Urlaub Gewährung eines BR Mitgliedes

  • Hallo zusammen!

    Ich bin freigestellte stellvertr. Vorsitzende. Nun habe ich ein Problem mit meiner Urlaubsgewährung und hätte gerne einmal Euer Wissen abgefragt

    Kann mir der AG meinen Urlaub nicht gewähren? Ich denke nicht, da er dafür ja gute Gründe bräuchte und bei einer Freistellung würden ihm keine gute Gründe einfallen

    Ich möchte aber nichts falsch machen und daher die Frage: Wie muss ich mich verhalten, wenn ich bisher noch keine Rückmeldung der Urlaubsgenehmigung gehört haben? Einmal habe ich bereits nachgefragt, aber keine Antwort bekommen

  • Hallo

    Habt ihr eine BV hierzu?

    Erstmal gilt das auch freigestellte BRM sich der, im Betrieb, geltenden Urlaubsbeantragung unterwerfen müssen.

    Es dürfte dem AG aber sehr schwer fallen den Urlaub abzulehnen da ein freigestelltes BRM sich selbst organisiert.

    Aber ohne Zusage einfach in den Urlaub zu gehen, wenn hierzu keine Regelung existiert, halte ich für nicht empfehlenswert.

    Als EhRi habe ich schon solchen Verfahren beigesessen. Wo die MA ihren Urlaubsanspruch eingeklagt hatten.

    Bei uns ist es so geregelt das nach 15 Arbeitstagen der Urlaub als genehmigt gilt wenn er nicht schon vorher genehmigt wurde.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • nein wir haben dazu keine BV. Mein Antrag liegt seit dem 26.01. im Personalwesen

    Bisher gab es immer eine Rückmeldung aus dem Personalwesen, aber diesmal scheitert es, warum auch immer. Hatte gestern schon eine Erinnerungsmail geschickt, aber auch darauf keine Antwort bekommen.

    Ich müsste böses denken, wenn das jetzt nicht Schikane ist ^^:D

  • Gibt es einen Tarif der regelt bis wann der Urlaubsplan erstellt werden muss?

    Wenn nicht, wird dir der Gang zum Arbeitsgericht nicht erspart bleiben. Einfach den Urlaub antreten geht auf jeden Fall nicht. Je nach dem wann der Urlaub ist geht das meines Wissens mit Eilantrag. Eine Rechtsschutz solltest du als freigestelltes BR ja haben.


    Vorher würde ich aber die GL noch mal ansprechen/schreiben. Wenn es sich nicht vermeiden lässt, dann beim Anwalt mal nachfragen. Ich sehe auch keinen Ablehnungsgrund für den AG. Aber falls er einen hat muss er ihn dir ja nennen.

  • Hallo Bernd!

    Im Normalfall wäre ich voll bei Dir. Aber mittlerweile kann man sich hier auf das persönliche Wort leider nicht mehr verlassen. Daher machen wir bzw,. auch ich alles nur noch in schriftlicher Form

  • Hallo Juddel,


    schriftlich um Rückantwort bzw. Genehmigung des beantragten Urlaubs bis zum xx.02.2021 bitten.

    Sollte keine Rückmeldung erfolgen würdest du darauf schließen, dass der von dir beantragte Urlaub durch Stillschweigen genehmigt ist.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • nein wir haben dazu keine BV. Mein Antrag liegt seit dem 26.01. im Personalwesen

    Bisher gab es immer eine Rückmeldung aus dem Personalwesen, aber diesmal scheitert es, warum auch immer. Hatte gestern schon eine Erinnerungsmail geschickt, aber auch darauf keine Antwort bekommen.

    Ich müsste böses denken, wenn das jetzt nicht Schikane ist ^^:D

    na, 26.01, da jammerst du jetzt schon, als dem AG 3-4 Wochen Zeit geben macht schon sinn.

    Bist du alleine freigestellt? Wie habt ihr in deinem Urlaub enn geregelt, dass die freistellung laufen soll, weil wenn du in Urlaub bist kann ja für den Zeitraum ein anderer deine Freistellung inne halten. Lese dazu mal die Kommentierungen.


