Hallo Zusammen,
leider habe ich hier im Forum zu o.g. Thema nur ältere Beiträge gefunden, daher greife ich das Thema hier nochmal auf.
Mein BR hat Heute eine Anhörung zu einer Versetzung (Vorgesetztenwechsel) für deine SB-Kollegin erhalten. Als SBV habe ich keinerlei Information hierüber erhalten. Morgen ist die BR-Sitzung, in welcher über die Versetzung beraten und beschlossen wird.
Folgendes ist mir klar: Ich werde morgen natürlich zunächst versuchen die Kollegen davon zu Überzeugen der Versetzung zu wiedersprechen.
Für den Fall, dass ich Sie nicht überzeugen kann, werde ich den Beschluß gem. § 178 Abs. 2 S. 2 SGB IX aussetzen um zunächst etwas Zeit zu gewinnen.
Zeitgleich würde ich gerne die Aussetzung der Maßnahme auch gegenüber dem Arbeitgeber erklären und hier bin ich bisher noch nicht 100-Prozentig fündig geworden.
Da ich leider immer bei meinem AGe immer alles mittels Urteilen oder gar Rechtsanwalt durchboxen muss, was auf auf Dauer sehr zeitraubend und ermühdent ist, möchte ich meine Schritte vorab immer gut durchdenken. Denn gute Vorbereitung ist schon mal die halbe Miete
In einem älteren Tread hat abbarracin folgendes geschrieben:
...Falls die SBV nicht oder nicht vollständig informiert und angehört wurde, ist es besser, nicht nur den Beschluß des BR auszusetzen (und diesem klar machen, daß die Nicht- bzw. unvollständige Unterrichtung der SBV ein Zustimmungsverweigerungsgrund gem. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist), sondern auch die Aussetzung gem. § 95 Abs. 2 Satz 2 SGB IX gegenüber dem AG zu erklären.
Der Vorteil dieser Maßnahme (Aussetzung ggü. dem AG) ist regelmäßig, daß die 7-Tage-Frist erst dann zu laufen beginnt, wenn die Unterrichtung der SBV vollständig erfolgt ist und man ggü. einem unwilligen AG dadurch einen gerichtlichen Unterlassungsanspruch begründet.
...
Kennt jemand für diese 7-Tage-Frist ab Information bzw. den Beginn der Fristberechnung ggf. ein Urteil oder einen einschlägigen Kommentar?
( Bevor ich von albarracin einfach den Düwell um die Ohren bekomme, ich habe Heute versucht mich dort durch zu wühlen, aufgrund von Zeitmangel diese Bibel aber erst mal wieder beiseite gelegt *schäm*)
Hat jemand einen Tipp was ich beachten sollte, damit die Aussetzung hib und stichfest ist?