ich habe gerade noch eine Mail geschrieben, dass ich bis heute 12 Uhr eine Info haben möchte.
und ist die Info denn gestern gekommen?
Daher wäre der einzige Grund, warum der AG einen Urlaubswunsch eines freigestellten BRM ablehnen könnte, wenn der AG selbst merkt, dass durch schlechte Urlaubsplanung im BR kein Beschlussfähiges Gremium mehr zusammenkommen könnte, und das trotz hinzuziehung aller eBRM
halte ich, auch aufgrund dessen, was Du selber schreibst
2. Der BR ist absolut frei in seinen Organisationsentscheidungen. Er alleine entscheidet, was zu tun ist, wann es zu tun ist und von wem.
für weit hergeholt. Der BR ist in seiner Organisation frei und wenn der BRV es nicht hinbekommt ein beschlussfähiges Gremium sicherzustellen dann kann der AG sich freuen...
Das einzige was für ein freigestelltes BRM grundsätzlich greift wäre eine BV in dem der Urlaubsantrag geregelt ist.