Lenk- und Ruhezeiten auf See

  • Hallo zusammen,


    wir haben einen Teilbereich Fähre bei uns im Betrieb.

    Es ist die Verbindung von Travemünde zum Priwall.


    Nun ist die Frage welche Ruhezeiten für die Kollegen gelten und das kann mir keiner beantworten :rolleyes:


    Hat jemand eine Idee? Kennt jemand die Lenk- und Ruhezeiten auf See?


    Danke Olli

  • da frag doch mal eure zuständige Gewerkschaft, die sollte das doch beantworten können.

    Bzgl. See-außer das mir auf der Fahrt nach Helgoland als junger Bursche ml übelst schlecht geworden ist-kann ich leider keine Auskunft geben

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • auch für Seeleute zuständig ist

    Na ja, Seeleute ist jetzt sehr... wie soll ich das sagen...


    Die Überfahrtszeit auf der Strecke Travemünde-Priwall dürften irgendwas um die 5 Minuten sein... (lange nicht mehr gefahren, aber ich denke, es sind eher 3)


    Aber ja, die Fähre kreuzt eine Seeschifffahrtsstraße, insofern gilt vermutlich wirklich das Seerecht... (was Betonnung, Befeuerung und Signale angeht auf jeden Fall)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Na ja, Seeleute ist jetzt sehr... wie soll ich das sagen...

    :D Naja gut, ich hatte jetzt tatsächlich keine Vorstellung davon wie lang (oder kurz) diese Überfahrt ist.

    Aber macht das einen Unterschied? Wie weit muss ich denn mit meinem Schiff fahren, bzw. wie lange muss ich denn auf See sein um rechtlich als Seemann zu gelten?

    Ist dann der Kapitän einer solchen Fähre kein echter Kapitän, sondern ein Abteilungsleiter? ;)

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Wie weit muss ich denn mit meinem Schiff fahren, bzw. wie lange muss ich denn auf See sein um rechtlich als Seemann zu gelten?

    Das ist eine spannende Frage. Aber ich denke, es ist schon ein Unterschied, ob ich wirklich zur See fahre (teilweise tagelang nur auf hoher See) oder ob ich so eine Fähre bediene, wo ich morgens von Zuhause anreise, x Stunden hin- und herfahre und Abends wieder nach Hause fahre.

    Ist dann der Kapitän einer solchen Fähre kein echter Kapitän

    Das ist er mit Sicherheit, sonst dürfte er keine Seeschifffahrtsstraße professionell befahren.


    Ich sehe das so in etwa wie neulich bei den LKW-Fahrern. Bin ich wirklich Fernfahrer gelten klare Richtlinien, was Lenk- und Ruhezeiten angeht.


    Geht es lediglich um einen Werkstattwagen brauche ich zwar den gleichen Führerschein um das Fahrzeug (im öffentlichen Raum) bewegen zu dürfen, aber die Lenk- und Ruhezeiten gelten für mich nicht.


    Deswegen bin ich mir gerade nicht so sicher, ob für so eine Fähre wirklich das SeeArbG gilt. (Denn anders als auf hoher See, kann diese Fähre alle paar Minuten einfach Pause machen, da sie ohnehin an Land (besser angelandet) ist.)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo,


    nationale Fähren gehören zur Binnenschifffahrt und unterliegen gem. § 21 ArbZG grundsätzlich dem ArbZG.

    Für Fährbetriebe im Linienverkehr hat die Bundesregierung lt. Auskunft meiner Kollegen aus Konstanz wohl bisher keine speziellen Verordnungen zur Arbeitszeit erlassen. Allerdings sind auch hier tarifliche Abweichungen gem. §§ 7, 12 ArbZG möglich.

    Wir haben zB im TV-N Ba-Wü spezielle Regelungen - auch bei der Arbeits- und Ruhezeit -für Bodensee-Fähren.

  • nationale Fähren gehören zur Binnenschifffahrt und unterliegen gem. § 21 ArbZG grundsätzlich dem ArbZG.

    Da hast Du wohl Recht, Wolfgang.

