Informationsbeschaffung des BR

  • Hallo,


    in meinem "normalen" Job habe ich Zugang zu diversen Informationen, insbesondere auch zu Zahlungsdaten an diverse Dienstleister. Teile dieser Infos sind durchaus auch für den Betriebsrat relevant, da wir ansonsten von einigen Deals gar nichts erfahren würden.


    Jetzt stellt sich die Frage, wie es sich rechtlich verhält. Muss der BR seine Informationen auf offiziellem Weg von der GL erhalten und bei Kenntniserlangung aus "Grauzonen" diese Infos erstmal offiziell "informationsbefreien" und anfragen, oder dürfen die Infos ab Kenntnis verwertet werden, egal woher man davon weiß?


    P.S.: Eigentlich war ich der Meinung, die Frage schon gestellt zu haben, ich kann sie hier im Forum aber nicht mehr finden. Sollte es also doppelt sein, bitte ich um Entschuldigung.

  • Hallo,


    solange der AG einen Sachverhalt nicht ausdrücklich als "Betriebsgeheimnis" deklariert (wofür es enge gesetzliche Grenzen gibt), darf ein BRM alle Kenntnisse, die er oder sie durch die normale Arbeitstätigkeit erlangt, auch für das BR-Amt verwenden - ggfs. ohne persönliche Daten.

  • Hallo Wolfgang,


    hast du hierzu auch eine Quelle? Ich weiß nämlich nur, dass dieses Thema immer wieder heiß diskutiert wird.


    Die einen sagen, dass das BR-Amt und die "normale Tätigkeit" getrennt werden muss und die normale Tätigkeit ja auch den Nebenpflichten des AN unterliegt über gewisse Dinge stillschweigen zu bewaren.

    Andere sagen, dass es diese Trennung nicht gibt und der MA dem BR alles sagen darf außer Betriebsgeheimnissen oder "sonstiger Daten" die der Verschwiegenheit unterliegen.


    Wir halten es so, dass wir im Gremium offen sprechen, aber unseren Kenntnisstand nicht nach außen weitergeben. Wir nutzen die Informationen dazu, um gezielte Fragen zu stellen, verraten aber nicht, dass wir die Antwort schon wissen. Wenn dann der Wirtschaftsausschuss ein anderer Ausschuss im Betriebsrat etwas berichtet, wo der Betroffene einen anderen Kenntnisstand hat, dann kann er offiziell sagen, dass die Information des Arbeitgebers falsch ist.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo Markus,


    die "Quelle" sieht so aus, daß es keine gesetzliche Regelung gibt, die es einem BRM verbietet, derartige Kenntnisse zu bewerten.

    Auch der BR als Gremium ist nicht gehindert, Informationen zu bewerten, die auf anderen Wegen als durch Vorlage beim AG erlangt werden.


    Für solche Einschränkungen der Informationserlangung braucht es gesetzliche Grundlagen und die gibt es - mit wenigen eng definierten Ausnahmen - grundsätzlich nicht.

  • die "Quelle" sieht so aus, daß es keine gesetzliche Regelung gibt, die es einem BRM verbietet, derartige Kenntnisse zu bewerten.

    Da gebe ich dir vollkommen Recht, aber die Ausgangsfrage ist eine andere. Nicht ob der BR die Kenntnisse verwenden darf sondern ob ich als MA diese Kenntnisse erst mal ans Gremium weitergeben darf. Und da bin ich mir eben auch nicht sicher und kenne leider auch keine Rechtsprechung dazu.

  • Wir halten es so, dass wir im Gremium offen sprechen, aber unseren Kenntnisstand nicht nach außen weitergeben. Wir nutzen die Informationen dazu, um gezielte Fragen zu stellen, verraten aber nicht, dass wir die Antwort schon wissen. Wenn dann der Wirtschaftsausschuss ein anderer Ausschuss im Betriebsrat etwas berichtet, wo der Betroffene einen anderen Kenntnisstand hat, dann kann er offiziell sagen, dass die Information des Arbeitgebers falsch ist.

    So arbeiten wir aktuell auch, aber es mühselig, erst alles nochmal offiziell anfragen zu müssen, statt den AG direkt konfrontieren zu können.


    Da gebe ich dir vollkommen Recht, aber die Ausgangsfrage ist eine andere. Nicht ob der BR die Kenntnisse verwenden darf sondern ob ich als MA diese Kenntnisse erst mal ans Gremium weitergeben darf. Und da bin ich mir eben auch nicht sicher und kenne leider auch keine Rechtsprechung dazu.

    Und das ist eben das Problem. Ein Berater hat uns das auch so mitgeteilt, dass es eben zu trennen ist, was man als MA weiß und was in Funktion als BR. Ganz glauben kann ich das nicht, daher die Frage hier in der Runde.

    Bis das geklärt ist, bleibt wohl nichts anderes übrig, als weiterhin wie oben zu arbeiten.

  • Und das ist eben das Problem. Ein Berater hat uns das auch so mitgeteilt, dass es eben zu trennen ist, was man als MA weiß und was in Funktion als BR. Ganz glauben kann ich das nicht, daher die Frage hier in der Runde.

    ja das ist so, es ist zu trennen,

    wenn ich als Bereichsleiter erfahre, das wir 50% der Maschinen planen zu verkaufen und der Arbeitgeber der ja auch weis das ich BR bin diese Aussage nicht als TOP SECRET mir mitteilt habe ich auch als BR davon Kenntnis erlangt und nutze es aus.


    Sagt er aber, Rabauke im Rahmen deiner Rolle Bereichsleiter teile ich dir hiermit folgendenes Geschäftsgeheimnis mit, wir brauchen dringest Geld und aus diesem Grund müssen wir nun in die Planung der Produktverlagerung nach Fernost gehen. Wir haben vor unseren MAschinenpark dann an unsere Schwerster dort zu verkaufen um Kapital zu generieren, dann darf ich das nicht weiter sagen, auch nicht im BR verwerten, werde aber auch der nächsten WA-Sitzung den Arbeitgeber fragen, wie er denn gedenkt unsere Finanzielle Lage zu Veränderung und ob er hier schon Projekt hat die laufen.


    Dann weis er das ich es weiß und wird rumdrucksen (ja wir sind noch in rohen Gedanken, zur Nächsten WA gibt es mehr input) oder sagen wie die Planung ist.


    Beides schon erlebt.


    Gruß

    Rabauke

  • Hallo,


    auch beim "normalen" AN gibt es keine Rechtsvorschrift, die einem normalen AN grundsätzlich untersagt, sich mit Fragen oder auch Hinweisen an den BR zu wenden.

    Vielmehr kann insbesondere § 80 Abs. 1 Nr. 3 ("Anregungen der Arbeitnehmer") im Sinne der Informationsbeschaffung des BR bewußt weit ausgelegt werden.

  • Vielmehr kann insbesondere § 80 Abs. 1 Nr. 3 ("Anregungen der Arbeitnehmer") im Sinne der Informationsbeschaffung des BR bewußt weit ausgelegt werden

    Auch wenn ich die "Auskunftspersonen im Betrieb" für die Informationsgewinnung nutzen kann, diese sind dem Betriebsrat vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen und können auch vom Arbeitgeber instruiert werden, was sie sagen dürfen und was nicht und das unabhängig davon, ob es sich um ein Betriebsgeheimnis handelt. (Fitting §80 Rz88 und ErfK/Kania RN. 30a)

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand