Stellenabbau mit Freiwilligenprogramm

  • In meinem Unternehemen soll aus wirtschaftlichkeit die Struktur geändert werden. Es soll von Teilzeit auf Vollzeit gewechselt werden, was mitunter zu einem Persolabbau von 40 Arbeitsplätze mit sich ziehen wird.

    Hat jemand schon Erfahrungen oder Ideen zu so einem Freiwilligenprogramm?

  • Hallo Kladior,


    eine Strukturänderung ist eine Betriebsänderung, hier sollte auf alle Fälle ein Interessenausgleich und ein Sozialplan

    verhandelt werden.


    Im Sozialplan sollten dann die Bedingungen für die Kollegen verhandelt werden, die am Freiwilligenprogramm teilnehmen wollen.

    Was macht ihr, wenn es nicht genügend Freiwillige gibt, auch das gehört mit in den Sozialplan.


    Holt euch anwaltlichen Beistand für die Verhandlungen.

    Das Leben ist Veränderung

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    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Hallo Nordfriese,

    Die Ausarbeitung eines Sozialplan sowie Interessenausgleich haben wir sowieso in Angriff genommen und einen Anwalt haben wir ebenfalls von Anbeginn an Bord. Auch haben wir uns mit ihm bereits mehrere Varianten ausgearbeitet, wir wollen auf jeden Fall gut aufgestellt sein.

    Das Freiwilligenprogram ist eine Anregung seitens der GF, allerdings hat sie hier noch nichts konkretes Verlauten lassen, daher meine Frage.

  • In einem Freiwilligenprogramm soll es den entsprechenden Mitarbeiter*innen möglichst schmackhaft gemacht werden, sich hieran zu beteiligen.


    Eckpunkte könnten sein:

    Abfindung über Regelabfindung (Faktor 1,5 statt 0,5)

    unwiderrufliche Freistellung ab 1. Tag

    Kinderbonus 1000,-- je Kind

    Bonus für schwerbehinderte MA 2000,--

    Sprinterprämie

    das ist ein kleiner Überblick was man so verhandeln kann.

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  • Im Prinzip könnt ihr alles reinnehmen was für Euch wichtig ist. Die vom Nordfriesen genannten Eckpunkte sind so die üblichen Dinge die in einem Sozialplan geregelt werden. Für die Freiwilligkeit sollte noch ein Betrag obendrauf kommen, da im Gegensatz zu einer betriebsbedingten Kündigung (die euer AG ja vermeiden will), hier nicht mehr die Möglichkeit einer Klage besteht. Und diese Rechtssicherheit muss der AG bei der Freiwilligenlösung eben noch on Top zum normalen Sozialplan bezahlen.


    Nur so am Rande: gibt es bei euch Jobräder? Da unser Anwalt meinte das wäre "Kleinkram" und bräuchte nicht extra geregelt werden haben wir es nicht über den Sozialplan geregelt. Und am Ende gab es viel Ärger mit den Rädern. Für die Mitarbeiter, aber auch für den AG da seine Versicherung nicht greift und er die Räder jetzt an den Hacken hat ;)

  • gibt es bei euch Jobräder?

    Was hat das jetzt mit diesem Beitrag zutun?

    Hier hättest du gerne einen gesonderten Beitrag erstellen können.


    Wir haben Leasingfahrräder für unsere Mitarbeiter*innen und das auch in einer gesonderten BV geregelt.

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  • Was hat das jetzt mit diesem Beitrag zutun?

    Ich wollte damit sagen, wenn es einen Sozialplan gibt, sollte in diesem geregelt werden was mit den geleasten Rädern bei diesen Mitarbeitern passiert. Das Rauskaufen aus dem Leasingvertrag kann recht teuer werden und auch für den AG gibt es da einige Fallstricke beim Sozialplan. Wir hatten nichts im Sozialplan reingenommen, das hat sich hinterher aber als nicht gut rausgestellt.


    Kann das gerne näher erläutern, aber daher wollte ich erst wissen, ob es Kladiator überhaupt Jobräder gibt. Wenn es keine gibt hat es sich ja auch erledigt.

  • Was hat das jetzt mit diesem Beitrag zutun?

    Ich finde, das hat der lustige Vogel ganz passend erklärt. Es ist natürlich möglich, dass es dazu eine BV gibt, aber es ist auch möglich, dass der Verbleib nach Austritt oder Kündigung nicht geregelt ist. Kladior hat offenbar die Basics beachtet und nach Tipps gefragt und ich persönlich finde die Info vom Vogel gut und sinnvoll.

