Moinsen,
heute möchte ich mich einmal an Euch wenden und die Frage stellen ob ich da etwas falsch verstehe.
Es geht um folgendes:
Wir (3er Gremium) haben per Beschluss die Einsichtnahme in die Zeiterfassungskonten der Mitarbeiter
im Innendienst gebeten.
Uns wurde dann mitgeteilt, dass wir das im Stammwerk (Riedlingen) im Büro der Personalcheffin machen können
und man 3 Wochen Vorlauf benötigen würde.
Wir haben dem AG dann mitgeteilt, wann wir kommen und gleich die Kosten für die Hotelübernachtungen mitgeteilt.
Dann wurde uns mitgeteilt, dass wir wg. Corona nicht nach Riedlingen kommen können und uns die Dokumente nach Thüringen
gebracht werden werden.
Nun bekommen wir folgende E-Mail:
"
Sehr geehrte Herren,
Ihren Antrag auf Einsichtnahme in die Zeiterfassung vom 19.01.2021 haben wir erhalten.
Leider ist dem Antrag nicht zu entnehmen, für welche Ihrer Betriebsratsaufgaben Sie Einsicht in die Zeiterfassung nehmen wollen. Bitte teilen Sie uns den Grund für die Einsichtnahme mit. Wenn wir Ihre Antwort (gerne vorab per E-Mail) bis spätestens Montag, 15.02.2021 um 9:00 Uhr erhalten, können wir die Listen ggfs. noch erstellen und zu Ihrer Sitzung am 16.02.2021 bereitstellen."
Nun habe ich darauf wie folgt geantwortet:
"das ergibt sich aus § 80 Abs. 1 BetrVG und § 80 Abs. 2 BetrVG.
Zitieren darf ich ja nicht."
(Das wurde uns Untersagt, da das BetrVG einschlägig bekannt ist)
Nun folgte diese Antwort:
"Sehr geehrter Herr? (ich kann leider nicht erkennen, wer hier geantwortet hat)
vielen Dank für den Hinweis. Im § 80 steht viel geschrieben und es kann sich auch viel daraus ergeben, da haben Sie Recht. Es ergibt sich jedoch nicht, dass wir raten sollen, welche konkrete Aufgabe des Betriebsrates Sie hier meinen. Dies müssen Sie uns mitteilen.
Wir als Arbeitgeber sind verpflichtet zu überprüfen, ob es sich bei Ihrem Anliegen um eine Aufgabe des Betriebsrats handelt und ob dazu die von Ihnen begehrten Informationen erforderlich sind. Deshalb benötigen wir die Information, aus welchem Grund Sie die Zeiterfassungslisten einsehen wollen. Um welche konkrete Aufgabe des Betriebsrates geht es?
Ohne o.g. Begründung werden wir Ihnen die Listen nicht zur Verfügung stellen."
(Dies hatten wir schon in einem Monatsgespräch im November erörtert, da wir den Verdacht haben, dass der AG Überstunden kappt.
Die AN dürfen 15 Stunden auf eine Zeit Konto machen und der Rest wird gekappt. Wir haben darauf hin dem AG hingewiesen, dass er evtl.
einen Sozialabgaben Betrug macht wenn dies eintrifft. Die AN die es betrifft, haben uns gebeten uns das genauer anzusehen).
Mache ich da als BRV nun etwas falsch?
Bitte steinigt mich nicht gleich wir sind erst seit 28.08.2020 dabei und hatten vorher keinen BR.
Gruß aus Hamburg
Stefan