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • ist EdeKa für mich

    Das ist das Schöne ab einem gewissen Alter... das Ende der Karriere ist längst erreicht...


    Gut, das ist das Grundproblem aller freiwilligen Einsätze. Solange AN der Meinung sind, des AGs Wunsch ist mir Befehl - was soll ich als BR da machen? Eine von mir schon öfter zitierte Kollegin pflegte in solchen Fällen immer zu sagen: die Kollegen sind alle 3 x 7 Jahre alt. Irgendwann muss man auch mal selber Verantwortung für sein Leben übernehmen...


    Bei einwöchiger Abwesenheit mit Übernachtung kann man natürlich schon von einer wesentlichen Veränderung der Umstände reden, da dadurch ja das gesamte Privatleben beeinflusst wird.


    Zahlt der AG wenigstens den Verpflegungsmehraufwand? (Sind zwar auch nur 14 Euro am Tag, aber da ist ja wohl das Mindeste!)


    Als BR würde ich wohl hingehen und dem AG klar machen: Hin- und Rückreise sind Arbeitszeit (bzw. werden so vergütet/gutgeschrieben), die Kollegen bekommen den Verpflegungsmehraufwand plus noch ein kleines Goodie oder wir treffen uns vor dem Arbeitsgericht, weil du die Kollegen alle ohne Anhörung versetzt hast...


    (Einfach mal einen Stein ins Wasser werfen, mal schauen, was passiert... ;) )

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Verpflegung ist Vollpension und Reisezeit wird vergütet das ist nicht das Problem.


    weil du die Kollegen alle ohne Anhörung versetzt hast...

    das ist der Stein des Anstoßes! Freiwilligkeit vorausgesetzt ist es immer noch eine Versetzung zu der der BR angehört werden muss.

    Ich will mich da aber nicht verrennen und, evtl. weil ich eh noch wegen anderer Themen sickig bin, unser Gremium als Don Quichote gegen Windmühlen führen.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Es werden Kolleginnen und Kollegen aus einigen Standorten dorthin "abgeordnet", wie unser AG das nennt.

    Abordnung ist in Deutschland ein Begriff des Dienstrechts und des Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst. Für Beamte und Richter ist Abordnung die vorübergehende, ganz oder teilweise Übertragung einer Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn unter Beibehaltung der Zugehörigkeit zur bisherigen Dienststelle (§ 27 Abs. 1 BBG; § 14 Abs. 1 BeamtStG). Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (Tarifbeschäftigte) ist eine Abordnung definiert als Zuweisung einer vorübergehenden Beschäftigung aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses (§ 4 Abs. 1 TVöD und TV-L).


    Auch in unserem TV (der an den TVöD angelehnt ist) gibt es die Abordnung und die ist eben keine Versetzung und mitbestimmungsfrei, wenn sie eine Dauer von 3 Monaten nicht übersteigt.


    Wenn in Eurem TV keine Abordnung geregelt ist, dann kann auch nicht abgeordnet werden.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Eine Versetzung wird daraus nur, wenn eine erhebliche Änderung vorliegt. Das Zeitkriterium zieht ja nicht.

    "Erheblich" ist dann abhängig davon, wie der reguläre Arbeitsplatz aussieht. Sind Dienstreisen über mehrere Tage üblich? Steht dazu ggf. sogar was im Arbeitsvertrag? Oder ist das ein fester Bürojob mit festen Arbeitszeiten, bei denen noch nie eine Dienstreise in Frage kam.

    Letztlich müsste man nachhaken, wie geil die Kolleg:innen die Reise finden und dann prüfen, wie viel Energie man in eine eher aussichtslose Debatte steckt. Dann wirklich eher zwei Tage Dankeschönurlaub anfordern.


    Wie Moritz schon sagte: Einfach mal mit Steinen schmeißen (so ähnlich hatte er das glaube ich formuliert. #zwinkersmiley)

  • Eine Versetzung wird daraus nur, wenn eine erhebliche Änderung vorliegt.

    das hatte ich versucht mit



    darzustellen, es keine Kollegen die sonst Dienstreisen machen.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)