Hallo , folgender Fall :
Uns als Betriebsrat wurde die Betriebsratsanhörung gemäß §102 BetrVG zur beabsichtigten fristlosen, verhaltensbedingten Kündigung, hilfsweise ordentlichen personenbedingten Kündigung eines Kollegen vorgelegt.
Die GL möchte den Kollegen loswerden, es waren verschiedene Gründe angeführt und innerhalb von 2 Tagen 3 Abmahnungen ausgesprochen und dem Betriebsrat auch nach 2 Tagen die Anhörung zur fristlosen Kündigung.
Wir haben innerhalb der 3 Tagesfrist zur fristlosen Kündigung unsere Bedenken angemeldet und zur hilfsweisen ordentlichen personenbedingten Kündigung Widerspruch eingelegt nach §102 BetrVG Abs. 3 Ziffer 4.
Wir haben eine freie Stelle in Haus, die der Kollege übernehmen könnte. Der Betriebsrat sieht eine Weiterbeschäftigung dem Kollegen im Unternehmen nach einer Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen, für die Arbeitgeberin als absolut zumutbar an, dies haben wir in unserem Widerspruch somit geteilt.
Der Kollege hat nun Kündigungsschutzklage eingereicht.
Der Betriebsrat hatte 1 Woche nach der fristlosen Kündigung des Kollegen nun die Anhörung zur Einstellung eines Externen nach §99 BetrVG für die offene Stelle auf dem Tisch, die in unserem Widerspruch von dem gekündigten Kollegen zu besetzen wäre.
Der Betriebsrat könnte nur nach §99 Abs. 2 Ziffer 3 der Einstellung des Externen widersprechen.
Dieser sagt: …..die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist; ….
Aber der Kollege ist ja wegen der fristlosen Kündigung nicht mehr im Betrieb beschäftigt, aber wenn wir der Einstellung des Externen für die Stelle zu stimmen, ist die Stelle für den gekündigten Kollegen weg. (Die Kündigungsschutzklage wurde gerade eingereicht).
Was können wir tun…haben wir eine Chance, sieht einer noch einen Weg , mit Bitte um schnelle Antwort Zeit drängt wegen Frist!
Wir würden gern widersprechen, der Arbeitgeber soll sich unsere Zustimmung ersetzen lassen, wir wollen unangenehm sein, weil die Sache sehr unfair gelaufen ist. Ein langjährig guter Kollege, einfach so abzuservieren macht uns sehr wütend.
Vielen Dank im Voraus für euere Unterstützung