    Daher hat der Arbeitgeber schon auch ein Interesse daran, dass auch dein Urlaub planbar ist. Ist nun in dem Fall dein Stellv. freizustellen, weil ihr das so in der Geschäftsordnung gegerelt habt, dieser aber der einzige Meister während deines Urlaubes der vor Ort ist, so sehe ich schon einen Grund, deinen Antrag abzulehnen, da damit die Freistellung dieses Meisters die zustimmung erteilt wird und damit der Betrieb nicht funktionieren kann.


    Bei uns sind es 4 Wochen, nach denen der Urlaub automatisch genehmigt ist.


    Daher, macht eine BV, legt einen Frist da rein, und dann weiß du wann dein Urlaub genehmigt ist.


    Dafür habt ihr doch die Mitbestimmung nach § 87 BetrVG.


    Die BV hierzu ist sogar erzwingbar.


    Also handeln damit du im nächsten Jahr weiß, ab wann du bescheid wissen muss.



    Gruß

    Rabauke

  • Hallo Juddel,


    leider hast du dich, durch deinen späten Antrag, selbst in eine missliche Lage gebracht.


    Eigentlich müsste der Arbeitgeber einem freigestellten BRM den Urlaub wie gewünscht genehmigen, da er hier keine betrieblichen Interessen nachweisen kann.


    Selbst wenn ihr eine BV hättet, in der eine "Genehmigungsautomatik" geregelt wäre, dann würde sie bei einer Beantragung von nicht einmal zwei Wochen kaum greifen.


    Wenn du noch Zeit hättest, wären dir zwei Möglichkeiten offen gestanden. Gemäß §87 I 5 BetrVG hätte der Betriebsrat als Gremium wegen deinem Urlaub vor die Einigungsstelle gehen können. Als zweite Möglichkeit hättest du auch auf individualrechtlicher Ebene deinen Urlaub per einstweiliger Verfügung vor dem Arbeitsgericht einklagen können. Für beides reicht dir jetzt aber die Zeit nicht mehr.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • hmm, dann haben wir hier unterschiedliche Auffassungen ;) .


    Wobei bei einem Tag, habe ich erst jetzt gelesen, da gebe ich euch allen Recht.

    Wieso es da einen Antrag braucht verstehe ich auch nicht... aber das liegt wohl am miteinander dort.



    Anderer Meinung bin ich, wenn es sich um einen mehrtägigen bis mehrwöchigen Urlaub handelt.


    Wenn der Freigestellte in Urlaub ist bzw. AU wird die Arbeit in diesen 3-4 Wochen doch nicht weniger, die täglich zu erledigen ist.


    Gruß

    Rabauke

  • Wieso es da einen Antrag braucht verstehe ich auch nicht... aber das liegt wohl am miteinander dort

    Bei uns braucht es auch einen Antrag und einer Genehmigung, egal ob einen Tag Urlaub oder 3 Wochen. Auch bei 1 Stunde innerhalb der Kernarbeitszeit braucht man bei uns eine Genehmigung.


    Per Eilantrag beim Arbeitsgericht kann schnell gehen, aber von heute auf morgen denke ich auch nicht. Da war der Antrag dann einfach zu spät, bzw. jetzt zu spät gekümmert. :(

  • Hallo Lustiger Vogel,


    nun wir haben auch Gleitzeit und dort freie Tage geregelt.

    Bei einem Tag frei reicht in der Regel eine Abmeldung wenn die Ansprechbarkeit des Bereiches nicht dadurch reduziert wird.

    Ich stimme mich mit keinen Kollegen ab, der Bereich ist Ansprechbar und gut ist. Tag wird selber als Urlaubstag, Gleitzeitfrei eingesteuert.


    Nun wenn das nicht funktioniert, also hier unstimigkeiten innerhalb des Bereiches entstehen (zwischen den Kolleginnen und Kollegen) oder die Ansprechbarkeit des Bereiches nicht mehr gewährt ist, muß über den Vorgesetzten die Genehmigung erfolgen.


    das meinte ich mit miteinander ;).


    in 95% der Abteilungen reibungslos, leider in einer nicht :( weil alle immer Freitag frei haben wollen.


    Gruß

    Rabauke

  • hmm, dann haben wir hier unterschiedliche Auffassungen

    Wenn der Freigestellte in Urlaub ist bzw. AU wird die Arbeit in diesen 3-4 Wochen doch nicht weniger, die täglich zu erledigen ist.