  • dass der Verbleib nach Austritt oder Kündigung nicht geregelt ist

    Der Verbleib / die Möglichkeiten nach Austritt sind im Leasingvertrag eigentlich geregelt, aber es kann unter Umständen echt teuer für den MA werden und auch der AG war hinterher nicht glücklich mit dem Thema. Eine Regelung wäre für beide Seiten besser gewesen.

  • Sorry, da habe ich den Zusammenhang nicht richtig gesehen.


    Wir haben das in der BV zu den Leasingfahrrädern bereits geregelt.

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  • Außerdem gehört eine extra Regel für ältere Mitarbeiter in den Sozialplan. Wer eine lange Betriebszugehörigkeit hat und kurz vor der Rente ist, sollte nicht mehr Abfindung erhalten, als er in der restlichen Arbeitszeit überhaupt verdienen würde. Es handelt sich schließlich um einen Nachteilsausgleich und da sollte auch nicht wesentlich mehr ausgeglichen werden wie an Nachteil entsteht. Aber da ihr einen Anwalt dabei habt sollte er auch dran denken.

  • Außerdem gehört eine extra Regel für ältere Mitarbeiter in den Sozialplan. Wer eine lange Betriebszugehörigkeit hat und kurz vor der Rente ist, sollte nicht mehr Abfindung erhalten, als er in der restlichen Arbeitszeit überhaupt verdienen würde.

    Warum nicht?


    Wenn ich mit 60Jahren eine Betriebszugehörigkeit von 40 Jahren habe und der AG unbedingt personal abbauen will, dann soll er das bitte auch entsprechend bezahlen. auch und erst recht, in einem Freiwilligenprogramm, denn als älterer MA gehe ich hier ein größeres Risiko ein als die anderen MA.

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  • Warum nicht?

    Weil solche Sozialpläne unter Umständen ungültig sind, da der Topf der ausgegeben wird von den AG meistens doch irgendwie begrenzt sind und jüngere AN dadurch benachteiligt sind. Das sollte der Anwalt von Kladior aber kennen und berücksichtigen. Und mit ältere meine ich auch kurz vor der Rente und dann ist das Risiko eben nicht mehr größer.


    Außerdem solltet Ihr über eine Transfergesellschaft nachdenken. Zum einen ist es aus der Transfergesellschaft einfacher in einen neuen Job zu kommen und zum anderen ist es noch 1 Jahr Überbrückung für die Rentennahen Mitarbeiter. Auch hierzu sollte der Anwalt die nötigen Infos geben können und kennt evtl. eine gute Transfergesellschaft. Da gibt es wohl große unterschiede in der Qualität.

  • Hallo Kladior,

    bei uns sind das die Hauptbestandteile des Freiwilligenprogramms.

    Rentenprogramm
    Frühverrentung.

    Entweder in Form eines vorgezogenen abschlagsfreien Renteneintritts (VAR) oder in Form eines Rentenkürzungsausgleichs (RKA).
    Abfindungsprogramm
    Für alle Beschäftigten, für die keine Frühverrentung in Frage kommt, haben wir ein Abfindungsmodell aufgesetzt.

    Die besagte Abfindung wird nach einer fest definierten Formel berechnet.

    Wenn Sie frühzeitig einen Abfindungsvertrag abschließen, profitieren Sie von zusätzlichen Zahlungen, sogenannten Sprinterprämien.

  • Außerdem gehört eine extra Regel für ältere Mitarbeiter in den Sozialplan. Wer eine lange Betriebszugehörigkeit hat und kurz vor der Rente ist, sollte nicht mehr Abfindung erhalten, als er in der restlichen Arbeitszeit überhaupt verdienen würde.

    Zitat: lustiger Vogel


    denn als älterer MA gehe ich hier ein größeres Risiko ein als die anderen MA. Zitat Nordfriese


    nee Nordfriese wenn Du noch soviel Geld bekommst wie Du bis zum Renteneintritt verdient hättest kannst Du Dich doch gemütlich zurücklehnen.


    Am schwersten haben es halt die Mitte fünfziger die es wahrscheinlich am schwersten haben werden einen neuen Arbeitsplatz zu finden.

  • Nachfolgende Punkte möchte ich noch beifügen:

    Bei den Kolleginnen und Kollegen mit Frühverrentung sollte man darauf achten, dass die evtl. hohe Abzüge haben könnten, weil Sie eher in Rente gehen. Deshalb ist die Kürzung der Abfindung nicht etwas anstrebenswertes. Weiterhin habe ich da im Hinterkopf, dass man bei der Rente mit 63 (plus ein paar Monate) nach 45 Beitragsjahren nicht vorher arbeitslos (länger?) sein darf.