    Irgendwie wollte ich es dann aber doch genau wissen und:

    Zitat

    § 1 SeeArbG - Anwendungsbereich


    (1) Dieses Gesetz regelt die Arbeits- und Lebensbedingungen von Seeleuten an Bord von Kauffahrteischiffen, die die Bundesflagge führen. Es gilt nicht für gewerbsmäßig genutzte Sportboote unter 24 Meter Länge, wenn auf diesen nicht mehr als zwei Personen beschäftigt sind.
    (2) Für Beschäftigte an Bord eines Fahrzeuges, das 1. die Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 nach dem Anhang I der Binnenschiffsuntersuchungsordnung vom 6. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2450), in der jeweils geltenden Fassung, seewärts nicht verlässt oder zu verlassen beabsichtigt oder
    2. die in Nummer 1 bezeichneten Wasserstraßen nur auf Grund einer besonderen schiffssicherheitsrechtlichen Genehmigung seewärts verlassen darf,
    gelten die in der Binnenschifffahrt anzuwendenden arbeitsrechtlichen Vorschriften.

    (3) Für Seeleute auf Schiffen unter ausländischer Flagge gelten die §§ 139 bis 141 sowie für Schiffe unter ausländischer Flagge die §§ 137 und 138.

    Fettung usw von mir

    &

    Zitat

    Binnenschiffuntersuchungsordnung vom 6. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2450)


    Zone 2-Binnen

    Trave:
    Von der Nordwestkante der Eisenbahnhubbrücke in Lübeck mit der Pötenitzer Wiek, und dem Dassower See bis zu der Verbindungslinie der Köpfe der Süderinnenmole und Norderaußenmole in Travemünde

    Meine geographischen Kenntnisse sind zwar praktisch nicht existent, aber ich würde doch stark vermuten, dass das da rein passt und Wolfgang Recht hat.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Kinners, dieser Thread hier zeigt mir mal wieder zwei Dinge:


    1. In Deutschland ist jeder, aber auch wirklich jeder, Sch... geregelt

    2. (und das ist die viel wichtigere Erkenntnis!) Schwarmintelligenz funktioniert


    Klasse!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • 2. (und das ist die viel wichtigere Erkenntnis!) Schwarmintelligenz funktioniert

    finde ich auch prima, aber auf der anderen Seite ist es für die Fragesteller viel einfacher denn

    Nun ist die Frage welche Ruhezeiten für die Kollegen gelten und das kann mir keiner beantworten :rolleyes:


    Hat jemand eine Idee? Kennt jemand die Lenk- und Ruhezeiten auf See?

    zeugt, m.M.n., von selber kein Bock auf Suchen.

    auch wenn das ok ist, muss ja jeder selber wissen, wie Infos beschafft werden, finde ich es schade, dass das immer öfter so passiert.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • von selber kein Bock auf Suchen

    So weit würde ich ohne genauere Kenntnis der Umstände gar nicht gehen wollen.


    Ich denke da an so manche Übungen bei Seminaren zum Thema Arbeitsrecht. Da stehst du erst einmal wie Ochs vorm Berg, weil du schlicht keinen "Anpack" hast, weil du nicht weißt wo du suchen musst/sollst. Aber wenn da einer eine Idee, hat, dann hangelt man sich von Gesetz zu Gesetz und schon findet man die/eine Lösung.


    finde ich es schade, dass das immer öfter so passiert

    Warum? So haben wir doch alle was gelernt. (Und ich persönlich habe mich gerne an diverse Überfahrten (z.B. zur Sandworld oder Besuche auf der Passat) auf den Priwall erinnert. (Und meine Frau, der ich gestern den Thread vorgelesen habe, hatte auch noch ihren Spaß über die Diskussion, wieviel Seemann wohl auf so einer Fähre steckt. (So manche Rheinfähre überbrückt größere Strecken!))) ;)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Chris,


    wenn man verlinkt, sollte man sich den Link vorher schon aufmerksam anschauen. Dein Link hilft leider nicht weiter, da auch er sich auf das SeeArbG bezieht, das hier im inländischen Fährverkehr nun mal nicht anwendbar ist.

  • Hallo Chris,


    wenn man verlinkt, sollte man sich den Link vorher schon aufmerksam anschauen. Dein Link hilft leider nicht weiter, da auch er sich auf das SeeArbG bezieht, das hier im inländischen Fährverkehr nun mal nicht anwendbar ist.

    Kritik ist angekommen ;)


    Ich wollte etwas hilfreiches heraus suchen und hatte aber nur noch das SeeArbG im Kopf gehabt, die restlichen Kommentare hab ich dann natürlich brav ausgeblendet.


    Gruß

    Chris

  • die restlichen Kommentare hab ich dann natürlich brav ausgeblendet.

    Willkommen im Club! Einen solchen oder ähnlichen "Lapsus" hat sich hier schon so gut wie jeder geleistet, der mehr als drei Beiträge geschrieben hat. ;)


    Wie sagte eine Freundin meiner Eltern in solchen Momenten immer? Nehmen wir den guten Willen für die Tat. :)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!