    Leider finde ich jetzt nicht mehr das entsprechende Urteil oder den passenden Kommentar, wo ich das seinerzeit gelesen habe. Drum versuche ich es mal in eigenen Worten zu erklären, wie ich darauf komme.


    Das der Arbeitgeber im Prinzip den Urlaubswünschen eines freigestellten BRM nachkommen muss wurde folgendermaßen Argumentiert:

    1. Ein freigestelltes BRM ist von seiner arbeitsvertraglichen geschuldeten Arbeitsleistung befreit und hat sich nur noch BR-Aufgaben zu widmen. Hierbei ist das freigestellte BRM auch weisungsfrei, was die Zeit, den Ort und die Art der BR-Tätigkeit angeht. Das BRM hat nur zur betriebsüblichen Arbeitszeit am Betriebssitz aufzuhalten und sich BR-Tätigkeiten zu widmen bzw. sich dafür bereitzuhalten.

    2. Der BR ist absolut frei in seinen Organisationsentscheidungen. Er alleine entscheidet, was zu tun ist, wann es zu tun ist und von wem.

    3. Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt. (§7 BUrlG)


    Daraus folgt, dass aufgrund von "1." der Arbeitgeber keine betrieblichen Belange vorgetragen werden können, die einer Urlaubsnahme entgegenstehen. Selbst wenn der Arbeitgeber sagt, er möchte just in dieser Zeit etwas durchführen, dass betriebsverfassungsrechtliche Relevanz hat und er den freigestellten BR hierfür benötigt, kann dieses Argument nicht ziehen, da der BR diese Aufgabe selbst verteilt und nicht der Arbeitgeber seinen "Sachbearbeiter" beim BR aussuchen kann. (Organisationsfreiheit) Daher wäre der einzige Grund, warum der AG einen Urlaubswunsch eines freigestellten BRM ablehnen könnte, wenn der AG selbst merkt, dass durch schlechte Urlaubsplanung im BR kein Beschlussfähiges Gremium mehr zusammenkommen könnte, und das trotz hinzuziehung aller eBRM. Hier müsste dann noch hinzukommen, dass die Urlaubswünsche anderer (e)BRM unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang hätten.


    Mal sehen ob ich dich umstimmen konnte, oder ob wir tatsächlich unterschiedlicher Meinung bleiben.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • dass durch schlechte Urlaubsplanung im BR kein Beschlussfähiges Gremium mehr zusammenkommen könnte,

    Hallo Markus, ich stimme dir in allem zu, aber in diesem Satz irgendwie nicht. Warum sollte der AG da was gegen haben wenn kein beschlussfähiges Gremium mehr da ist? Alle personellen Maßnahmen kann er schnellstens durchführen da der BR immer die "Frist verstreichen lässt". Kann ja irgendwie auch Vorteilhaft sein ;)


    Ansonsten hast Du natürlich Recht, aber folgt daraus, das ein freigestelltes BR keinen Urlaubsantrag mehr braucht? Ich denke einen Antrag wie im Betrieb üblich braucht er trotzdem, klar gibt es keine Ablehnungsgründe, aber wenn der Antrag so kurzfristig gestellt wird ist ein schneller Gang zum Arbeitsgericht erforderlich.

  • Hallo Lustiger Vogel,


    den Punkt (beschlussfähiges Gremium) sehe ich wie Markus 1973 ED

    Durch TV/BV kann geregelt sein dass der Betriebsrat einer Kündigung zustimmen muss oder es gibt den dringenden bedarf für Überstunden oder den zeitkritischen Abschluß einer BV (Kurzarbeit etc.)

    Von daher ja wenn er es erkennt dann könnte er mit dieser Begründung den Urlaub ablehnen.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Von daher ja wenn er es erkennt dann könnte er mit dieser Begründung den Urlaub ablehnen.

    Stimmt, an solche Fälle hatte ich nicht gedacht.


    Aber tatsächlich ist der Fall, dass bei einer gewissen Gremiumsgröße (und das ist bei Freistellung anzunehmen) kein beschlussfähiger BR mehr überbleibt doch eher selten. Zumal es hier ja auch erst mal nur um 1 Tag Urlaub geht.