    Pass auf, dass die Guten nicht abhauen. Versuche einen gesunden Mix zu erhalten.


    Wir hatten vor kurzen auch so etwas von Teilzeit auf Vollzeit. Jedoch sollte keine Mitarbeiter*innen abgebaut werden. Alle bis auf eine Kollegin hat das angenommen. Hier wurden diverse Verhandlungen mit ihr geführt. Ich war die ganze Zeit dabei. Sie hatte sich schließlich auf einen Aufhebungsvertrag entschieden. Sie war durch das familiäre Umfeld leider nicht bereit mehr zu arbeiten. Ihre Mutter wurde pflegebedürftig und so kam ihr die sehr gute Abfindung entgegen.


    Weiterhin falls das Freiwilligenprogramm nicht ausreicht in Anspruch genommen wird muss man bei der Sozialauswahl nachfolgendes beachten. Es ist nur vergleichbar der vergleichbar ist. Also Teilzeit-AN nur mit Teilzeit-AN usw...

    Da mir ein Freiwilligenprogramm lieber ist als die Sozialauswahl versuche so viel wie möglich herauszuholen.

  • Hallo Kladior,


    ein Freiwilligenprogramm, muss erstmal kein Teufelswerk sein. Wenn es gut durchdacht ist kann es für einige Kolleginnen und Kollegen sogar äußerst attraktiv sein.


    Nach meiner Meinung, ist es am Wichtigsten dass der Arbeitgeber, genug Geld in die Hand nimmt um den Interessenten, eine vernünftige Rentenberatung und einen Professionellen Steuerberater zur Seite zu stellen.


    Gruß AndyGo

  • wenn Du noch soviel Geld bekommst wie Du bis zum Renteneintritt verdient hättest kannst Du Dich doch gemütlich zurücklehnen.

    Eine solche "Deckelung" auf den Maximalbetrag des noch zu erwirtschaftenden Einkommens ist in der Tat nicht ungewöhnlich. Im Idealfall geht man hier sogar hin und stellt die Kollegen einfach frei. Dann muss der AG das Geld nicht sofort in die Hand nehmen und für den AN ändert sich (fast) nichts. (Er hat halt viel Freizeit.)


    Mir stößt aber bei dieser Aktion

    Es soll von Teilzeit auf Vollzeit gewechselt werden, was mitunter zu einem Persolabbau von 40 Arbeitsplätze mit sich ziehen wird.

    etwas völlig anderes auf.


    Zum einen ist mir nicht ganz klar, inwiefern das irgendwelche wirtschaftlichen Probleme löst, wenn ich doch die gleiche Menge an Arbeitskraft benötige. Der AG gibt das gleiche Geld aus, verteilt es nur auf weniger Köpfe...


    Und zum zweiten stelle ich mir die Frage, ob das mit § 4 TzBfG vereinbar ist. Werden hier nicht Teilzeitkräfte systematisch schlechter gestellt? Alle Welt redet über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber hier sollen (aus mir noch nicht nachvollziehbaren Gründen) mal eben die Teilzeitler "über die Klinge springen".


    Marktwirtschaft mag es ja sein (auch wenn ich noch nicht verstanden habe, wo hier der Vorteil für den AG ist), sozial ist das sicher nicht!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Und zum zweiten stelle ich mir die Frage, ob das mit § 4 TzBfG vereinbar ist. Werden hier nicht Teilzeitkräfte systematisch schlechter gestellt? Alle Welt redet über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber hier sollen (aus mir noch nicht nachvollziehbaren Gründen) mal eben die Teilzeitler "über die Klinge springen".

    Das denke ich mir auch schon die ganze Zeit. Ich sehe bisher auch keine besonderen betrieblichen Gründe, die eine Umstellung von Teilzeit auf Vollzeit rechtfertigen könnten.

    auch wenn ich noch nicht verstanden habe, wo hier der Vorteil für den AG ist

    Den einzigen Vorteil den ich hier sehe ist, dass der Verwaltungsaufwand niedriger wird. Der AG spart sich 40 Gehaltsabrechnungen und auch die sonstige Betreuung der Mitarbeiter entfällt für die 40 Mitarbeiter. Vielleicht gibt es auch noch eine betriebliche Altersvorsorge, die der Arbeitgeber finanziert...

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand